1. Die gebildeten zwei Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Veröffentlichung betrifft das Los 2.
2. Angebote dürfen nur für ein Los oder für alle Lose eingereicht werden. Eine Loslimitierung besteht nicht.
3. In jedem Angebot darf lediglich ein Personalvermittler benannt werden. Dieser muss den Einzelauftrag nach Maßgabe der Vertragsbedingungen durchführen.
4. Die Abgabe unterschiedlicher Hauptangebote ist innerhalb eines Loses zulässig, soweit diese Angebote unterschiedliche Berater und / oder unterschiedliche Kaskaden betreffen. Bitte beachten Sie: Unterschiedliche Hauptangebote müssen jeweils vollständig mit jeweils sämtlichen dafür gemäß den Bewerbungsbedingungen vorgesehenen Angebotsunterlagen vorgelegt werden.
5. Für die erforderlichen Preisangaben (Zuschlagskriterium 1) ist der Vordruck 07 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen und Werte stellen fiktive Schätzmengen und -werte dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
6. Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter unter Verwendung des Vordrucks 08 unter das nachfolgend beschriebene Qualitätskonzept zu erstellen. Nur der Vordruck wird bei der Qualitätswertung berücksichtigt, nicht auch dazu unzulässigerweise vorgelegte Anlagen. Der befüllte Vordruck darf insgesamt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße: Arial 10 oder vergleichbar; Stichpunkte und Projektskizzen sind zulässig). Über die Seitenbegrenzung hinausgehende Seiten werden nicht gewertet. Das Konzept hat jeweils auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf die nachfolgend mit ihrer jeweiligen Gewichtung angegebenen Kriterien und Unterkriterien einzugehen:
Zuschlagskriterium 2: Recruitingansatz und -vorgehen
Zu dem Zuschlagskriterium 2 bestehen die folgenden Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
Unterkriterium 1: Vorgehen bei der Rekrutierung der Kandidaten (20 %)
Erwartet wird die Darstellung des Projektplans bei Personalsuche (mit Meilensteinen; Identifikation, Ansprache und Auswahl der Kandidaten) und der Art des Reportings (Statusberichte, Beispiel-Kandidatenprofil). Der NRW.BANK kommt es im Rahmen des Reportings auf eine fortlaufende Information und Abstimmung an.
Unterkriterium 2: Transparenter und stringenter Rekrutierungsprozess (15 %)
Der NRW.BANK kommt es auf die Bereitstellung erster geeigneter und interessierter Kandidaten innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Erteilung des Einzelauftrags an.
Zuschlagskriterium 3: Erfahrung des Vermittlers
Zu dem Zuschlagskriterium 3 bestehen die folgenden Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
Unterkriterium 1: Branchenüberblick betreffend die Kaskade (25 %)
Erwartet wird die Darstellung des Branchenüberblicks des für die Durchführung der Einzelaufträge vorgesehenen Personalvermittlers, und zwar jeweils bezogen auf die angebotene Kaskade (genutzte Recruiting-Kanäle, einschlägige Kontakte). Der NRW.BANK kommt es darauf an, dass der die Einzelaufträge durchführende Personalvermittler einen hervorragenden Überblick über sehr gut geeignete Personen in der jeweils relevanten Kaskade hat, die über Expertise und Erfahrung im fraglichen Bereich der NRW.BANK verfügen könnten.
Unterkriterium 2: Persönliche Referenzen betreffend die Kaskade (15 %)
Erwartet wird die Angabe geeigneter persönlicher Referenzen des für die Durchführung der Einzelaufträge vorgesehenen Personalvermittlers mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Der NRW.BANK kommt es darauf an, dass die Referenzen erfolgreiche Personalvermittlungen des Vermittlers in jeweils vergleichbaren Fällen - idealerweise in der Bankenbranche und für IT-Positionen - belegen.
7. Zum Zwecke der Überprüfung, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, behält sich die NRW.BANK die Durchführung von Bieterpräsentationen vor. Diese Präsentationen dienen allein der Angebotsverifizierung. Sie werden nicht bewertet. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, erfolgen nicht.
8. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen:
Vordruck 01 Angebotsvordruck
Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
Vordruck 07 Preisblatt
Vordruck 08 Qualitätskonzept
Vordruck 09 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022*
Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/***
Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)*
Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant:
Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**
Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/***
Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 6 Monate)**
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.
9. Die NRW.BANK weist darauf hin, dass sie im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens nur solche Daten verarbeitet, die für die Erfüllung des Vergabezwecks erforderlich sind. Soweit die NRW.BANK nicht ausdrücklich ein anderes vorsieht, dürfen personenbezogene Daten anonymisiert angegeben werden. Es wird auf die folgenden Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verwiesen:
https://www.nrwbank.de/export/.galleries/downloads/Datenschutz/Datenschutzhinweise_Vergabeverfahren.pdf
10. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DF7N