Winterdienst 2021/2022

Stadt Starnberg

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, den 09.07.2021 unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Winterdienst auf Straßen, Wegen, Plätzen und Treppen Los 1 - 12.
Aufgeteilt entsprechend Örtlichkeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-01 Auftragsbekanntmachung
2021-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Kurze Beschreibung:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, den 09.07.2021 unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung. Winterdienst auf Straßen, Wegen, Plätzen und Treppen Los 1 - 12. Aufgeteilt entsprechend Örtlichkeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schnee 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Starnberg
Postanschrift: Vogelanger 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.starnberg.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@starnberg.de 📧
Telefon: +49 8151772159 📞
Fax: +49 8151772359 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ 🌏
URL der Teilnahme: https://staatsanzeiger-eservices.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-06 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 128-339891
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, den 09.07.2021 unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Winterdienst auf Straßen, Wegen, Plätzen und Treppen Los 1 - 12.
Aufgeteilt entsprechend Örtlichkeiten.
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Leutstetten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei ab Freitag, den 9.7.2021 unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ zur Verfügung.
Dienstleistung Winterdienst auf Straßen, Wegen, Plätzen und Treppen.
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung bis 30.4.2022.
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Starnberg Ost
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Percha
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Starnberg Süd
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 5 – Wangen
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 6 – Starnberg West
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 7 – Bahnhof Nord
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 8 – KSK Wittelsbacherstraße
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los 9 – Fußgängerüberwege
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Los 10 – städtische Gebäude
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Los 11 – Hirschanger
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Los 12 – FFW
Losnummer: 12

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
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1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 128-339891 (2021-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Winterdienst auf Straßen, Wegen, Plätzen und Treppen Los 1 - 12. Aufgeteilt entsprechend Örtlichkeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 300 570 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 189-492259
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 128-339891
ABl. S-Ausgabe: 189

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: LOS 1 - Leutstetten
LOS 2 - Starnberg Ost
LOS 3 - Percha
LOS 4 - Starnberg Süd
LOS 5 - Wangen
LOS 6 - Starnberg West
LOS 7 - Bahnhof Nord
LOS 8 - KSK Wittelsbacherstraße
LOS 9 - Fußgängerüberwege
LOS 10 - städtische Gebäude
LOS 11 - Hirschanger
LOS 12 - FFW

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-14 📅
Name: Maschinenring Starnberg GmbH
Postort: Andechs
Land: Deutschland 🇩🇪
Starnberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 13 590 EUR 💰
Name: W&S Hausmeisterservice
Postort: Traubing
Gesamtwert des Auftrags: 19 800 EUR 💰
18 120 EUR 💰
68 400 EUR 💰
21 420 EUR 💰
29 460 EUR 💰
43 860 EUR 💰
6 600 EUR 💰
7 320 EUR 💰
32 460 EUR 💰
Name: Maschinenring GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 32 940 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2021/S 189-492259 (2021-09-24)