Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber oder die Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Folgenden: Bewerbergemeinschaft) bzw. die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV verweist, müssen zur persönlichen
Lage und Zuverlässigkeit folgende Eigenerklärungen abgeben:
a) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Kenntnis
über einen Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt/vorliegen.
b) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Kenntnis über einen
Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt/vorliegen.
c) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
d) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
e) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz) nicht vorliegen.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten
Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und
sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten (nachfolgend gemeinsam „andere Unternehmen“, vgl. § 47 VgV)
gilt Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht benannt werden und die
vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es muss nur der Fremdleistungsanteil nach Art und Umfang
angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich
für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und
die betreffenden Erklärungen der anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sie müssen
ihrem Teilnahmeantrag außerdem eine Verpflichtungserklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass ihnen
die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
Vergabestelle behält sich vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren
Verhandlungsverfahren kommen und den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich zu benennen und für deren
Leistungsanteil die vorstehenden Erklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Erklärungen
bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen jeweils nur bezüglich der von den
anderen Unternehmen zu erbringenden Teilleistung vorgelegt werden. Die verlangten Informationen sind
innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.