Wildkrautbeseitigung einschl. Entsorgung der anfallenden Grünabfälle im Stadtgebiet der Kreisstadt Steinfurt 2021 sowie optional für die Jahre 2022 und 2023
Landschaftsgärtnerische Unterhaltungsarbeiten
Hier: Wildkrautbeseitigung einschließlich Entsorgung der anfallenden Grünabfälle im Stadtgebiet der Kreisstadt Steinfurt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Referenznummer: 202104071430
Kurze Beschreibung:
“Landschaftsgärtnerische Unterhaltungsarbeiten” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unkrautjäten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-10 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 048-120782
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
“Der angebotene Preis pro Jahr gilt als Festpreis für die gesamte Vertragsdauer”
Quelle: OJS 2021/S 048-120782 (2021-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20210512
Kurze Beschreibung:
“Landschaftsgärtnerische Unterhaltungsarbeiten.”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen....”
Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
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Quelle: OJS 2021/S 094-248062 (2021-05-12)