Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Mindestens eine der Referenzen muss einer Catering Leistungen, die über einen Zeitraum von fünf Tagen 40 Personen mit Vollverpflegung versorgt hat (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Getränke), entsprechen.
- Mindestens eine der Referenzen muss einer Catering Leistungen, die im Rahmen von Tagungen, Symposien, oder Schulungen erfolgt ist, entsprechen
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.2.2 Hygienezertifikat
Bitte reichen Sie Dokumente oder Urkunden zur Bestätigung eines Eigenkontrollsystems ein.
Es wird ein HACCP Zertifikat (oder vergleichbar) verlangt.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat insbesondere zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bewerber- oder Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3.5.2 Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
3.5.3 Erläuterung der Anlieferungskonzeption
Stellen Sie Ihre Anlieferungskonzeption dar.
Dazu reichen Sie bitte ein formloses Schriftstück (selbst zu verfassen; hierzu gibt es keine Vorlage) ein. Im Speziellen soll darauf eingegangen werden, wie die Warmhaltung der Speisen sichergestellt wird und wie die Kaltspeisen frisch angeliefert und/oder gehalten werden. Ferner soll daraus ersichtlich werden, wie bzw. in welchem Rahmen die benötigte Ausstattung bereitgestellt werden kann.
3.5.4 Eigenerklärung über die Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahme
Bitte reichen Sie ein Konzept zur Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen während der Corona Sars CoV-2 Pandemie ein. Es sind die seitens der Landesregierung Brandenburg geregelten Corona-Eindämmungsmaßnahmen (Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV)) in Bezug auf die gegenständliche Leistung für den Bedarfsträger umzusetzen. Sollten zukünftig andere Vorgaben für die gegenständliche Leistung gemacht werden, so sind diese Vorgaben einzuhalten. Eine Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Leistungserbringung ist zwingend erforderlich.
Das Konzept darf vier Seiten nicht überschreiten und muss mindestens enthalten:
a) die Theken- und Servicemitarbeitenden verfügen über den richtigen Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz
b) die Theken- und Servicemitarbeitenden tragen einen Mund-Nasen-Schutz
c) die Mitarbeiter tragen Hygiene-Handschuhe
d) Personal mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere dürfen nicht arbeiten/ servieren
e) der Kontakt zum Gast/ Teilnehmer wird auf das Nötigste reduziert
Zudem muss das Konzept auf die allgemein vorherrschenden Hygienebestimmungen Ihrer Branche (Gastronomie) eingehen und zeigen, wie das Transportieren, Warmhalten/Kalthalten und Auffüllen der einzelnen Mahlzeiten/ Speisen abläuft.