Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes
NoV-45452/21-GRM”
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von branchenspezifischer Software📦
Kurze Beschreibung:
“Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.”
1️⃣
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-21 📅
Datum des Endes: 2023-12-21 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=393040&criteriaId=13952 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: S. III.1.1) sowie Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: S. III.1.1) sowie Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: S. III.1.1) sowie Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-21 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499421📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch die öffentlichen Auftraggebenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch die öffentlichen Auftraggebenden eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei öffentlichen Auftraggebenden zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber öffentlichen Auftraggebenden gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilen öffentliche Auftraggebende dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggebende geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch öffentliche Auftraggebende; auf den Tag des Zugangs bei betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
2. NOV_45452_21_GRM_Verfahrensbeschreibung.docx 4
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228/94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228/94 99-163
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Quelle: OJS 2021/S 098-257011 (2021-05-18)
Ergänzende Angaben (2021-06-15)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 098-257011
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 098-257011
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: NoV-45452/21-GRM
Titel:
“Weiterentwicklung und Betrieb WarnWetter-App & FlugWetter-App des Deutschen Wetterdienstes”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ubique Innovation AG
Postort: Zürich
Land: Schweiz 🇨🇭
Region: Zürich 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch die öffentlichen Auftraggebenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch die öffentlichen Auftraggebenden eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei öffentlichen Auftraggebenden zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber öffentlichen Auftraggebenden gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilen öffentliche Auftraggebende dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggebende geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch öffentliche Auftraggebende; auf den Tag des Zugangs bei betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
2) NOV_45452_21_GRM_Verfahrensbeschreibung.docx 4
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
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Quelle: OJS 2021/S 213-562459 (2021-10-29)