Kabelzug- und Montageleistungen für zwei Kabelanlagen:
UW Schierstein – Luxemburgstraße
NA2XS(FL)2Y 1x500RM/50 64/110 kV
Länge der Neuverlegung ca. 3,3 km (Systemlänge)
UW Bierstadt - Luxemburgstraße
NA2XS(FL)2Y 1x2000RMS/50 64/110 kV
Länge der Neuverlegung ca. 8,3 km (Systemlänge)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zwei 110kV Kabelanlagen Luxemburgerstr.-UW Schierstein / UW Bierstadt
A10096
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Kabelzug- und Montageleistungen für zwei Kabelanlagen:
UW Schierstein – Luxemburgstraße
NA2XS(FL)2Y 1x500RM/50 64/110 kV
Länge der Neuverlegung ca. 3,3 km...”
Kurze Beschreibung
Kabelzug- und Montageleistungen für zwei Kabelanlagen:
UW Schierstein – Luxemburgstraße
NA2XS(FL)2Y 1x500RM/50 64/110 kV
Länge der Neuverlegung ca. 3,3 km (Systemlänge)
UW Bierstadt - Luxemburgstraße
NA2XS(FL)2Y 1x2000RMS/50 64/110 kV
Länge der Neuverlegung ca. 8,3 km (Systemlänge)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hochspannungskabel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen📦
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zwei Kabelanlagen: 1. UW Schierstein – Luxemburgstraße / 2. UW Bierstadt - Luxemburgstraße”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH plant die Erweiterung einer bestehenden 110-kV-Kabelanlage. Die bestehende Kabelanlage (Baujahr 2019) soll dafür an der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH plant die Erweiterung einer bestehenden 110-kV-Kabelanlage. Die bestehende Kabelanlage (Baujahr 2019) soll dafür an der Übergangsmuffe in der Luxemburgstraße Höhe Albrechtstraße in Wiesbaden aufgetrennt und erweitert werden. Dadurch entstehen zwei neue Kabelanlagen:
1. UW Schierstein – Luxemburgstraße ***(- UW Helenenstraße)***
NA2XS(FL)2Y 1x500RM/50 64/110 kV
Länge der Neuverlegung ca. 3,3 km (Systemlänge)
2. UW Bierstadt - Luxemburgstraße ***(- UW Schierstein)***
NA2XS(FL)2Y 1x2000RMS/50 64/110 kV
Länge der Neuverlegung ca. 8,3 km (Systemlänge)
(die mittels "***" dargestellten Bestandteile sind bereits vorhanden, mit identischem Kabelquerschnitt/-typ, die Längenangaben beziehen sich auf die neu zu verlegenden Kabellängen)
Die Kabelstrecke 2 soll mit Cross-Bonding ausgestattet werden. Weiterhin ist geplant in die Kabelstrecke 2 mittelfristig ein neues Umspannwerk einzuschleifen. Dies ist im bereits verlegten Bereich schon vorbereitet. Hier sind zwei Cross-Bonding-Muffen verbaut, in der neuen Kabelstrecke sind zwei Weitere und eine Erdungsmuffe am Platz des geplanten UWs vorzusehen. In Kabelstrecke 2 ist außerdem eine LWL-Faser im Schirm des Kabels zur Temperaturüberwachung vorzusehen.
Im Umspannwerk Schierstein sind Freiluft-Endverschlüsse zu installieren, im Umspannwerk Bierstadt Pfisterer Connex Gr. 6
Der Kabelzug erfolgt durch vorverlegte Rohre DN 160 und DN 225.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die genannten Unterlagen (III.1.1) bis III.1.6)) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.2.4) vorgelegt werden: Die geforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die genannten Unterlagen (III.1.1) bis III.1.6)) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.2.4) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben (bzw. bei digitaler Abgabe entsprechend gegliedert). Die Anlagen sind gem. der Struktur „(x) als Anlage A-x“ zu ordnen und vorzulegen:
2. als Anlage A-2 (Muss-Kriterium): Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 bis 9 GWB vorzulegen (z. B. „Hiermit erklären wir das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 bis 9 GWB für unser Unternehmen.“),
3. als Anlage A-3 (Muss-Kriterium): Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen gemäß § 123 Abs. 4 GWB vorzulegen (z. B. „Hiermit erklären wir das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB für unser Unternehmen.“),
4. als Anlage A-4 (Muss-Kriterium): Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorzulegen (z. B. „Hiermit erklären wir das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für unser Unternehmen.“),
5. als Anlage A-5 (Muss-Kriterium): Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Eignung eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien zu Insolvenz bzw. Liquidation gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorzulegen (z. B. „Hiermit erklären wir das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB für unser Unternehmen.“),
6. als Anlage A-6 (Muss-Kriterium): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
7. als Anlage A-7 (Muss-Kriterium): Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Auszugs dieses Registers, oder, falls ein solcher nicht erlangt werden kann, durch Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung oder Erklärung unter Eid.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8. als Anlage A-8 (Soll-Kriterium): Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. als Anlage A-8 (Soll-Kriterium): Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten drei Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Die Eigenerklärung muss den Umsatz für vergleichbare Leistungen gemäß Auftragsgegenstand enthalten,
9. als Anlage A-9 (Muss-Kriterium): Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Ergänzung zu III.1.8):
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Auftraggeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Darüber hinaus ist detailliert anzugeben, welcher Bewerbergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bewerbergemeinschaftspartner muss mit dem Teilnahmeantrag seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise muss jeder Bewerbergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bewerbergemeinschaft ihre technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ihre Fachkunde für die Gesamtleistung vollständig nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“10. als Anlage A-10 (Soll-Kriterium): Nachweis der Fachkunde durch Vorlage einer Referenzliste gleichartiger bei deutschen Stadtwerken oder in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
10. als Anlage A-10 (Soll-Kriterium): Nachweis der Fachkunde durch Vorlage einer Referenzliste gleichartiger bei deutschen Stadtwerken oder in Industrieparks im deutschsprachigen Raum in den letzten fünf Jahren durchgeführter Projekte mit folgenden Daten: wesentliche technische Daten, Auftragswert, Durchführungszeitraum und -ort, Auftraggeber und Ansprechpartner, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
11. als Anlage A-11 (Soll-Kriterium): Nachweis über die zur Verfügung stehende, technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistung (ausreichende Leistungsfähigkeit zum gleichzeitigen Arbeiten mitmehreren Bautrupps während bestimmter Zeitintervalle; flexible Kapazitäten zur Bauausführung, um mit hoher Zuverlässigkeit abgestimmte Terminpläne einhalten zu können),
12. als Anlage A-12 (Muss-Kriterium): Erklärung, dass die Fertigung aller Bestandteile der Kabelanlagen und die Montage vor Ort nach EN- und DIN-Normen, VDE-IEC-Bestimmungen, den einschlägigen Regelwerken, gemäß dem Stand der Technik und kundeneigenen Vorschriften erfolgen wird,
13. als Anlage A-13 (Soll-Kriterium): Nachweis der Typprüfung für das zu liefernde Kabelsystem
14. als Anlage A-14 (Muss-Kriterium): Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß §49 Abs. 1 SektVO, Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement)
15. als Anlage A-15 (Muss-Kriterium): Nachweis der Einhaltung der Normen des Umweltmanagements nach § 49 Abs. 2 SektVO, Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001 (Umweltmanagement),
16. als Anlage A-16 (Muss-Kriterium): Nachweis der Zertifizierung nach OHSAS 18001 / ISO 45001 (Arbeitssicherheit),
17. als Anlage A-17 (Soll-Kriterium): Nachweis von Fachkundenachweisen bzw. Zertifikaten für alle im Projektumfang enthaltenen relevanten Tätigkeiten,
18. als Anlage A-18 (Muss-Kriterium): Angabe der voraussichtlichen Kabel-/Garniturenhersteller und des vorgesehenen Fertigungsstandortes.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“19. als Anlage A-19 (Soll-Kriterium): Bewerber (in Anlehnung an VI.3) 2., die wesentliche Leistungen nicht selbst erbringen, haben die Nachunternehmer zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
19. als Anlage A-19 (Soll-Kriterium): Bewerber (in Anlehnung an VI.3) 2., die wesentliche Leistungen nicht selbst erbringen, haben die Nachunternehmer zu benennen,
20. als Anlagen A-20 (Soll-Kriterium): Nennung des Anteils der eingeplant eigenen Mitarbeiter zu denen von fremden (bspw. Nachunternehmern, Leiharbeitern),
21. als Anlage A-21 (Muss-Kriterium): Erklärung, dass Angebote, Schriftverkehr und Dokumentation ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen und, dass das in die Vertragsdurchführung eingesetzte Leitungspersonal sowie die Vorarbeiter auf der Baustelle deutsch sprechen.
Weiteres siehe unter VI.3).
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, vor Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten soll, vor Vertragsschluss eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 10 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllungsbürgschaft sowie 5 % der Auftragssumme für die Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Die Bürgschaft darf keine Hinterlegungsklausel enthalten und muss als Gerichtsstand Wiesbaden vorsehen.
1. als Anlage A-1: Die Bieter haben ihrem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose Eigenerklärung zwingend beizufügen, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung vor Vertragsabschluss eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft vorlegen werden.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften, sowie der Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern durch den Bewerber/die...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften, sowie der Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, zugelassen.
Ergänzung siehe unter III.1.2).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-20
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-01-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-31 📅
“Die in den Unterlagen gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten. Die genannten Unterlagen...”
Die in den Unterlagen gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten. Die genannten Unterlagen (III.1.1) bis III.1.6)) müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache gem. IV.2.4) vorgelegt werden: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die mit den geforderten Nachweisen vergleichbar sind. Die erforderlichen Nachweise sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Die Anlagen sind gem. der Struktur „(x) als Anlage A-x“ zu ordnen und vorzulegen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Kriterien zur Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen von jedem Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem Nachunternehmer erfüllt und nachgewiesen werden.
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung unter vorherigem Teilnahmewettbewerb nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der nachfolgend genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden.
Die Kriterien der ersten Phase sind:
A) Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen gem. Anlage A-8:
— 0 Punkte für k. A. bzw. < 1 000 000,00 EUR (netto),
— 1 Punkt für >= 1 000 000,00 EUR (netto) und < 5 000 000,00 EUR (netto),
— 2 Punkte für >= 5 000 000,00 EUR (netto) und < 15 000 000,00 EUR (netto),
— 3 Punkte für >= 15 000 000,00 EUR (netto).
B) Nachweis der Typprüfung für das zu liefernde Kabelsystem gem. Anlage A-13:
— 0 Punkte für k. A. oder 0,
— 1 Punkt für 1 Nachweis
C) Referenzen gem. Anlage A-10:
— 0 Punkte für k. A. bzw. keine Referenz,
— 1 Punkt für eine Referenz,
— 2 Punkte für zwei Referenzen,
— 3 Punkte für drei Referenzen,
— 4 Punkte für vier Referenzen,
— 5 Punkte für fünf Referenzen,
1. Der Teilnahmeantrag nebst allen Unterlagen (Anlage A-1 bis A-21) ist als PDF-Datei bei der unter Ziff.I.3) „Kommunikation (… Teilnahmeanträge sind einzureichen an)“ genannten Stelle fristgerecht einzureichen.
2. Wenn sich ein Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung zum Nachweis seiner technischen und/oderfinanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen stützen will, muss er darlegen, dass ihm die technische bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens für die Auftragsausführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Eignungsnachweise mit einer Fristsetzung und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachzufordern.
4. Mit den Nachweisen (Anlage A-1 bis A-21) werden Kriterien aufgezeigt. Muss-Kriterium: Ein nicht erbrachter Nachweis führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Soll-Kriterium/Kann-Kriterium: Die Nicht-Erfüllung der weiteren Anforderungen führt nicht zum Ausschluss und dient der Ermittlung einer Rangreihenfolge der Bieter.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: B o n n
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2021/S 246-651350 (2021-12-15)