Die Leistungen umfassen die Baureinigungsarbeiten für den Neubau des Zentrums für Altersmedizin des Albertinen-Krankenhauses in Hamburg-Schnelsen, Süntelstraße 11a. Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind Arbeiten anderer Unternehmer erforderlich. Beim Bauablauf sind die Arbeiten dieser Unternehmer zu berücksichtigen und soweit erforderlich vom Auftragnehmer zu koordinieren. Bei der Durchführung der Baumaßnahme gilt die VOB in der neuesten Fassung. Die Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften sind einzuhalten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftragnehmer. I.Ü. vgl die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-31.
Auftragsbekanntmachung (2021-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baufertigstellung
Referenznummer: Vergabe-Nr. 2021/22
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen umfassen die Baureinigungsarbeiten für den Neubau des Zentrums für Altersmedizin des Albertinen-Krankenhauses in Hamburg-Schnelsen, Süntelstraße 11a.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind Arbeiten anderer Unternehmer erforderlich. Beim Bauablauf sind die Arbeiten dieser Unternehmer zu berücksichtigen und soweit erforderlich vom Auftragnehmer zu koordinieren.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme gilt die VOB in der neuesten Fassung. Die Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften sind einzuhalten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftragnehmer.
I.Ü. vgl die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis
Die Leistungen umfassen die Baureinigungsarbeiten für den Neubau des Zentrums für Altersmedizin des Albertinen-Krankenhauses in Hamburg-Schnelsen, Süntelstraße 11a.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind Arbeiten anderer Unternehmer erforderlich. Beim Bauablauf sind die Arbeiten dieser Unternehmer zu berücksichtigen und soweit erforderlich vom Auftragnehmer zu koordinieren.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme gilt die VOB in der neuesten Fassung. Die Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften sind einzuhalten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftragnehmer.
I.Ü. vgl die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baufertigstellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Datum des Beginns: 2022-07-22 📅
Datum des Endes: 2023-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-443609
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen umfassen die Baureinigungsarbeiten für den Neubau des Zentrums für Altersmedizin des Albertinen-Krankenhauses in Hamburg-Schnelsen, Süntelstraße 11a.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind Arbeiten anderer Unternehmer erforderlich. Beim Bauablauf sind die Arbeiten dieser Unternehmer zu berücksichtigen und soweit erforderlich vom Auftragnehmer zu koordinieren.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme gilt die VOB in der neuesten Fassung. Die Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften sind einzuhalten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftragnehmer.
I.Ü. vgl die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis
Gegenstand er vorliegenden Ausschreibung sind Baureinigungsarbeiten. I.Ü. vgl. das LV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Auskunft, ob Eintragung in der Liste des Vereins zur Präqulifikation von Bauunternehmen e.V. vorliegt
- Informationen zum Eintrag Berufsregister
- Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungegn vorzulegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geeignte Unterlagen zur Bestätigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Angabe
Umsatzzahlen - Angaben zur rechtskräftigen Verurteilung oder Geldbuße
- Angaben zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht alter als 12 Montane sein
darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer
Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen.
- ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Angaben zum Vorliegen von schweren Verfehlungen
- Angaben zum Vorliegen von Insolvenz/Liquidation
- Angaben zu Registerabfragen (Einholen Angaben Gewerbezentralregister und Register zum Schutz des fairen
Wettbewerbs) - Bestätigung zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn sowie zur sozialverträglichen Beschaffung (ILO
Kernarbeitsnormen und Holzzertifizierung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Vergleichbare Leistungen/Referenzen aus den letzten abgeschlossenen 5 Kalenderjahren
- Zahl der Arbeitskräfte
- Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
sind und - wenn vorhanden - eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Leistungserbringung. Die Kontaktdaten des Auftraggebers sind zu benennen - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
sind und - wenn vorhanden - eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Leistungserbringung. Die Kontaktdaten des Auftraggebers sind zu benennen - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40427310499📞
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsanantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsanantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.