Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung schulform- und möglichst berufsbereichs- und regionalspezifischer Formate der zusätzlichen Beruflichen Orientierung für die Schülerinnen und Schüler der vollzeitschulischen Bildungsgänge der niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen
15.4-32576-40/03”
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung schulform- und möglichst berufsbereichs- und regionalspezifischer Formate der zusätzlichen...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung schulform- und möglichst berufsbereichs- und regionalspezifischer Formate der zusätzlichen Beruflichen Orientierung für die Schülerinnen und Schüler der vollzeitschulischen Bildungsgänge der niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Jugendbildung📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Niedersächsisches Kultusministerium Hans-Böckler-Allee 5 30173 Hannover Niedersachsen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Abteilung "Berufliche Bildung" des Niedersächsischen Kultusministeriums beabsichtigt, eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer mit Knowhow auf den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Abteilung "Berufliche Bildung" des Niedersächsischen Kultusministeriums beabsichtigt, eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer mit Knowhow auf den Gebieten Berufliche
Orientierung/Übergang Schule-Beruf/Berufliche Bildung mit der wissenschaftlichen Begleitung, der Leitung und der Durchführung des geplanten Pilotprojekts "Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen" für den
Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2023 zu beauftragen. Als Bestandteil der anstehenden Bund-Land-Vereinbarung Bildungsketten für die Jahre 2021-2026 wird das Projekt zu 100% mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
gefördert.
Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung von schulform- und möglichst berufsbereichs- und regionalspezifischen praxisnahen (nach Möglichkeit betriebsnahen) Formaten
der zusätzlichen Beruflichen Orientierung (BO), die den Schülerinnen und Schülern der folgenden Schulformen der niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBS) eine passgenaue und begründete Berufswahlentscheidung und den Einstieg in eine einschlägige Ausbildung bzw. einen einschlägigen Studiengang erleichtern:
- Berufseinstiegsschule,
- 1-jährige Berufsfachschule,
- Fachoberschule und
- Berufliches Gymnasium.
Die Erprobung der zu entwickelnden BO-Formate soll mithilfe von Anbietern bzw. Trägern der Beruflichen Bildung an mehreren Standorten in Niedersachsen erfolgen. Dabei sind die zu entwickelnden und zu erprobenden BO-Formate so zu konzipieren und aufzubereiten, dass sie nach dem Abschluss des Projektes sowohl von Anbietern bzw. Trägern der Beruflichen Bildung als auch von den Lehrkräften der BBS in Zusammenarbeit mit Berufsberaterinnen bzw. Berufsberatern der jeweiligen Arbeitsagentur durchgeführt werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachexpertise/Qualifikation der Bieterin/des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es werden Angaben zu folgenden Merkmalen gefordert:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es werden Angaben zu folgenden Merkmalen gefordert:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
“- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§§ 123, 124 GWB)
- Angaben zur...”
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§§ 123, 124 GWB)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es werden Angaben zu folgenden Merkmalen gefordert:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-30
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD7DHWT
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 159-420457 (2021-08-13)