Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Gutachterliche oder beratende Tätigkeit zu den Auswirkungen auf
(a) Treibhausgasemissionen,
(b) (volkswirtschaftliche) Kosten und
(c) Akzeptanz politischer Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Methoden
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EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Modellgestützte Quantifizierung der Treibhausgasminderungswirkungen von Maßnahmen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele des Verkehrssektors gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz beitragen sollen.
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Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine potentielle Interessenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für ein Landesministerium hinsichtlich Landes-Klimastrategie/-maßnahmenprogramm erbringt oder
2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für Unternehmen des Mobilitätssektors (für unternehmensstrategische Ausrichtung) erbringt oder
3) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für andere Bundesministerien (Dialogformate/gutachterlicher Tätigkeit im Bereich Klimaschutzmaßnahmen) erbringt oder
4) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich Klimakampagnen erbringt.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.