Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1)
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Es sind weiter die in den Unterlagen geforderten Kriterien/Nachweise in Form von Referenzen darzulegen.
• Folgende Kriterien müssen bei einer Referenz erfüllt sein:
- Lieferung eines kompletten VSR-Kernsystems
- Anschluss von mindestens 100 LSA an den VSR
- Herstellermischung bei den angeschlossenen LSA
- ÖPNV-Priorisierung an den LSA
• Folgende Kriterien müssen bei weiteren Referenzen erfüllt sein.
- Realisierung von OCIT-Center-to-Center-Schnittstellen (OCIT-C)
- Realisierung der OCIT®-Outstations-Schnittstelle Version 2.0
- Erfahrungen mit den Anforderungen der OCIT®-Outstations-Schnittstelle Version 3.0 mit OCIT-O-CAR
- Realisierung einer netzadaptiven Steuerung mit mindestens 10 LSA
- Schnittstellen zu Softwarekomponenten Dritter
- Erfahrungen mit den Anforderungen gemäß BSI-Kritis-Verordnung Transport und Verkehr
- Integration von Straßenbahn- und Busbeschleunigung
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Das vom Bieter zum Einsatz vorgesehene Projektleitungspersonal ist mit Angaben zur beruflichen Qualifikation und zur Berufserfahrung zu benennen. Sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Verkehrssteuerungsrechner-Projekten verfügen. Es ist jeweils mindestens eine persönliche Referenz zum Nachweis der Erfahrung bei einem Projekt mit vergleichbaren Anforderungen in Leitungsfunktion vorzulegen.
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Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist der Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3i VOB/A.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV und § 6d EU VOB/A geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.