Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: EÜ Sandbach (km 6,323) und EÜ Schunter (km 13,066)

DB Netz AG (Bukr 16)

Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: EÜ Sandbach (km 6,323) und EÜ Schunter (km 13,066).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-01 Auftragsbekanntmachung
2021-03-24 Ergänzende Angaben
2021-04-08 Ergänzende Angaben
2021-05-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
Referenznummer: 21FEI50101
Kurze Beschreibung:
Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: EÜ Sandbach (km 6,323) und EÜ Schunter (km 13,066).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Helmstedt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: andreas.kindermann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112864220 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ae57d95b-276f-4393-a418-666ff2d3c7f2 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ae57d95b-276f-4393-a418-666ff2d3c7f2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-05 📅
Datum des Beginns: 2021-06-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-113664
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Umfang der Arbeiten-Los 1: 49 m³ Abbruch Massivüberbau und Aussparungen, 34 m³ Abbruch Randkappe, 7 m³ Abbruch Widerlager und Flügel, 104 m

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Der AG behält sich eine losweise Vergabe vor.
Bezeichnung des Loses: EÜ Sandbach
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: EÜ Sandbach.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Umfang der Arbeiten-Los 1: 49 m³ Abbruch Massivüberbau und Aussparungen, 34 m³ Abbruch Randkappe, 7 m³ Abbruch Widerlager und Flügel, 104 m
Bezeichnung des Loses: EÜ Schunter
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: EÜ Schunter.
Zusätzliche Informationen:
Umfang der Arbeiten-Los 2: 129 m³ Abbruch Massivüberbau und Aussparungen, 143 m³ Abbruch Randkappe, 4 m³ Abbruch Widerlager und Flügel, 333 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lehre

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
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Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
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Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
In Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
In Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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— Erweiterungsvorhaben für Betonbrücken, Teilnahmekriterien siehe Bewerbungsbedingungen (BWB),
— Spannbetonbrücken,
— Konstruktiver Ingenieurbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Hannover
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 v.H.
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 85 v.H.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kindermann, Andreas
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ae57d95b-276f-4393-a418-666ff2d3c7f2 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FE.EI-N – Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Postanschrift: Rundestraße 11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30161

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der AG hat bei der Bemessung der Angebotsfrist die Osterfeiertage angemessen berücksichtigt!
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 4 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 4 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
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2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 045-113664 (2021-03-01)
Ergänzende Angaben (2021-03-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 061-155719
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 045-113664
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien: 85 v. H. Preis; 15 v. H. Terminplanung
Quelle: OJS 2021/S 061-155719 (2021-03-24)
Ergänzende Angaben (2021-04-08)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 071-182055
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Der Submissionstermin wurde vom 9.4.2021, 11.00 Uhr, auf den 20.4.2021, 09.00 Uhr, verschoben.
Quelle: OJS 2021/S 071-182055 (2021-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1214109.91 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-269362
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Umfang der Arbeiten-Los 1: — 49 m³ Abbruch Massivüberbau und Aussparungen, — 34 m³ Abbruch Randkappe, — 7 m³ Abbruch Widerlager und Flügel, — 104 m — 180 m Brückengeländer Rückbau, — 102 m³ Bodenaushub, — 50 m³ Ortbeton Unterbau, — 7,5 m³ Ortbeton Widerlager/Kammerwände, — 443 m³ Ortbeton Überbau, — 287 m — 51 m³ bewehrter Beton Randkappen, — 94,5 Betonstabstahl, — 26 t Spannstahl, — 271 m
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Umfang der Arbeiten-Los 1:
— 49 m³ Abbruch Massivüberbau und Aussparungen,
— 34 m³ Abbruch Randkappe,
— 7 m³ Abbruch Widerlager und Flügel,
— 104 m
— 180 m Brückengeländer Rückbau,
— 102 m³ Bodenaushub,
— 50 m³ Ortbeton Unterbau,
— 7,5 m³ Ortbeton Widerlager/Kammerwände,
— 443 m³ Ortbeton Überbau,
— 287 m
— 51 m³ bewehrter Beton Randkappen,
— 94,5 Betonstabstahl,
— 26 t Spannstahl,
— 271 m
Umfang der Arbeiten-Los 2:
— 129 m³ Abbruch Massivüberbau und Aussparungen,
— 143 m³ Abbruch Randkappe,
— 4 m³ Abbruch Widerlager und Flügel,
— 333 m
— 273 m Brückengeländer Rückbau,
— 732 m³ Bodenaushub,
— 388 m³ Ortbeton Unterbau,
— 6 m³ Ortbeton Widerlager/Kammerwände,
— 1 548 m³ Ortbeton Überbau,
— 1 146 m
— 237 m³ bewehrter Beton Randkappen,
— 366 Betonstabstahl,
— 50 t Spannstahl,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Name: Hentschke Bau
Postort: Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland 🇩🇪
Bautzen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1214109.91 EUR 💰
4530881.77 EUR 💰

Referenz
Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 102-269362 (2021-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: EÜ Sandbach (km 6,323) und EÜ Schunter (km 13,066)
Referenznummer: 21FEI50101
Kurze Beschreibung:
Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: EÜ Sandbach (km 6,323) und EÜ Schunter (km 13,066)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken 📦
Beschreibung
Interne Kennung: f5bbde8c-acb0-4ca4-99a0-e463a2c227a5
Titel: EÜ Sandbach
Beschreibung der Beschaffung: EÜ Sandbach
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-20 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Helmstedt 🏙️
Postleitzahl: 38165
Stadt: Lehre
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Hentschke Bau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021725820-0 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hentschke Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: ef8d10cd-2ce0-45db-8449-74503d8103a3
Postanschrift: Zeppelinstraße 15
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Region: Bautzen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Fax: +49 3591670349 📠

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-n-b
E-Mail: andreas.kindermann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112864220 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-19+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
62 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die EÜ Sandbach wurde anteilig für die Zweigleisigkeit während des Baus der eingleisigen Strecke 1956 vorbereitet. Erst in der AP wurde festgestellt, dass die im Bestand vorhandenen Kappen für den Anschluss der Querübergangskonstruktionen erst teilabgebrochen und dann an die neue ÜKO angeschlossen werden müssen. Dieser Sachverhalt entstand erst mit der Erstellung der Ausführungsplanung und konnte durch AG während der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadruch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
62 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Rückbau und Anschluss Bestandskappe, EÜ Sandbach
Quelle: OJS 2024/S 079-236446 (2024-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-19)
Objekt
Beschreibung
Interne Kennung: 8cb32f48-ba1d-47a8-9734-3879592e6bee
Titel: EÜ Schunter
Beschreibung der Beschaffung: EÜ Schunter

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021725820-0 - Los: 2

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
70 - Der neue Überbautenzug der Schunterbrücke soll auf den bestehenden Fundamenten gegründet werden. Im Zuge der Nachrechnung des Fundaments Achse 1 wurde festgestellt, dass die innere Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der Lasten aus dem zweiten Überbau nicht mehr gegeben ist. Deswegen soll das Fundament 1 vor dem Bau des zweiten Überbaus ertüchtigt werden. Der geotechnische Prüfingenieur hat bei der Prüfung der Ausführungsplanung für die Fundamentertüchtigung die Auflage formulliert, dass die Brückenverformungen baubegleitend und mindestens 4 Wochen nach Wiederinbetriebnahme der Strecke zu monitoren sind. Diese Leistung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Ertüchtigungsarbeiten und konnte durch AG trotz seiner Sorgfaltpflicht nicht vorgesehen werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
70 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Durchführung Monitoring + Gleisvermessung Ertüchtigung Pfeiler 1, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2024/S 079-237312 (2024-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-19)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
63 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die EÜ Schunter wurde anteilig für die Zweigleisigkeit während des Baus der eingleisigen Strecke 1956 vorbereitet. Erst in der AP wurde festgestellt, dass die im Bestand vorhandenen Kappen für den Anschluss der Querübergangskonstruktionen erst teilabgebrochen und dann an die neue ÜKO angeschlossen werden müssen. Dieser Sachverhalt entstand erst mit der Erstellung der Ausführungsplanung und konnte durch AG während der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadruch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
63 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Rückbau und Anschluss Bestandskappe, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2024/S 079-238397 (2024-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-24+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
64 - Der neue Überbautenzug der Schunterbrücke soll auf den bestehenden Fundamenten gegründet werden. Im Zuge der Nachrechnung der Fundamente Achse 2 und 3 wurde festgestellt, dass weder innere noch äußere Tragfähigkeit mit Berücksichtigung der Lasten aus dem zweiten Überbau gegeben ist. Deswegen sollen die Fundamente 2 und 3 vor dem Bau des zweiten Überbaus ertüchtigt werden. Der geotechnische Prüfingenieur hat bei der Prüfung der Ausführungsplanung für die Fundamentertüchtigung die Auflage formulliert, dass die Brückenverformungen baubegleitend und mindestens 4 Wochen nach Wiederinbetriebnahme der Strecke zu monitoren sind. Diese Leistung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Ertüchtigungsarbeiten und konnte durch AG trotz seiner Sorgfaltpflicht nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks EÜ Schunter beauftragt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
64 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Monitoring für die Erfassung der Bestandsverformungen nach HDI-Arbeiten, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2024/S 082-245855 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
80 - Der neue Überbautenzug der Schunterbrücke soll auf den bestehenden Fundamenten gegründet werden. Im Zuge der Nachrechnung des Fundaments Achse 1wurde festgestellt, dass die innere Tragfähigkeit mit Berücksichtigung der Lasten aus dem zweiten Überbau nicht mehr gegeben ist. Deswegen sollen das Fundament 1 vor dem Bau des zweiten Überbaus ertüchtigt werden. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadruch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
80 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Ertüchtigung Bestandsfundament Pfeiler 1, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2024/S 082-247010 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
59 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Weder Bewehrungs- noch Spanngliedpläne lagen der Ausschreibung bei. Anhand der in der Ausschreibung enthaltenen Unterlagen könnte man von einer einfachen Lagerung der Spannglieder auf dem schlaffen Bewehrungsstahl ausgehen. Die Ausführungsplanung wurde durch AG erstellt und nach Vergabe dem AN zur Verfügung gestellt. Diese Planung beinhaltete die gesonderten Konsolenkonstruktionen, die der Auflagerung der Spannglieder dienen sollten. Die Erfordernis solcher Konstruktionen wurde erst mit der AP festgestellt und konnte durch AG trotz seiner Sorgfaltspflicht zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem anteiligen Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks EÜ Sandbach beauftragt
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 59 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Änderung Spanngliedauflager, EÜ Sandbach
Quelle: OJS 2024/S 082-247245 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
60 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die EÜ Sandbach wurde anteilig für die Zweigleisigkeit während des Baus der eingleisigen Strecke 1956 vorbereitet. Diese Vorbereitung der Zweigleisigkeit beinhaltete ebenso die Lagersockel auf den beiden Widerlager. Erst in der AP wurde festgestellt, dass die Größe der vor ca. 25 Jahren gebauten Lagersockel für die neu demensionierten Lager geometrisch zu klein sind, sodass für eine sachgerechte Verankerung der Brückenlager ein vollständiger Rückbau von den alten Lagersockeln erforderlich wird. Dieser Sachverhalt entstand erst mit der Erstellung der Ausführungsplanung und konnte vom AG während der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem anteiligen Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks EÜ Sandbach beauftragt
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
60 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Bewehrungsanschlüsse Lagersockel +Kammerwand, EÜ Sandbach
Quelle: OJS 2024/S 082-248182 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-30)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-30+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
67 - Die Ausschreibung erfolgte auf Basis Entwurfsplanung. Die ausführungsplanung wurde parallel zur Ausschreibung durch AG erstellt und nach der Vergabe dem AN übergeben. Der Bauablauf für die Schuntertalbrücke sah vor, die einzelnen Überbauten nacheinaner zu errichten, da alle Überbauten einseitig vorgespannt werden müssen. Aufgrund eines gesörten Bauablaufs sollte der Bauablauf überdacht werden. Um eine gleichzeitige Herstellung der Überbauten zu ermöglichen, werden die Überbauten 2-3 und 4-5 seitlich hergestellt und quer eingeschoben. Um diese Bauweise zu ermöglichen (zusätzliche Krane, Hebebühnen, Traggerüste), soll die BE-Fläche vergrößert werden. Diese Leistung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die rechtzeitige IBN der Schunterbrücke und konnte durch AG trotz seiner Sorgfaltpflicht nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem sowie dem Neubau des Bauwerks EÜ Schunter beauftragt
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
67 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Monitoring für die Erfassung der Bestandsverformungen nach HDI-Arbeiten, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2024/S 086-260982 (2024-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
31 - Entsprechend der Ausschreibungsunterlagen müssen die Planung, Lieferung und Montage der Übergangskonstruktionen seitens BauAN erfolgen. Der BauAN hat Fa. Maurer als Nachunternehmer zur Erbringung dieser Leistung genannt. Jedoch stellen die Anschlüsse der neuen Längs-ÜKO an die bestehenden Quer-ÜKOs und die Konstruktion der neuen Längs-ÜKO in den Bereichen der Endquerträger an der EU Sandbach, wo aufgrund der Spaltzugbewehrung um die Spannglieder keine Vergussboxen hergestellt werden können, große Herausforderungen dar. Da Fa. Maurer über keine geregelte technische Lösung für die obengenannte Problematik verfügt, wird vom AG die Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Neubau der EU Sandbach beauftragt. Die Werkstattplanung, Herstellung sowie der Einbau der Lagern sowie alle dazugehörigen Arbeiten sind ebenfalls die Vertragsbestandsteile. Bei dieser Änderung handelt es sich lediglich um die erforderliche Änderung der Lagerkonstruktion. 72 - Die Ausschreibung für die EU Sandbach sieht vor, dass der westliche Kragarm des Bestandsüberbaus zu Beginn der Baumaßnahme zurückgebaut wird. Dieser Rückbau ist eine Voraussetzung für die Errichtung von den neuen Uberbauten parallel zum bestehenden Gleis. Durch diesen Eingriff in die USM konnten die nach Regelwerk erforderliche Abstände von der Gleisache zur Kante der USM nicht mehr eingehalten werden. Des weiteren befanden sich die vorgefundenen Unterschottermatten in einem dermaßen schlechten Zustand, dass der ALV dem Überbau dieser Unterschottermatten im Endzustand nicht mehr zustimmte. Deswegen wird es erforderlich, die Unteschottermatten auf dem Bestandsüberbau zu erneuern. Diese Leistung kann ausschließlich innerhalb einer Sperrpause stattfinden. Diese Maßnahme konnte durch den AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorgesehen werden, da keine Informationen über den Zustand der USM vorlagen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 84 - Gemäß S5 des Bauvertrages sind mehrere Vertragstermine vereinbart, die die Fertigstellung der Vertragsleistungen definieren. Aufgrund der geänderten Ausführungstermine gerät der AN in Bauverzug und es sind Mehrkosten infolge von Preiserhöhungen (u.a. Diesel, Mittellohn, Lieferung und Einbau Bewehrung, Transporte, Beton usw.) entstanden. Die Verschiebung der Terminschiene wirkte sich auf alle Folgegewerke aus, sodass dessen Errichtung zu großen Teilen nicht innerhalb der vertragalich vereinbarten Termine erfolgen konnte. Dieser Planungsfehler konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit der Durchführung der Hauptvertragsleistungen an der EU Sandbach beauftragt. 95 - Gemäß baufreigegebener Ausführungsplanung (Schal- und Bewehrungsplanung der Kappen) sollen über den Querfugen im Bereich der Kappe Fertigteile angeordnet werden. Gemäß Ausschreibung war vorgesehen die Kappe monolithisch herzustellen. Somit stellen die vom AG geforderten Kappenfertigteillösungen im Bereich der Querfugen eine geänderte Leistung dar. Dieser Planungsfehler konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L 292 beauftragt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
31 - Mehraufwendungen aufgrund Planung, Lieferung und Montage von Kalottenlagern, EU Schunter 72 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Rückbau Bestands-USM + Lieferung und Verlegung USM Bestandsüberbau, EU Sandbach 84 - Zusätzliche Leistungen aufgrund geänderter Ausführungstermine der Hauptvertragsleistungen, EU Sandbach 95 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Kappenfertigteilen über Querfugen, EU Sandbach
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Quelle: OJS 2024/S 114-348595 (2024-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
32 - Entsprechend Ausschreibungsunterlagen müss die Planung, Lieferung und Montage der Übergangskonstruktionen seitens BauAN erfolgen. Der BauAN hat Fa. Maurer als Nachunternehmer zur Erbringung dieser Leistung genannt. Jedoch stellt der Anschluss Längs- an Quer-ÜKO technische Probleme dar. Da Fa. Maurer über keine geregelte technische Lösung für diese Problematik verfügt, wird vom AG die Anbindung von Fa. STOG für die Planung, Lieferung und Montage von Übergangskonstruktionen und Abschlussprofilen angeordnet. Fa. STOG kann die Anforderungen an die Dichtigkeit der Fuge etc. realisieren. Die Änderung des Nachunternehmers sowie des Übergangskonstruktionssystems und des Anschluss an die Übergangskonstruktionen des Bestandsbauwerks konnten zum Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Sorgfslt des AG nicht vorgesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Neubau der EÜ Sandbach und EÜ Schunter beauftragt. Leistungen sind Vertragsbestandteil. 71 - Die Ausschreibung für die EU Schunter sieht vor, dass der östliche Kragarm des Bestandsüberbaus zu Beginn der Baumaßnahme zurückgebaut wird. Dieser Rückbau ist eine Voraussetzung für die Errichtung von den neuen Uberbauten parallel zum bestehenden Gleis. Durch diesen Eingriff in die USM konnten die nach Regelwerk erforderliche Abstände von der Gleisache zur Kante der USM nicht mehr eingehalten werden. Des weiteren befanden sich die vorgefundenen Unterschottermatten in einem dermaßen schlechten Zustand, dass der ALV dem Überbau dieser Unterschottermatten im Endzustand nicht mehr zustimmte. Deswegen wird es erforderlich, die Unteschottermatten auf dem Bestandsüberbau zu erneuern. Diese Leistung kann ausschließlich innerhalb einer Sperrpause statfinden. Diese Maßnahme konnte durch den AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorgesehen werden, da keine Information über den Zustand der USM vorlagen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. 82- Im Rahmen der Angebotsphase war es dem Arbeitnehmer nicht ersichtlich, dass die eingebauten Bewehrungseisen nach Betonage der Spannbetonüberbauten nachträglich auf der Baustelle gebogen werden müssen. Gemäß Ausführungsplanung der Endquerträger müssen die Pos. 1 (zweimal) und die Pos 2, 3, 22 und 33 (jeweils einmal) auf der Baustelle nachgebogen werden, damit die Bewehrungsführung im Bereich der Spannische (jeweils südlicher Endquerträger) geschlossen werden kann. Dieser Planungsfehler konnte Trotz Sorgfalt des AG nicht voresehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks 85- Gemäß S5 des Bauvertrages sind mehrere Vertragstermine vereinbart, die die Fertigstellung der Vertragsleistungen definieren. Aufgrund der geänderten Ausführungstermine gerät der AN in Bauverzug und es sind Mehrkosten infolge von Preiserhöhungen (u.a. Diesel, Mittellohn, Lieferung und Einbau Bewehrung, Transporte, Beton usw.) entstanden. Die Verschiebung der Terminschiene wirkte sich auf alle Folgegewerke aus, sodass dessen Errichtung zu großen Teilen nicht innerhalb der vertragalich vereinbarten Termine erfolgen konnte. Dieser Planungsfehler konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit der Durchführung der Hauptvertragsleistungen an der EU Schunter beauftragt. 94 - Gemäß baufreigegebener Ausführungsplanung (Schal- und Bewehrungsplanung der Kappen) sollen über den Querfugen im Bereich der Kappe Fertigteile angeordnet werden. Gemäß Ausschreibung war vorgesehen die Kappe monolithisch herzustellen. Somit stellen die vom AG geforderten Kappenfertigteillösungen im Bereich der Querfugen eine geänderte Leistung dar. Dieser Planungsfehler konnte trotz Sorgfalt des AG nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L 292 beauftragt.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
32 - Mehraufwendungen aufgrund Planung, Lieferung und Montage von Übergangskonstruktionen + Abschlussprofilen Fa. Stog, EÜ Schunter 71 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Rückbau Bestands-USM + Lieferung und Verlegung USM Bestandsüberbau, EU Schunter 82 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Anpassung Bewehrung Spannnischen (südliche Endquerträger), EU Schunter 85 - Zusätzliche Leistungen aufgrund geänderter Ausführungstermine der Hauptvertragsleistungen, EU Schunter 94 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Kappenfertigteilen über Querfugen, EU Schunter
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Quelle: OJS 2024/S 114-349201 (2024-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
65 - Aufgrund der Witterungsverhältnisse war das Anschweißen der bituminösen Dichtungsbahn an der Betonoberfläche nicht möglich, sodass die Abdichtung der Kammerwänder an der EU Sandbach mit einer Elastomertropfbahn 20 cm hinter der Arbeitsfuge ausgeführt werden musste. Weiterhin mussten zur Termineinhaltung der IBN Verfüllarbeiten WL, Schutzmaßnahmen für den Überbau mittels Vlies und für die ÜKOs mittels Holzkonstruktion und Vlies, eine Absturzsicherung sowie ein bauzeitlicher Schotterfang parallel zur Gleisachse Schienen verlegt werden. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablaufvon jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausf 93- Der Schutzbeton d. Bestandsüberbaus musste nach Rückbau der Schotterhaltung gem. Abdichtungsplan um ca.25cm zurückgebaut werden,um einen richtlinienkonformen Anschluss d. Abdichtung an den Bestand zu gewährleisten-Der Rückbau d. Schutzbetons,der im Rahmen d. Kragarmabbruchs gem. AP erfolgte,war nicht ausreichend,um die Anforderungen d. Abdichtungsplans zu erfüllen-Somit erfolgte der Rückbau d. Schutzbetons auf dem Bestandsbauwerk in zwei Abschnitten-Weiterhin musste der Höhenunterschied zw. Bestand u. Neubau über die gesamte Bauwerkslänge angepasst werden,um eine ordnungsgemäße Abdichtung herzustellen-Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV,somit handelt es sich um eine zus. Leistung-Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden-Dadurch entstehen Synergieeffekte,die die Wirtschaftlichkeit erhöhen-Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich qestört werden-Zu dem käme es zu Abqrenzunqsprobleme (Gewährleistunqstunqspr) 91 - Im Rahmen der Abstimmung zum Rückbau der Bolzenanker der Schotterhalterung wurde festgelegt, dass die Bolzenanker nicht wie ursprünglich vorgesehen oberflächig abgeschnitten werden. Aufgrund der extremen Kräfte, die aufgewendet werden müssten, wäre nicht kalkulierbar, wohiin sich die Kräfte auswirken würden. Dies wäre aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht zu gewährleisten gewesen. Daher mussten die Bolzenanker überbohrt, anschließend vergossen und die Oberfläche der Kappe abschließend betonkosmetisch instandgesetzt werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsprobleme (Gewährleistungsprobleme).
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
65 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Beschleunigung Überfahrbarkeit, EU Sandbach 93 - Zus. Leistungen aufgrund Rückbau Schutzbeton Bestand, EU Sandbach 91 - Geänderte Leistungen aufgrund Rückbau Bolzenanker Schotterhalterung, EU Sandbach
Quelle: OJS 2024/S 114-349226 (2024-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
86 - Gemäß Vertrag sollten die Kappen der EU Schunter in Ortbeton hergestellt werden. Aufgrund zahlreicher bauzeitlicher Änderungen und einer zusätzlichen Sperrpause von 12/2023 bis 03/2024 muss die Kappe bis Ende November 2023 fertiggestellt werden. In Abstimmung mit dem AG wird zur Absicherung des gewünschten Bauablaufes die Herstellung des Schotterbalkens als Fertigteil im Bereich von vier Überbauten (ca. 120m) erforderlich. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausfall oder Wechsel eines AN kann für das Gesamtprojekt eine Gefährung der IBN bedeuten. 90 - Im Rahmen der Abstimmung zum Rückbau der Bolzenanker der Schotterhalterung wurde festgelegt, dass die Bolzenanker nicht wie ursprünglich vorgesehen oberflächig abgeschnitten werden. Aufgrund der extremen Kräfte, die aufgewendet werden müssten, wäre nicht kalkulierbar, wohiin sich die Kräfte auswirken würden. Dies wäre aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht zu gewährleisten gewesen. Daher mussten die Bolzenanker überbohrt, anschließend vergossen und die Oberfläche der Kappe abschließend betonkosmetisch instandgesetzt werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsprobleme (Gewährleistungsprobleme). 92 - Der Schutzbeton d. Bestandsüberbaus musste nach Rückbau der Schotterhaltung gem. Abdichtungsplan um ca.25cm zurückgebaut werden,um einen richtlinienkonformen Anschluss d. Abdichtung an den Bestand zu gewährleisten-Der Rückbau d. Schutzbetons,der im Rahmen d. Kragarmabbruchs gem. AP erfolgte,war nicht ausreichend,um die Anforderungen d. Abdichtungsplans zu erfüllen-Somit erfolgte der Rückbau d. Schutzbetons auf dem Bestandsbauwerk in zwei Abschnitten-Weiterhin musste der Höhenunterschied zw. Bestand u. Neubau über die gesamte Bauwerkslänge angepasst werden,um eine ordnungsgemäße Abdichtung herzustellen-Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV,somit handelt es sich um eine zus. Leistung-Die Leistung kann mit den bereits auf der Baustelle befindlichen Kapazitäten des AN ausgeführt werden-Dadurch entstehen Synergieeffekte,die die Wirtschaftlichkeit erhöhen-Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden-Zu dem käme es zu Abgrenzungsprobleme (Gewährleistungstungspr) 100 - Gem. Ausschreibung war vorgesehen in die Hohlpfeiler der EU Schunter Leiter mit Fallschutzschienen und Gitterrosten als Zwischenpodesten analog RIZ Zug 6 duch den AN in Eigenleistung herzustellen. Weiterhin wurden Gitterroste in den Bestandspfeilen 1 bis 3 geplant. In den Schalplänen der Überbauten wurden als zusätzl. Sicherungsmaßnahme Einbauteile gefordert. Aufgrund der Komplexität der Planung hat der AN einen Nachunternehmer beauftragt. Durch die Änderung der Pfeilerausstattung von Normbauteilen gemäß RIZ hin zu einer Stahlbausonderlösung entsteht im Vergleich zum ursprünglichen Bauvertrag eine geänderte Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptl. zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer- Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. Ausf
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
86 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Änderung Kappen als Fertigteil 90 - Geänderte Leistungen aufgrund Rückbau Bolzenanker Schotterhalterung, EU Schunter 92 - Zus. Leistungen aufgrund Rückbau Schutzbeton Bestand, EU Schunter 100 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Änderung Ausstattung Pfeiler, EU Schunter
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Quelle: OJS 2024/S 114-349382 (2024-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
83 - Die Ausbesserung bzw. Instandsetzung der Baustraße zwischen Boimstorfer Straße und der K38 ist eine zusätzliche Leistung, da diese außerhalb des Baufeldes des AN ist und auch nicht Vertragsbestandteil ist. Aus wirtschaftlichen und Kapazitätsgründen ist jedoch die 1 , 7 km lange Baustraße für die Zufahrt sämtlicher Gewerke und auch für die Zufahrt des AN wichtig zur Erbringung sämtlicher Leistungen. Dieser Planungsfehler konnte Trotz Sorgfalt des AG nicht voresehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L 292 beauftragt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
83 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Ausbesserung Baustraße zw. Boimstorfer Str. / K38, EU Schunter
Quelle: OJS 2024/S 134-417071 (2024-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-28)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
099: Gemäß Ausschreibung war vorgesehen, die Entwässerung von Pfeiler und Überbau der EÜ Sandbach aus nichtrostendem Stahl herzustellen. Aufgrund Änderung in der AP soll die Entwässerung nun, entsprechend dem Bestand, als BML-Rohre hergestellt werden. Außerdem wurde die freigegebene AP verspätet übergeben. Aufgrund Materialänderung sowie verspäteter Materialisierung entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
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Text: 099: Zusätzliche Leistungen aufgrund Änderung Ausstattung Pfeiler, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2025/S 020-060078 (2025-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-17+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
47 - Gemäß Vertrag sind keinerlei Leistungen zur Herstellung von Rohrdurchführung für die Brückenentwässerung vorgesehen. bzgl. der Rohrdurchführungen der Entwässerung an den Pfeilern der EÜ Schunter soll ein Faserzementrohre DN 300 eingebaut werden, die anschließend nach Einbau der Entwässerungsrohr mit Ringraumdichtungen verschlossen werden sollen. Aufgrund diese zusätzliche Leistung entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer- Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen 103 - Gemäß Ausschreibung soll die Verrohrung des Stichgerabens im Bereich des Wirtschatsweges am WDL Nord im Endzustand mittels Stahlrohren erfolgen. Aufgrund Änderung in AP soll die Verohrung nunmehr mit Hilfe von Stahbetonrohren hergestellt werden. Außerdem wurde von AN eine Rohrstatik für die Fachtechnische Prüfung gefordert. Aufgrund Materialänderung sowie Rohrstatik entsehen dem Auftragnehmer Megrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 104 - Gemäß Ausschreibung sind keinerlei Leistungen an den Böschungspflastern und -Treppen vorgesehen. Duch unsere Ausführungsplaner wurde in Abstimmung mit ALV eine AP für Außenanlage erstellt. Augrund dem geplanten Neubau der Außenanlage entstehen dem Augtragnehmeer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
47 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Herstellung Rohrdurchführung Entwässerung Pfeiler, EÜ Schunter 103 - Geänderte Leistungen Grabenverrohrung Wirtschaftsweg WDL Nord, EÜ Schunter 104 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Änderung Neubau Außenanlagen, EÜ Schunter
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Quelle: OJS 2025/S 054-173938 (2025-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
105 - Gemäß Ausschreibung soll eine Beweissicherung nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastverodnung durchgeführt werden und alle Flächen des Bauwerks in einem Einsatz beweis zu sichern. Die genutzten Flächen vom Eigentumer sollten umgehend erfolgen und die Rückbeweissicherung durchgeführt werden. Die Fläche in unmittelbarer Nähe der EÜ Sandbach konnte zur Abdichtung der Unterbauten nicht zurückgebaut werden. Somit musste die Beweissicherung nach BBodSchV in zwei Einsätzen durchgeführt werden. Aus diesem Grund enstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 106 - Gemäß Vertrag sind keine Straßenbauarbeiten an der EÜ Sandbach vorgesehen. Der Feldweg von der EÜ Sandbach bis zur L635 soll erneuet werden. Aufgrund der Erneuerung dieses Feldwegs entstehen dem Auftragnummer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
105 - Geänderte Leistungen aufgrund Mehraufwendungen Beweissicherung nach BBodSchV, EÜ Sandbach 106 - Zusätzliche Leistungen aufgrund Erneuerung Feldweg (EÜ Sandbach bis L635), EÜ Sandbach
Quelle: OJS 2025/S 054-175041 (2025-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
96- Aufgrund Bauzeitveränderung verlängern sich die Vorhaltung der Baustellenbehelfsbrücke sowie deren Sicherheitsmaßnahmenund und die Vorhaltung der Vorrohrung des Katzengrabens, aus diesem Grund enstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. 98- Gemäß Ausschreibung war vorgesehen, die Entwässerung von Pfeiler und Überbau der EÜ Schunter aus nichtrostendem Stahl herzustellen. Aufgrund Änderung in der AP soll die Entwässerung nun, entsprechend dem Bestand, als BML-Rohre hergestellt werden. Weiterhin wurde aufgrund der HDI-Arbeiten in Pfeiler 2 des Bestands eine Instandsetzung der Entwässerung erforderlich. Außerdem wurde die freigegebene AP verspätet übergeben. Aufgrund Materialänderung sowie verspäteter Materialisierung enstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
96- Geänderte Leistungen aufgrund verlängerter Vorhaltung Baustellenbehelfsbrücke und Grabenverrohrung Katzengraben, EÜ Schunter 98- Zusätzliche Leistungen aufgrund Änderung Entwässerung gemäß AP (BML anstatt Edelstahl), EÜ Schunter
Quelle: OJS 2025/S 059-190273 (2025-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
81- Durch bauablaufbedingte Verzögerungen wurde die 6-wöchige Lagerungsfrist der Spannglieder bis zum Verpressen überschritten. Somit mussten besondere Maßnahmen zu Sicherstellung des temporären Korrosionsschutzes ergriffen wurde. Somit wurden die Hüllrohre der Spanngliede mit trockener Luft gespült . Aufgrund des temporären Korrosionsschutzes der Spanngelieder entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Die Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung zwingend erforderlich. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
81- Zusätzliche Leistungen aufgrund besonderer Maßnahmen zur Sicherstellung tempörer Korrisionsschutz Spanngelider Feld 7/B, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2025/S 091-301522 (2025-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-16)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-16+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄA097: Aufgrund geometrische Randbedingung wurden die Bügel von AP auf der Baustelle angepasst werden sollten. Aufgrund des geänderten Ausführungstermins entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu. // LÄA102: Gemäß Ausschreibung war südlich der EÜ Schunter eine Baustelleneinrichtungsfläche herzustellen. Nach dem Rückbau der Baustellenfläche und dem Entfernen von Schotter/Mineralgemisch und Vlies wurden Störstoffe im Unterboden in Form von alten Schotter- und Vliesresten sowie größeren Steinen und Asphalt festgestellt. Diese Störstoffe im Unterboden der BE-Fläche muss entsorgt werden. Aufgrund zusätzliche Leistung entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
LÄA097: Zusätzliche Leistungen aufgrund Anpassung Kappenbewehrung, EÜ Schunter // LÄA102: Zusätzliche Leistungen aufgrund Rückbau Vlies unter Asphalt Baustraße Süd, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2025/S 095-320924 (2025-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
102: Gemäß Ausschreibung war südlich der EÜ Schunter eine Baustelleneinrichtungsfläche herzustellen. Nach dem Rückbau der Baustellenfläche und dem Entfernen von Schotter/Mineralgemisch und Vlies wurden Störstoffe im Unterboden in Form von alten Schotter- und Vliesresten sowie größeren Steinen und Asphalt festgestellt. Diese Störstoffe im Unterboden der BE-Fläche muss entsorgt werden. Aufgrund zusätzliche Leistung entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Wechsel des AN ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, da die Ausführung im Großprojekt sich nach einer Last-Planer-Methode richtet. Der Bauablauf von jedem einzelnen Gewerk innerhalb des Großprojekts ist an einander abgestimmt und lässt keine Zeitverzögerungen zu.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
102: Zusätzliche Leistungen aufgrund Rückbau Vlies unter Asphalt Baustraße Süd, EÜ Schunter
Quelle: OJS 2025/S 115-392721 (2025-06-17)