Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV Zulassungsstelle Coburg – Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik
1020-0452-2021/000246”
Titel
ZV Zulassungsstelle Coburg – Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik
1020-0452-2021/000246
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Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik.”
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Wilhelm-Ruß-Straße 5
96450 Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird ein neues Fachverfahren für die Bereiche Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg benötigt. Gewünscht wird eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird ein neues Fachverfahren für die Bereiche Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg benötigt. Gewünscht wird eine Software welche die anfallenden Vorgänge einer Zulassungsbehörde und einer Fahrerlaubnisbehörde abdeckt. Es wären aber auch 2 verschiedenen Lösungen desselben Softwarehauses denkbar. Dies betrifft von der Neuzulassung von Fahrzeugen bis hin zur Ausstellung von Führerscheinen. Es soll für beide Bereiche die Möglichkeit der Erstellung von vorgefertigten Schreiben geben. Das Softwarehaus sollte den Betrieb des Fachverfahrens im Rechenzentrum anbieten. Drüber hinaus müssen Schnittstellen zum DMS KomXwork und zum Kassenprogramm OK.Fis vorhanden sein. Diese Schnittstellen sind erforderlich, da so die enge Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ermöglicht wird. Zudem muss eine Schnittstelle zum vorhandenen Bürgerserviceportal vorhanden sein oder es muss ein hauseigenes Bürgerserviceportal für Kennzeichenreservierungen und iKf-Vorgänge angeboten werden. Im Angebotspreis inbegriffen muss auch der Support per E-Mail, Fernwartung und Telefon sowie alle Updates.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bedienerfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsumfang
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Supportleistungen
Preis (Gewichtung): 55,00
Dauer
Datum des Endes: 2022-12-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Zweckverband Zulassungsstelle...”
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Wilhelm-Ruß-Straße 5
96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabekammer fest, dass im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Aufgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177edc907a9-751244223619064b” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177edc907a9-751244223619064b” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177edc907a9-751244223619064b”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines...”
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße „aller“ Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 6.7.2021
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Quelle: OJS 2021/S 117-306938 (2021-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZV - Zulassungsstelle Coburg - Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik
1020-0452-2021/000246”
Titel
ZV - Zulassungsstelle Coburg - Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik
1020-0452-2021/000246
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Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird ein neues Fachverfahren für die Bereiche Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg benötigt. Gewünscht wird eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird ein neues Fachverfahren für die Bereiche Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg benötigt. Gewünscht wird eine Software welche die anfallenden Vorgänge einer Zulassungsbehörde und einer Fahrerlaubnisbehörde abdeckt. Es wären aber auch zwei verschiedenen Lösungen desselben Softwarehauses denkbar. Dies betrifft von der Neuzulassung von Fahrzeugen bis hin zur Ausstellung von Führerscheinen. Es soll für beide Bereiche die Möglichkeit der Erstellung von vorgefertigten Schreiben geben. Das Softwarehaus sollte den Betrieb des Fachverfahrens im Rechenzentrum anbieten. Drüber hinaus müssen Schnittstellen zum DMS KomXwork und zum Kassenprogramm OK.Fis vorhanden sein. Diese Schnittstellen sind erforderlich, da so die enge Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ermöglicht wird. Zudem muss eine Schnittstelle zum vorhandenen Bürgerserviceportal vorhanden sein oder es muss ein hauseigenes Bürgerserviceportal für Kennzeichenreservierungen und iKf-Vorgänge angeboten werden. Im Angebotspreis inbegriffen muss auch der Support per E-Mail, Fernwartung und Telefon sowie alle Updates.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Zweckverband Zulassungsstelle...”
Zusätzliche Informationen
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Wilhelm-Ruß-Straße 5
96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40% der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabekammer fest, dass im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Aufgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 117-306938
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“ZV - Zulassungsstelle Coburg - Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AKDB - Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Hansastraße 12-16
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 895482291252 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 369 700 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberfranken - Vergabekammer Nordbayern
Telefon: +49 981/53-1277📞
Fax: +49 981/53-1837 📠
Quelle: OJS 2022/S 010-020517 (2022-01-10)