ZAW-Maßnahme Notfallsanitäter/in

Karrierecenter der Bundeswehr-Berufsförderungsdienst

6002070798-Dez BFD

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-08.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-08)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Karrierecenter der Bundeswehr-Berufsförderungsdienst
Postanschrift: Wallerfanger Str. 31
Postort: Saarlouis
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karrbwsaarlouis@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 6831-1271-2539 📠
Region: Saarlouis 🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385996 🌏

Objekt

1️⃣
Umfang der Beschaffung
Titel: ZAW-Maßnahme Notfallsanitäter/in 6002070798-Dez BFD
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Kurze Beschreibung: 6002070798-Dez BFD

1️⃣
Ort der Leistung: Saarlouis 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Beschreibung der Beschaffung: Gesamt: 3 Lehrgänge (jeweils 1 Lehrgang jährlich im Zeitraum von 3 Jahren).
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-23 📅
Datum des Endes: 2022-08-24 📅

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-01 13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen

“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”    Mehr anzeigen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 071-181989 (2021-04-08)
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