Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Geforderte Mindeststandards für Referenzen und Eignung:
Der Bieter muss Hersteller des angebotenen Automationssystems sein, oder von diesem auf Grundlage von Schulungsnachweisen und einer schriftlichen Bestätigung der Befähigung zur Verwendung der angebotenen Produkte vom Hersteller autorisiert sein. Der Nachweis ist auf Anfrage der Vergabestelle vorzulegen.
Der Bieter muss den erfolgreichen und mängelfreien Abschluss von mindestens 1 Objekt mit dem angebotenen Automationssystem, mit mindestens gleichem Schwierigkeitsgrad, d. h. Klinikumsobjekt und im Vergleich zum ausgeschriebenen Objekt mindestens dem halbem Umfang (d. h. Summe der ausgeführten physikalischen und gemeinsamen Ein-/Ausgabefunktionen beträgt mind. 2000 Stück) innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen. Der Nachweis ist auf Anfrage der Vergabestelle vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die vorgelegten Nachweise durch Nachfrage bei den beteiligten Auftraggebern bzw. Organisationen aufzuklären. Mit Abgabe seines Angebotes wird dazu seitens des Bieters die uneingeschränkte Zustimmung erteilt.