In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens i.d.R. bei den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH des Bundes angesiedelt. Für bundesweite Gemeinschaftsprojekte werden Projektabwicklungen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom Fernstraßen Bundesamt (FBA) gebündelt und in der BMDV-Dienstbesprechung "Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen" behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet der Grundsatzfragen und Regelwerke der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) mit den zugehörigen in Verwaltungseigentum befindlichen Anwendungen und Softwarekomponenten. Die Aufgabe der Ausarbeitung der fachlichen Vorgaben für den OKSTRA und die zugehörige Software wurde der Fachgruppe „OKSTRA“ (FG OKSTRA) unter dem Dach der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen - ITKo“ übertragen. Die vertragliche Abwicklung erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als formelle auftragsgebende Stelle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Wartung und -Reparatur
Referenznummer: 1530-3.2.5.2/2022
Kurze Beschreibung:
In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens i.d.R. bei den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH des Bundes angesiedelt. Für bundesweite Gemeinschaftsprojekte werden Projektabwicklungen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom Fernstraßen Bundesamt (FBA) gebündelt und in der BMDV-Dienstbesprechung "Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen" behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet der Grundsatzfragen und Regelwerke der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) mit den zugehörigen in Verwaltungseigentum befindlichen Anwendungen und Softwarekomponenten.
Die Aufgabe der Ausarbeitung der fachlichen Vorgaben für den OKSTRA und die zugehörige Software wurde der Fachgruppe „OKSTRA“ (FG OKSTRA) unter dem Dach der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen - ITKo“ übertragen. Die vertragliche Abwicklung erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als formelle auftragsgebende Stelle.
In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens i.d.R. bei den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH des Bundes angesiedelt. Für bundesweite Gemeinschaftsprojekte werden Projektabwicklungen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom Fernstraßen Bundesamt (FBA) gebündelt und in der BMDV-Dienstbesprechung "Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen" behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet der Grundsatzfragen und Regelwerke der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) mit den zugehörigen in Verwaltungseigentum befindlichen Anwendungen und Softwarekomponenten.
Die Aufgabe der Ausarbeitung der fachlichen Vorgaben für den OKSTRA und die zugehörige Software wurde der Fachgruppe „OKSTRA“ (FG OKSTRA) unter dem Dach der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen - ITKo“ übertragen. Die vertragliche Abwicklung erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als formelle auftragsgebende Stelle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Wartung und -Reparatur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens i.d.R. bei den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH des Bundes angesiedelt. Für bundesweite Gemeinschaftsprojekte werden Projektabwicklungen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom Fernstraßen Bundesamt (FBA) gebündelt und in der BMDV-Dienstbesprechung "Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen" behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet der Grundsatzfragen und Regelwerke der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) mit den zugehörigen in Verwaltungseigentum befindlichen Anwendungen und Softwarekomponenten.
In der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur sind die Aufgabenerledigungen auf dem Gebiet des Straßenwesens i.d.R. bei den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer und der Autobahn GmbH des Bundes angesiedelt. Für bundesweite Gemeinschaftsprojekte werden Projektabwicklungen im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom Fernstraßen Bundesamt (FBA) gebündelt und in der BMDV-Dienstbesprechung "Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssysteme im Straßenwesen" behandelt. Eines dieser Gemeinschaftsprojekte ist auf dem Gebiet der Grundsatzfragen und Regelwerke der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) mit den zugehörigen in Verwaltungseigentum befindlichen Anwendungen und Softwarekomponenten.
Die Aufgabe der Ausarbeitung der fachlichen Vorgaben für den OKSTRA und die zugehörige Software wurde der Fachgruppe „OKSTRA“ (FG OKSTRA) unter dem Dach der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen - ITKo“ übertragen. Die vertragliche Abwicklung erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als formelle auftragsgebende Stelle.
Die Aufgabe der Ausarbeitung der fachlichen Vorgaben für den OKSTRA und die zugehörige Software wurde der Fachgruppe „OKSTRA“ (FG OKSTRA) unter dem Dach der Dienstbesprechung „Koordinierung der B/L-Fachinformationssysteme im Straßenwesen - ITKo“ übertragen. Die vertragliche Abwicklung erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als formelle auftragsgebende Stelle.
Mit der hier vorliegenden Ausschreibung soll ein EVB-IT-Servicevertrag für die Pflege und Weiterentwicklung des OKSTRA und der zugehörigen Anwendungen und Komponenten vergeben werden, der frühestens zum 01.07.2022, ggf. zum 01.08.2022 beginnt und eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren hat. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (Dokument 31_OKSTRA_-_EVB-IT_Servicevertrag.pdf) und der Leistungsbeschreibung (Dokument 33_OKSTRA_-_Leistungsbeschreibung.pdf).
Mit der hier vorliegenden Ausschreibung soll ein EVB-IT-Servicevertrag für die Pflege und Weiterentwicklung des OKSTRA und der zugehörigen Anwendungen und Komponenten vergeben werden, der frühestens zum 01.07.2022, ggf. zum 01.08.2022 beginnt und eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren hat. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsentwurf (Dokument 31_OKSTRA_-_EVB-IT_Servicevertrag.pdf) und der Leistungsbeschreibung (Dokument 33_OKSTRA_-_Leistungsbeschreibung.pdf).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 091-250725 (2022-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 740 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-06 📅
Name: interactive instruments Gesellschaft für Software-Entwicklung mbH
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 736 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 157-450672 (2022-08-12)