Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK – Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen. Die Techniker Krankenkasse ist in diesem Rahmen alleiniger Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen. Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail anfordern: Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Betreff „Bekanntmachung SP 2020“ Angebote und Ergänzungen zu den Vertragsunterlagen sind an die Techniker Krankenkasse zu richten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2021-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenkassenleistungen
Referenznummer: 20211
Kurze Beschreibung:
Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK – Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen.
Die Techniker Krankenkasse ist in diesem Rahmen alleiniger Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail anfordern:
Hilfsmittel-Vertrag@tk.de
Betreff „Bekanntmachung SP 2020“
Angebote und Ergänzungen zu den Vertragsunterlagen sind an die Techniker Krankenkasse zu richten.
Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK – Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen.
Die Techniker Krankenkasse ist in diesem Rahmen alleiniger Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail anfordern:
Angebote und Ergänzungen zu den Vertragsunterlagen sind an die Techniker Krankenkasse zu richten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Krankenkassenleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Krankenkassenleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de🌏
E-Mail: hilfsmittel-vertrag@tk.de📧
Telefon: +49 406909-3813📞
Fax: +49 40690989003 📠
URL der Dokumente: http://www.tk.de/leistungserbringer🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-20 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 013-028053
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK – Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen.
Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK – Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen.
Die Techniker Krankenkasse ist in diesem Rahmen alleiniger Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Techniker Krankenkasse ist in diesem Rahmen alleiniger Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail anfordern:
Angebote und Ergänzungen zu den Vertragsunterlagen sind an die Techniker Krankenkasse zu richten.
Geschätzter Gesamtwert: 800 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Hilfsmittellieferung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Automatische Vertragsverlängerung
Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Ergibt sich aus den Vertragsunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ergibt sich aus den Vertragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesamt für soziale Sicherung
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 013-028053 (2021-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK - Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen.
Die Techniker Krankenkasse ist in diesem Rahmen alleiniger Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail anfordern: Hilfsmittel-Vertrag@tk.de
Betreff "Bekanntmachung SP 2020"
Angebote und Ergänzungen zu den Vertragsunterlagen sind an die Techniker Krankenkasse zu richten.
Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK - Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen.
Die Techniker Krankenkasse ist in diesem Rahmen alleiniger Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail anfordern: Hilfsmittel-Vertrag@tk.de
Betreff "Bekanntmachung SP 2020"
Angebote und Ergänzungen zu den Vertragsunterlagen sind an die Techniker Krankenkasse zu richten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bekanntmachung erfolgte fälschlicherweise mit dem Standardformular DE 2 - Auftragsbekanntmachung.
Die Bekanntmachung wird erneut mit dem richtigen Standardformular DE 1 - Vorinformation eingestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK - Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen.
Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die HEK - Hanseatische Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die über die Versorgung mit Sicherheitsprodukten der Produktgruppen 03 und 21 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen in häuslicher Umgebung sowie in Alten- und Pflegeheimen zu schließen.
Interessierte Leistungserbringer, deren Gemeinschaften oder Verbände können die Vertragsunterlagen per E-Mail anfordern: Hilfsmittel-Vertrag@tk.de
Betreff "Bekanntmachung SP 2020"
Hilfsmittellieferung
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung erfolgte fälschlicherweise mit dem Standardformular DE 2 - Auftragsbekanntmachung.
Die Bekanntmachung wird erneut mit dem richtigen Standardformular DE 1 - Vorinformation eingestellt.