Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2268/StB11
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
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Quelle: OJS 2022/S 206-588147 (2022-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB wird der Auftragswert nicht veröffentlicht.”
Quelle: OJS 2023/S 015-041719 (2023-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2268/StB11 - Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Planung und Bau im Bundesfernstraßenbereich
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Die Auftragsänderung umfasst einerseits die mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands, weil insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten (BMDV-intern, BMF, BRH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren Umfang erfordern als ursprünglich angenommen werden konnte. Grund der tiefergehenden Abstimmungen ist die begleitende Prüfung des BRH, die erst nach Vertragsbeginn eingeleitet wurde und somit bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Zudem sollen im Zuge der Auftragsänderung zusätzlich zwei workshopbasierte Informationsveranstaltungen beauftragt werden, um den unmittelbar an der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Beteiligten die hieran zu stellenden Anforderungen adressatengerecht zu vermitteln.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Die Auftragsänderung umfasst einerseits die mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands, weil insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten (BMDV-intern, BMF, BRH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren Umfang erfordern als ursprünglich angenommen werden konnte. Grund der tiefergehenden Abstimmungen ist die begleitende Prüfung des BRH, die erst nach Vertragsbeginn eingeleitet wurde und somit bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Zudem sollen im Zuge der Auftragsänderung zusätzlich zwei workshopbasierte Informationsveranstaltungen beauftragt werden, um den unmittelbar an der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Beteiligten die hieran zu stellenden Anforderungen adressatengerecht zu vermitteln.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2268/StB11
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Alfen Consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE235835356
Postleitzahl: 04155
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@alfen-consult.de📧
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠
URL: http://bmdv.bund.de🌏
“Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB wurde der Auftragswert nicht veröffentlicht.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Änderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2, 3 GWB.”
Quelle: OJS 2025/S 003-004250 (2025-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Die Auftragsänderung umfasst einerseits die mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands, weil insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten (BMDV-intern, BMF, BRH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren Umfang erfordern als ursprünglich angenommen werden konnte. Grund der tiefergehenden Abstimmungen ist die begleitende Prüfung des BRH, die erst nach Vertragsbeginn eingeleitet wurde und somit bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Zudem sollen im Zuge der Auftragsänderung zusätzlich zwei workshopbasierte Informationsveranstaltungen beauftragt werden, um den unmittelbar an der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Beteiligten die hieran zu stellenden Anforderungen adressatengerecht zu vermitteln.
Die Auftragsänderung durch mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands ist erforderlich, weil die erforderlichen Abstimmungen und Informationsmaßnahmen mit den Beteiligten (Länder, Auto-bahn GmbH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern als ursprünglich bzw. im Rahmen der vorangegangenen Auftragsänderung angenommen wurde. Zudem macht die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beteiligten eine Überarbeitung der bisherigen Gutachterleistungen erforderlich, damit die zu erarbeitenden WU-Anforderungen an den Bedarfen der Anwendenden ausgerichtet sind. Andererseits sollen im Zusammenhang mit der vorlie-genden Auftragsänderung spezifische Unterstützungsleistungen für die Anwendenden beauftragt wer-den (Entwicklung eines Excel-Tools zur Kapitalwertbetrachtung, weiteres Anwendungsbeispiel).
Die zusätzlichen Leistungen stehen in Zusammenhang mit der vorangegangenen Auftragsänderung und sind ebenfalls erforderlich, um die vom AN im Rahmen des Hauptauftrags zu erarbeitenden Anforderungen später erfolgreich von den beteiligten Anwendern umsetzen zu können. Die Leistungen stehen somit in einem funktionalen Zusammenhang mit der bisher beauftragten Leistung. Ein Wechsel des AN kommt nicht in Betracht, weil die Hauptleistung und zusätzlichen Leistungen zugleich in einem untrennbaren Verhältnis stehen, da die Überarbeitung der bisherigen Gutachterleistungen und die Entwicklung des Tools und des Anwendungsbeispiels sachgerecht und angemessen nur durch den bisherigen AN erfolgt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages ist die Evaluation der bestehenden Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Bundesfernstraßen und darauf aufbauend die Identifizierung von Anpassungsbedarfen im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft und die für das Verwaltungshandeln bestehenden Vorschriften.
Die Auftragsänderung umfasst einerseits die mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands, weil insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten (BMDV-intern, BMF, BRH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren Umfang erfordern als ursprünglich angenommen werden konnte. Grund der tiefergehenden Abstimmungen ist die begleitende Prüfung des BRH, die erst nach Vertragsbeginn eingeleitet wurde und somit bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Zudem sollen im Zuge der Auftragsänderung zusätzlich zwei workshopbasierte Informationsveranstaltungen beauftragt werden, um den unmittelbar an der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Beteiligten die hieran zu stellenden Anforderungen adressatengerecht zu vermitteln.
Die Auftragsänderung durch mengenmäßige und zeitliche Erweiterung des ursprünglich beauftragten Aufwands ist erforderlich, weil die erforderlichen Abstimmungen und Informationsmaßnahmen mit den Beteiligten (Länder, Auto-bahn GmbH) weiter andauern und insofern einen deutlich höheren zeitlichen und inhaltlichen Umfang erfordern als ursprünglich bzw. im Rahmen der vorangegangenen Auftragsänderung angenommen wurde. Zudem macht die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beteiligten eine Überarbeitung der bisherigen Gutachterleistungen erforderlich, damit die zu erarbeitenden WU-Anforderungen an den Bedarfen der Anwendenden ausgerichtet sind. Andererseits sollen im Zusammenhang mit der vorlie-genden Auftragsänderung spezifische Unterstützungsleistungen für die Anwendenden beauftragt wer-den (Entwicklung eines Excel-Tools zur Kapitalwertbetrachtung, weiteres Anwendungsbeispiel).
Die zusätzlichen Leistungen stehen in Zusammenhang mit der vorangegangenen Auftragsänderung und sind ebenfalls erforderlich, um die vom AN im Rahmen des Hauptauftrags zu erarbeitenden Anforderungen später erfolgreich von den beteiligten Anwendern umsetzen zu können. Die Leistungen stehen somit in einem funktionalen Zusammenhang mit der bisher beauftragten Leistung. Ein Wechsel des AN kommt nicht in Betracht, weil die Hauptleistung und zusätzlichen Leistungen zugleich in einem untrennbaren Verhältnis stehen, da die Überarbeitung der bisherigen Gutachterleistungen und die Entwicklung des Tools und des Anwendungsbeispiels sachgerecht und angemessen nur durch den bisherigen AN erfolgt.