2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Servicestelle Vergabe
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-20.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Berlin › Berlin
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-10-20 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-01-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-01-03 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-09-04 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2268/StB11
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Finanzverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483430 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483430 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 206-588147
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 21 Monate
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 2
Zeit- und Arbeitsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483430 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 206-588147 (2022-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2268/StB11
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Finanzverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483430 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483430 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 206-588147
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 10.11.2022 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des vorliegenden Leistungsvorhabens ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
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Die Gesamtleistung umfasst folgende Arbeitspakete (AP):
AP 1: Systematisierung der Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Regelwerken
Die in Regelwerken, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden enthaltenen Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Bundesfernstraßenbereich sind im Hinblick auf das jeweilige methodische Vorgehen zu evaluieren.
AP 2: Identifizierung von Anpassungsbedarfen der Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Regelwerken
Auf Grundlage der Systematisierung der bestehenden Vorgaben zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in den Regelwerken, Richtlinien, Merkblätter und Leitfäden ist deren Anpassungsbedarf im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft sowie die Anforderungen der BHO und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften zu identifizieren.
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AP 3: Stellungnahmen zu Einzelfragen
Einzelfragen, die sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung von AP 1 und AP 2 ergeben, sind auf Abruf im Rahmen von Stellungnahmen zu bearbeiten (Bedarfsposition).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Treten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der AP 1 und 2 besondere Fragestellungen auf, für die aus Sicht des AG eine tiefergehende Analyse sinnvoll ist, können diesbezüglich Stellungnahmen (max. 6 Stellungnahmen) durch den AG abgerufen werden (Bedarfsposition). Der Umfang dieser Stellungnahmen sollte i. d. R. 15 Seiten nicht übersteigen. Die Konkretisierung des Abrufs dieser Bedarfsposition erfolgt zu gegebener Zeit mittels kurzer Leistungsbeschreibung durch den AG. Die Beauftragung durch den AG erfolgt dann auf Grundlage einer entsprechenden Aufwandsschätzung des AN.
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Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit:
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Absatz (5) ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil die Identifizierung des Anpassungsbedarfes der Regelwerke, Richtlinien und Leitfäden eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
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c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall/Versicherungsjahr
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereich: Einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Bau- bzw. Infrastrukturmaßnahmen
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Nachweis von Erfahrungen in den Teilbereichen
(1) einzelwirtschaftlicher und
(2) gesamtwirtschaftlicher Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Bau- bzw. Infrastrukturmaßnahmen.
Diese Erfahrungen können belegt werden durch
- Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Bau- bzw. Infrastrukturmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mind. 10 Mio. € oder
- Forschungs- oder Beratungsleistungen oder wissenschaftliche Ausarbeitungen zu den Teilbereichen (1) und (2).
Zu den Teilbereichen (1) und (2) ist jeweils mindestens ein (1) Referenzprojekt vorzulegen. Sofern nachvollziehbar dargelegt wird, dass beide Teilbereiche differenziert in einem Projekt oder einer wissenschaftlichen Ausarbeitung bearbeitet wurden, kann die Eignung mit einer Referenz belegt werden.
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Erforderliche Angaben im Angebot:
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- ggf. Investitionsvolumen
- Aus Sicht des Bieters sind/ist folgende/r Teilbereich/e betroffen: (1) einzelwirtschaftliche und/oder (2) gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Bau- bzw. Infrastrukurmaßnahmen.
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, ggf. Problemstellung, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen, methodisches Vorgehen und die erzielten Ergebnisse; ggf. Angabe des Literaturnachweises bei wissenschaftl. Ausarbeitungen)
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- 2. Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept/Vorgehensweise zu AP 2
Zeit- und Arbeitsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=483430 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
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2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 10.11.2022 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 015-041719
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 206-588147
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB wird der Auftragswert nicht veröffentlicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-27 📅
Name: Alfen Consult GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 015-041719 (2023-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 015-041719
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 206-588147
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB wird der Auftragswert nicht veröffentlicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-27 📅
Name: Alfen Consult GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.
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§ 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Alfen Consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 04155
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@alfen-consult.de 📧
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Servicestelle-Vergabe
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +4930183008071490 📠
URL: http://bmdv.bund.de 🌏
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB wurde der Auftragswert nicht veröffentlicht.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 49228-9499163 📠
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-03+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Änderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2, 3 GWB.
Quelle: OJS 2025/S 003-004250 (2025-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Die Auftragsänderung umfasst einerseits die mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands, weil insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten (BMDV-intern, BMF, BRH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren Umfang erfordern als ursprünglich angenommen werden konnte. Grund der tiefergehenden Abstimmungen ist die begleitende Prüfung des BRH, die erst nach Vertragsbeginn eingeleitet wurde und somit bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Zudem sollen im Zuge der Auftragsänderung zusätzlich zwei workshopbasierte Informationsveranstaltungen beauftragt werden, um den unmittelbar an der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Beteiligten die hieran zu stellenden Anforderungen adressatengerecht zu vermitteln.
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Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
2268/StB11
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Vertragsnummer:
2268/StB11
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots:
2268/StB11
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Alfen Consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
UStID. DE235835356
Postleitzahl: 04155
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@alfen-consult.de 📧
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer:
USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Servicestelle-Vergabe
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +4930183008071490 📠
URL: http://bmdv.bund.de 🌏
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB wurde der Auftragswert nicht veröffentlicht.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer:
+49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 49228-9499163 📠
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-03+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Auftragsänderung durch mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands ist durch die begleitende Prüfung des BRH begründet, die erst nach Vertragsbeginn eingeleitet wurde und somit bei Vertragsabschluss nicht absehbar war, sich jedoch wesentlich auf die Intensität der erforderlichen Abstimmungen auswirkt. Die zusätzlichen Leistungen in Form der workshopbasierten Informationsveranstaltungen sind erforderlich, um die vom AN im Rahmen des Hauptauftrags zu erarbeitenden Anforderungen später erfolgreich von den beteiligten Anwendern umsetzen zu können. Die Leistungen stehen somit in einem funktionalen Zusammenhang mit der ursprünglich beauftragten Leistung. Ein Wechsel des AN kommt nicht in Betracht, weil die beiden Leistungen zugleich in einem untrennbaren Verhältnis stehen.
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Neuer Wert
Text: Änderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2, 3 GWB.
Quelle: OJS 2025/S 003-004250 (2025-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: 2540-2268/StB11 - Zusätzliche Leistungen zur Vergabe "Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich"
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-04+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text: Änderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2025/S 170-579612 (2025-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Die Auftragsänderung umfasst einerseits die mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands, weil insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten (BMDV-intern, BMF, BRH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren Umfang erfordern als ursprünglich angenommen werden konnte. Grund der tiefergehenden Abstimmungen ist die begleitende Prüfung des BRH, die erst nach Vertragsbeginn eingeleitet wurde und somit bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Zudem sollen im Zuge der Auftragsänderung zusätzlich zwei workshopbasierte Informationsveranstaltungen beauftragt werden, um den unmittelbar an der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Beteiligten die hieran zu stellenden Anforderungen adressatengerecht zu vermitteln.
Die Auftragsänderung durch mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands ist erforderlich, weil die erforderlichen Abstimmungen und Informationsmaßnahmen mit den Beteiligten (Länder, Auto-bahn GmbH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern als ursprünglich bzw. im Rahmen der vorangegangenen Auftragsänderung angenommen wurde. Zudem macht die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beteiligten eine Überarbeitung der bisherigen Gutachterleistungen erforderlich, damit die zu erarbeitenden WU-Anforderungen an den Bedarfen der Anwendenden ausgerichtet sind. Andererseits sollen im Zusammenhang mit der vorlie-genden Auftragsänderung spezifische Unterstützungsleistungen für die Anwendenden beauftragt wer-den (Entwicklung eines Excel-Tools zur Kapitalwertbetrachtung, weiteres Anwendungsbeispiel).
Die zusätzlichen Leistungen stehen in Zusammenhang mit der vorangegangenen Auftragsänderung und sind ebenfalls erforderlich, um die vom AN im Rahmen des Hauptauftrags zu erarbeitenden Anforderungen später erfolgreich von den beteiligten Anwendern umsetzen zu können. Die Leistungen stehen somit in einem funktionalen Zusammenhang mit der bisher beauftragten Leistung. Ein Wechsel des AN kommt nicht in Betracht, weil die Hauptleistung und zusätzlichen Leistungen zugleich in einem untrennbaren Verhältnis stehen, da die Überarbeitung der bisherigen Gutachterleistungen und die Entwicklung des Tools und des Anwendungsbeispiels sachgerecht und angemessen nur durch den bisherigen AN erfolgt.
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Interne Kennung:
2540-2268/StB11
Titel: 2540-2268/StB11 - Zusätzliche Leistungen zur Vergabe "Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich"
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-04+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Auftragsänderung durch mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands ist erforderlich, weil die erforderlichen Abstimmungen und Informationsmaßnahmen mit den Beteiligten (Länder, Auto-bahn GmbH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern als ursprünglich bzw. im Rahmen der vorangegangenen Auftragsänderung angenommen wurde. Zudem macht die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beteiligten eine Überarbeitung der bisherigen Gutachterleistungen erforderlich, damit die zu erarbeitenden WU-Anforderungen an den Bedarfen der Anwendenden ausgerichtet sind. Andererseits sollen im Zusammenhang mit der vorlie-genden Auftragsänderung spezifische Unterstützungsleistungen für die Anwendenden beauftragt wer-den (Entwicklung eines Excel-Tools zur Kapitalwertbetrachtung, weiteres Anwendungsbeispiel).
Die zusätzlichen Leistungen stehen in Zusammenhang mit der vorangegangenen Auftragsänderung und sind ebenfalls erforderlich, um die vom AN im Rahmen des Hauptauftrags zu erarbeitenden Anforderungen später erfolgreich von den beteiligten Anwendern umsetzen zu können. Die Leistungen stehen somit in einem funktionalen Zusammenhang mit der bisher beauftragten Leistung. Ein Wechsel des AN kommt nicht in Betracht, weil die Hauptleistung und zusätzlichen Leistungen zugleich in einem untrennbaren Verhältnis stehen, da die Überarbeitung der bisherigen Gutachterleistungen und die Entwicklung des Tools und des Anwendungsbeispiels sachgerecht und angemessen nur durch den bisherigen AN erfolgt.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text: Änderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2025/S 170-579612 (2025-09-04)
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