Auftragsgegenstand ist die Überlassung einer Identity und Access Management SaaS Lösung nebst ergänzenden Dienstleistungen zu deren erstmaliger Einführung, Anpassung, Wartung und Betriebsunterstützung in Form eines Rahmenvertrages mit der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Bedarfsträger). Die feste Grundlaufzeit des zu schließenden Rahmenvertrages umfasst dabei zwei zeitliche Phasen: Zum einen die, der produktiven Nutzung vorangehende, Phase der Anpassung und Einführung der IAM-Softwarelösung an die Anforderungen der GIZ mit der Ablösung der vorhandenen Umgebung und zum anderen, die Phase der operativen Nutzung der IAM SaaS Lösung. Die feste Grundlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2027. Die GIZ plant die Einführung im geplanten Funktionsumfang und die Ablösung der bestehenden IAM Lösung bis Ende 2023 abzuschließen, gefolgt von einer geplant vierjährigen produktiven Nutzungsdauer. Zusätzlich wird eine für die GIZ optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens zum 31.12.2031. Die in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellten Kennzahlen der zu verwaltenden Identitäten stellen die heute bekannten Anforderungen der GIZ dar, der Rahmenvertrag umfasst demgegenüber jedoch eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 aktiv nutzenden plus 30.000 passiv zu verwaltenden Identitäten sowie bis zu 30.000 Gäste aus dem Microsoft 365 Umfeld. Weiterhin umfasst der Rahmenvertrag ein bedarfsweise abzurufendes Kontingent von maximal 2.000 Personentagen für Implementierung, Support und Betriebsunterstützung über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der optionalen Verlängerungen. Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Anbieter von IAM SaaS Lösungen, die diese nach kundenspezifischen Anforderungen konfigurieren und betreiben, aber auch an Integratoren und Systemhäuser, die Softwarelösungen geeigneter Hersteller als SaaS Lösung selbst betreiben. In jedem Fall wird der Rahmenvertrag mit einem Unternehmen (der Auftragnehmerin) oder einer Bietergemeinschaft geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: 81281654
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Überlassung einer Identity und Access Management SaaS Lösung nebst ergänzenden Dienstleistungen zu deren erstmaliger Einführung, Anpassung, Wartung und Betriebsunterstützung in Form eines Rahmenvertrages mit der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Bedarfsträger).
Die feste Grundlaufzeit des zu schließenden Rahmenvertrages umfasst dabei zwei zeitliche Phasen: Zum einen die, der produktiven Nutzung vorangehende, Phase der Anpassung und Einführung der IAM-Softwarelösung an die Anforderungen der GIZ mit der Ablösung der vorhandenen Umgebung und zum anderen, die Phase der operativen Nutzung der IAM SaaS Lösung. Die feste Grundlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2027. Die GIZ plant die Einführung im geplanten Funktionsumfang und die Ablösung der bestehenden IAM Lösung bis Ende 2023 abzuschließen, gefolgt von einer geplant vierjährigen produktiven Nutzungsdauer. Zusätzlich wird eine für die GIZ optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens zum 31.12.2031.
Die in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellten Kennzahlen der zu verwaltenden Identitäten stellen die heute bekannten Anforderungen der GIZ dar, der Rahmenvertrag umfasst demgegenüber jedoch eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 aktiv nutzenden plus 30.000 passiv zu verwaltenden Identitäten sowie bis zu 30.000 Gäste aus dem Microsoft 365 Umfeld. Weiterhin umfasst der Rahmenvertrag ein bedarfsweise abzurufendes Kontingent von maximal 2.000 Personentagen für Implementierung, Support und Betriebsunterstützung über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der optionalen Verlängerungen.
Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Anbieter von IAM SaaS Lösungen, die diese nach kundenspezifischen Anforderungen konfigurieren und betreiben, aber auch an Integratoren und Systemhäuser, die Softwarelösungen geeigneter Hersteller als SaaS Lösung selbst betreiben. In jedem Fall wird der Rahmenvertrag mit einem Unternehmen (der Auftragnehmerin) oder einer Bietergemeinschaft geschlossen.
Auftragsgegenstand ist die Überlassung einer Identity und Access Management SaaS Lösung nebst ergänzenden Dienstleistungen zu deren erstmaliger Einführung, Anpassung, Wartung und Betriebsunterstützung in Form eines Rahmenvertrages mit der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Bedarfsträger).
Die feste Grundlaufzeit des zu schließenden Rahmenvertrages umfasst dabei zwei zeitliche Phasen: Zum einen die, der produktiven Nutzung vorangehende, Phase der Anpassung und Einführung der IAM-Softwarelösung an die Anforderungen der GIZ mit der Ablösung der vorhandenen Umgebung und zum anderen, die Phase der operativen Nutzung der IAM SaaS Lösung. Die feste Grundlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2027. Die GIZ plant die Einführung im geplanten Funktionsumfang und die Ablösung der bestehenden IAM Lösung bis Ende 2023 abzuschließen, gefolgt von einer geplant vierjährigen produktiven Nutzungsdauer. Zusätzlich wird eine für die GIZ optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens zum 31.12.2031.
Die in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellten Kennzahlen der zu verwaltenden Identitäten stellen die heute bekannten Anforderungen der GIZ dar, der Rahmenvertrag umfasst demgegenüber jedoch eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 aktiv nutzenden plus 30.000 passiv zu verwaltenden Identitäten sowie bis zu 30.000 Gäste aus dem Microsoft 365 Umfeld. Weiterhin umfasst der Rahmenvertrag ein bedarfsweise abzurufendes Kontingent von maximal 2.000 Personentagen für Implementierung, Support und Betriebsunterstützung über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der optionalen Verlängerungen.
Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Anbieter von IAM SaaS Lösungen, die diese nach kundenspezifischen Anforderungen konfigurieren und betreiben, aber auch an Integratoren und Systemhäuser, die Softwarelösungen geeigneter Hersteller als SaaS Lösung selbst betreiben. In jedem Fall wird der Rahmenvertrag mit einem Unternehmen (der Auftragnehmerin) oder einer Bietergemeinschaft geschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-09 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 048-124677
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YZ6B
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Überlassung einer Identity und Access Management SaaS Lösung nebst ergänzenden Dienstleistungen zu deren erstmaliger Einführung, Anpassung, Wartung und Betriebsunterstützung in Form eines Rahmenvertrages mit der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Bedarfsträger).
Auftragsgegenstand ist die Überlassung einer Identity und Access Management SaaS Lösung nebst ergänzenden Dienstleistungen zu deren erstmaliger Einführung, Anpassung, Wartung und Betriebsunterstützung in Form eines Rahmenvertrages mit der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Bedarfsträger).
Die feste Grundlaufzeit des zu schließenden Rahmenvertrages umfasst dabei zwei zeitliche Phasen: Zum einen die, der produktiven Nutzung vorangehende, Phase der Anpassung und Einführung der IAM-Softwarelösung an die Anforderungen der GIZ mit der Ablösung der vorhandenen Umgebung und zum anderen, die Phase der operativen Nutzung der IAM SaaS Lösung. Die feste Grundlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2027. Die GIZ plant die Einführung im geplanten Funktionsumfang und die Ablösung der bestehenden IAM Lösung bis Ende 2023 abzuschließen, gefolgt von einer geplant vierjährigen produktiven Nutzungsdauer. Zusätzlich wird eine für die GIZ optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens zum 31.12.2031.
Die feste Grundlaufzeit des zu schließenden Rahmenvertrages umfasst dabei zwei zeitliche Phasen: Zum einen die, der produktiven Nutzung vorangehende, Phase der Anpassung und Einführung der IAM-Softwarelösung an die Anforderungen der GIZ mit der Ablösung der vorhandenen Umgebung und zum anderen, die Phase der operativen Nutzung der IAM SaaS Lösung. Die feste Grundlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2027. Die GIZ plant die Einführung im geplanten Funktionsumfang und die Ablösung der bestehenden IAM Lösung bis Ende 2023 abzuschließen, gefolgt von einer geplant vierjährigen produktiven Nutzungsdauer. Zusätzlich wird eine für die GIZ optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens zum 31.12.2031.
Die in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellten Kennzahlen der zu verwaltenden Identitäten stellen die heute bekannten Anforderungen der GIZ dar, der Rahmenvertrag umfasst demgegenüber jedoch eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 aktiv nutzenden plus 30.000 passiv zu verwaltenden Identitäten sowie bis zu 30.000 Gäste aus dem Microsoft 365 Umfeld. Weiterhin umfasst der Rahmenvertrag ein bedarfsweise abzurufendes Kontingent von maximal 2.000 Personentagen für Implementierung, Support und Betriebsunterstützung über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der optionalen Verlängerungen.
Die in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellten Kennzahlen der zu verwaltenden Identitäten stellen die heute bekannten Anforderungen der GIZ dar, der Rahmenvertrag umfasst demgegenüber jedoch eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 aktiv nutzenden plus 30.000 passiv zu verwaltenden Identitäten sowie bis zu 30.000 Gäste aus dem Microsoft 365 Umfeld. Weiterhin umfasst der Rahmenvertrag ein bedarfsweise abzurufendes Kontingent von maximal 2.000 Personentagen für Implementierung, Support und Betriebsunterstützung über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der optionalen Verlängerungen.
Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Anbieter von IAM SaaS Lösungen, die diese nach kundenspezifischen Anforderungen konfigurieren und betreiben, aber auch an Integratoren und Systemhäuser, die Softwarelösungen geeigneter Hersteller als SaaS Lösung selbst betreiben. In jedem Fall wird der Rahmenvertrag mit einem Unternehmen (der Auftragnehmerin) oder einer Bietergemeinschaft geschlossen.
Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Anbieter von IAM SaaS Lösungen, die diese nach kundenspezifischen Anforderungen konfigurieren und betreiben, aber auch an Integratoren und Systemhäuser, die Softwarelösungen geeigneter Hersteller als SaaS Lösung selbst betreiben. In jedem Fall wird der Rahmenvertrag mit einem Unternehmen (der Auftragnehmerin) oder einer Bietergemeinschaft geschlossen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die GIZ behält sich eine optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr vor.
Beschreibung der Optionen:
Die GIZ behält sich eine optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr vor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 2.000.000,00 EUR
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 2.000.000,00 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 20 Personen
3. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt. Mindestanforderung ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 500.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt. Mindestanforderung ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 500.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Mindeststandards:
Zu 1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 2.000.000,00 EUR
Zu 1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 2.000.000,00 EUR
Zu 2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 20 Personen
Zu 3. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt. Mindestanforderung ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 500.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Zu 3. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt. Mindestanforderung ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 500.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragszeitraums, des Auftragsvolumens und des Auftragsinhalts einzureichen. Geeignet ist eine Referenz, im Fachgebiet SaaS IAM Implementierung, bei denen mindestens 10.000 Identitäten (gesamt) innerhalb der SaaS-Lösung verwaltet wurden und die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet wurden, die in den letzten 3 Jahren begonnen und/oder beendet wurden (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Implementierungsprojekt (keine reinen Pflegeleistungen).
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragszeitraums, des Auftragsvolumens und des Auftragsinhalts einzureichen. Geeignet ist eine Referenz, im Fachgebiet SaaS IAM Implementierung, bei denen mindestens 10.000 Identitäten (gesamt) innerhalb der SaaS-Lösung verwaltet wurden und die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet wurden, die in den letzten 3 Jahren begonnen und/oder beendet wurden (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Implementierungsprojekt (keine reinen Pflegeleistungen).
Wichtiger Hinweis: Reichen Sie bitte nicht mehr als fünf Referenzen ein. Der Auftraggeber wertet nur die ersten fünf Referenzen in der mit der Eigenerklärung zum Teilnahmeantrag eingereichten Reihenfolge. Nur die besten drei Referenzen fließen in die Wertung ein, dies gilt auch für die Bewertung der Referenzen anhand der objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien. Benennen Sie daher bitte die aus Ihrer Sicht besten drei Referenzen zuerst.
Wichtiger Hinweis: Reichen Sie bitte nicht mehr als fünf Referenzen ein. Der Auftraggeber wertet nur die ersten fünf Referenzen in der mit der Eigenerklärung zum Teilnahmeantrag eingereichten Reihenfolge. Nur die besten drei Referenzen fließen in die Wertung ein, dies gilt auch für die Bewertung der Referenzen anhand der objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien. Benennen Sie daher bitte die aus Ihrer Sicht besten drei Referenzen zuerst.
Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragszeitraums, des Auftragsvolumens und des Auftragsinhalts einzureichen. Geeignet ist eine Referenz, im Fachgebiet SaaS IAM Implementierung, bei denen mindestens 10.000 Identitäten (gesamt) innerhalb der SaaS-Lösung verwaltet wurden und die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet wurden, die in den letzten 3 Jahren begonnen und/oder beendet wurden (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Implementierungsprojekt (keine reinen Pflegeleistungen).
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragszeitraums, des Auftragsvolumens und des Auftragsinhalts einzureichen. Geeignet ist eine Referenz, im Fachgebiet SaaS IAM Implementierung, bei denen mindestens 10.000 Identitäten (gesamt) innerhalb der SaaS-Lösung verwaltet wurden und die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet wurden, die in den letzten 3 Jahren begonnen und/oder beendet wurden (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung im Implementierungsprojekt (keine reinen Pflegeleistungen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der öffentliche Auftraggeber wird von den geeigneten Bewerbern mindestens drei, nach seiner freien Wahl auch mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und damit zum Bieterwett-bewerb zulassen. Die Auswahl und Rangbildung unter allen geeigneten Bewerbern erfolgt dann nach der Höhe der erreichten Punkte auf Grund objektiver und nichtdiskriminierender Eignungskriterien, nach dem hierfür in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Bewertungsschema.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der öffentliche Auftraggeber wird von den geeigneten Bewerbern mindestens drei, nach seiner freien Wahl auch mehr als drei Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und damit zum Bieterwett-bewerb zulassen. Die Auswahl und Rangbildung unter allen geeigneten Bewerbern erfolgt dann nach der Höhe der erreichten Punkte auf Grund objektiver und nichtdiskriminierender Eignungskriterien, nach dem hierfür in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Bewertungsschema.
Beispiel: Fünf von sechs Bewerbern erfüllen die Mindestanforderungen und sind geeignet. Der Auftraggeber bildet nach Punkten nun eine Rangfolge und lässt die nach Rangfolge ersten drei Bewerber zum Bieterwettbewerb zu, drei Bewerber erhalten dagegen ein Absageschreiben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Beispiel: Fünf von sechs Bewerbern erfüllen die Mindestanforderungen und sind geeignet. Der Auftraggeber bildet nach Punkten nun eine Rangfolge und lässt die nach Rangfolge ersten drei Bewerber zum Bieterwettbewerb zu, drei Bewerber erhalten dagegen ein Absageschreiben.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen dann nicht zu demselben Verfahren zugelassen wer-den, § 51 Abs. 3 Satz 3 VgV. Sollten weniger als zwei geeignete Teilnahmeanträge eingehen, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen dann nicht zu demselben Verfahren zugelassen wer-den, § 51 Abs. 3 Satz 3 VgV. Sollten weniger als zwei geeignete Teilnahmeanträge eingehen, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben.
Wichtiger Hinweis: Reichen Sie bitte nicht mehr als fünf Referenzen ein. Der Auftraggeber wertet nur die ersten fünf Referenzen in der mit der Eigenerklärung zum Teilnahmeantrag eingereichten Reihenfolge. Nur die besten drei Referenzen fließen in die Wertung ein, dies gilt auch für die Bewertung der Referenzen anhand der objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien. Benennen Sie daher bitte die aus Ihrer Sicht besten drei Referenzen zuerst.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wichtiger Hinweis: Reichen Sie bitte nicht mehr als fünf Referenzen ein. Der Auftraggeber wertet nur die ersten fünf Referenzen in der mit der Eigenerklärung zum Teilnahmeantrag eingereichten Reihenfolge. Nur die besten drei Referenzen fließen in die Wertung ein, dies gilt auch für die Bewertung der Referenzen anhand der objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien. Benennen Sie daher bitte die aus Ihrer Sicht besten drei Referenzen zuerst.
Die GIZ legt die Rangfolge anhand folgender mit den eingereichten Referenzprojekten zu belegenden Kriterien fest:
1. Das Projekt zur SaaS-Implementierung wurde in einem Unternehmen oder einer Organisation durchgeführt, das in Bezug auf deren Anforderungen an Heterogenität, Dezentralisierung und Internationalisierung vergleichbar ist.
2. Das Projekt zur SaaS-Implementierung beinhaltet eine ähnliche Anzahl an berücktichtigter Identitäten (15.000 "aktive" und 15.000 "passive" gesamt).
3. Das Projekt hatte eine vergleichbare Komplexität wie der Ausschreibungsgegenstand in Bezug auf die unterschiedlichen Identitätstypen und deren jeweils abweichenden Lebenszyklus
4. Das Projekt umfasste eine vergleichbare Anbindung unterschiedlicher führender Quellsysteme zur Übernahme von Personen und Organisationsdaten und der Ableitung aus diesen wie der Ausschreibungsgegenstand.
5. Das Projekt umfasste die Anbindung vergleichbarer Zielsysteme wie der Ausschreibungsgegenstand, insbesondere auch die Integration von Cloud Services wie Microsoft Exchange, SharePoint und Teams sowie deren Verwaltung.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
§ 21 Abs. 6 Vgv ordnet an, dass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht überschritten werden darf, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Zum einen rechtfertigt der Ausschreibungsgegenstand eine längere Vertragsdauer. Die Implementierung einer SaaS IAM-Lösung steht vom Aufwand, im Sinne von Projektkosten und zeitlicher Dauer, sowie vom Aufwand der Änderungen zur Anbindung produktiver Systeme in einem Unverhältnis mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei einer Nutzung von weniger als 4 Jahren. Auch, wenn ROI-Berechnungen für Lösungen im Bereich Effizienz- und Sicherheitssteigerungen schwierig sind, da ihnen "nur" Werte über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen der Risikobetrachtung gegenüber gestellt werden können, ist von einer Amortisation frühestens nach einer Nutzung von mehr als 4 Jahren auszugehen. Es wäre somit unwirtschaftlich, lediglich die Regellaufzeit auszuschreiben. Des weiteren ist eine Ausschreibung von etwa 10 Jahren für IAM-Lösungen marktüblich, weshalb auch die viermalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr gerechtfertigt ist. Zum anderen wird dadurch der GIZ ermöglicht, auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können bei größtmöglichem Investitionsschutz nach der Mindestnutzungsdauer. Eine geringere Laufzeit dürfte für Marktteilnehmer als auch für die GIZ die wirtschaftlich unattraktiv sein und somit schlechtestenfalls zu keinen Angeboten führen. Durch die Nutzung von Software as a Service ist eine "Neuausschreibung" selbst bei Beibehaltung des gleichen IAM-Produktes jedes Mal eine Komplettablösung, da Sie ja immer mit ihren kompletten Funktionen und Daten den Anbieter und die Plattform wechseln müssten. Die erste Implementierungsphase dürfte für die Bieter wirtschaftlich unattraktiv sein, da erst die Ausführungsphase mit einer signifikanten Vergütung verbunden ist.
§ 21 Abs. 6 Vgv ordnet an, dass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht überschritten werden darf, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Zum einen rechtfertigt der Ausschreibungsgegenstand eine längere Vertragsdauer. Die Implementierung einer SaaS IAM-Lösung steht vom Aufwand, im Sinne von Projektkosten und zeitlicher Dauer, sowie vom Aufwand der Änderungen zur Anbindung produktiver Systeme in einem Unverhältnis mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei einer Nutzung von weniger als 4 Jahren. Auch, wenn ROI-Berechnungen für Lösungen im Bereich Effizienz- und Sicherheitssteigerungen schwierig sind, da ihnen "nur" Werte über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen der Risikobetrachtung gegenüber gestellt werden können, ist von einer Amortisation frühestens nach einer Nutzung von mehr als 4 Jahren auszugehen. Es wäre somit unwirtschaftlich, lediglich die Regellaufzeit auszuschreiben. Des weiteren ist eine Ausschreibung von etwa 10 Jahren für IAM-Lösungen marktüblich, weshalb auch die viermalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr gerechtfertigt ist. Zum anderen wird dadurch der GIZ ermöglicht, auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können bei größtmöglichem Investitionsschutz nach der Mindestnutzungsdauer. Eine geringere Laufzeit dürfte für Marktteilnehmer als auch für die GIZ die wirtschaftlich unattraktiv sein und somit schlechtestenfalls zu keinen Angeboten führen. Durch die Nutzung von Software as a Service ist eine "Neuausschreibung" selbst bei Beibehaltung des gleichen IAM-Produktes jedes Mal eine Komplettablösung, da Sie ja immer mit ihren kompletten Funktionen und Daten den Anbieter und die Plattform wechseln müssten. Die erste Implementierungsphase dürfte für die Bieter wirtschaftlich unattraktiv sein, da erst die Ausführungsphase mit einer signifikanten Vergütung verbunden ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
§ 21 Abs. 6 Vgv ordnet an, dass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht überschritten werden darf, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Zum einen rechtfertigt der Ausschreibungsgegenstand eine längere Vertragsdauer. Die Implementierung einer SaaS IAM-Lösung steht vom Aufwand, im Sinne von Projektkosten und zeitlicher Dauer, sowie vom Aufwand der Änderungen zur Anbindung produktiver Systeme in einem Unverhältnis mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei einer Nutzung von weniger als 4 Jahren. Auch, wenn ROI-Berechnungen für Lösungen im Bereich Effizienz- und Sicherheitssteigerungen schwierig sind, da ihnen "nur" Werte über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen der Risikobetrachtung gegenüber gestellt werden können, ist von einer Amortisation frühestens nach einer Nutzung von mehr als 4 Jahren auszugehen. Es wäre somit unwirtschaftlich, lediglich die Regellaufzeit auszuschreiben. Des weiteren ist eine Ausschreibung von etwa 10 Jahren für IAM-Lösungen marktüblich, weshalb auch die viermalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr gerechtfertigt ist. Zum anderen wird dadurch der GIZ ermöglicht, auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können bei größtmöglichem Investitionsschutz nach der Mindestnutzungsdauer. Eine geringere Laufzeit dürfte für Marktteilnehmer als auch für die GIZ die wirtschaftlich unattraktiv sein und somit schlechtestenfalls zu keinen Angeboten führen. Durch die Nutzung von Software as a Service ist eine "Neuausschreibung" selbst bei Beibehaltung des gleichen IAM-Produktes jedes Mal eine Komplettablösung, da Sie ja immer mit ihren kompletten Funktionen und Daten den Anbieter und die Plattform wechseln müssten. Die erste Implementierungsphase dürfte für die Bieter wirtschaftlich unattraktiv sein, da erst die Ausführungsphase mit einer signifikanten Vergütung verbunden ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
§ 21 Abs. 6 Vgv ordnet an, dass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht überschritten werden darf, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Zum einen rechtfertigt der Ausschreibungsgegenstand eine längere Vertragsdauer. Die Implementierung einer SaaS IAM-Lösung steht vom Aufwand, im Sinne von Projektkosten und zeitlicher Dauer, sowie vom Aufwand der Änderungen zur Anbindung produktiver Systeme in einem Unverhältnis mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei einer Nutzung von weniger als 4 Jahren. Auch, wenn ROI-Berechnungen für Lösungen im Bereich Effizienz- und Sicherheitssteigerungen schwierig sind, da ihnen "nur" Werte über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen der Risikobetrachtung gegenüber gestellt werden können, ist von einer Amortisation frühestens nach einer Nutzung von mehr als 4 Jahren auszugehen. Es wäre somit unwirtschaftlich, lediglich die Regellaufzeit auszuschreiben. Des weiteren ist eine Ausschreibung von etwa 10 Jahren für IAM-Lösungen marktüblich, weshalb auch die viermalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr gerechtfertigt ist. Zum anderen wird dadurch der GIZ ermöglicht, auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können bei größtmöglichem Investitionsschutz nach der Mindestnutzungsdauer. Eine geringere Laufzeit dürfte für Marktteilnehmer als auch für die GIZ die wirtschaftlich unattraktiv sein und somit schlechtestenfalls zu keinen Angeboten führen. Durch die Nutzung von Software as a Service ist eine "Neuausschreibung" selbst bei Beibehaltung des gleichen IAM-Produktes jedes Mal eine Komplettablösung, da Sie ja immer mit ihren kompletten Funktionen und Daten den Anbieter und die Plattform wechseln müssten. Die erste Implementierungsphase dürfte für die Bieter wirtschaftlich unattraktiv sein, da erst die Ausführungsphase mit einer signifikanten Vergütung verbunden ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-04-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
Kontakt
Dokumente URL: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YZ6B/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YZ6B
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 048-124677 (2022-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 780 718 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge