Veröffentlichung von Online-Stellenanzeigen/Stellenausschreibungen der BAM auf Basis von Einzelabrufen und/oder Kombi-Schaltungen in Print- und Online-Stellenmärkten
Veröffentlichung von Online-Stellenanzeigen/Stellenausschreibungen der BAM auf Basis von Einzelabrufen und/oder Kombi-Schaltungen in Print- und Online-Stellenmärkten gemäß Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personaleinstellung
Referenznummer: 53/21
Kurze Beschreibung:
“Veröffentlichung von Online-Stellenanzeigen/Stellenausschreibungen der BAM auf Basis von Einzelabrufen und/oder Kombi-Schaltungen in Print- und...”
Kurze Beschreibung
Veröffentlichung von Online-Stellenanzeigen/Stellenausschreibungen der BAM auf Basis von Einzelabrufen und/oder Kombi-Schaltungen in Print- und Online-Stellenmärkten gemäß Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personaleinstellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Bieter sind nicht zugelassen”
Quelle: OJS 2021/S 240-631840 (2021-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite...”
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
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Quelle: OJS 2022/S 066-174960 (2022-03-30)