Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindeststandards zu III.1.3) 1.1:
Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projekts, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
a) Bauleistungen für den Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke,
b) mit einer Gesamtlänge von mindestens 60 Metern,
c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Zu beachten sind auch die "Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriteriums 1.1 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 1.2:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projekts, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
a) Bauleistungen für den Neubau einer Stahl-/Stahlverbundbrücke im Taktschiebeverfahren,
b) wobei in Bezug auf mindestens zwei Stützen eine Einzelstützweite von mindestens 30 m gegeben sein muss,
c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Zu beachten sind auch die "Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriteriums 1.2 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 1.3:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projektes, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
Referenzprojekt über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau eines Brückenbauwerks,
a) das einen erhöhten Schweregrad aufweist. Der erhöhte Schweregrad kann sich aus unterschiedlichen Merkmalen / Herausforderungen des Referenzprojektes ergeben. Berücksichtigt werden, gewichtet nach dem Grad der Herausforderung, folgende Merkmale / Herausforderungen: umliegende Bebauung, Verkehrsinfrastruktur im Baufeld, Topographie des Baufelds und Bauzeit. "Umliegend" bezieht sich auf das Baufeld.
Für die Beurteilung, ob nach den vorgenannten Merkmale / Herausforderungen ein erhöhter Schweregrad vorliegt, muss sich aufgrund nachfolgend dargestellter Wertungsmethode ein Punktwert von mindestens 7,5 ergeben:
aa) Für die vom Auftraggeber vorgegebene Bauzeit des Referenzprojektes werden wie folgt Punkte vergeben: Ein Jahr oder weniger: 0 Punkte || mehr als ein Jahr bis 3 Jahre: 2,5 Punkte || mehr als 3 Jahre: 5 Punkte
bb) Für die Topographie des Baufelds des Referenzprojekts werden wie folgt Punkte vergeben: Bauwerk befindet sich in einem Flachland oder Bauwerk überspannt kein Tal in einer Mittel- oder Hochgebirgsregion: 0 Punkte || Bauwerk überspannt ein Tal in einer Mittel- oder Hochgebirgsregion: 5 Punkte
cc) Für die durch das Referenzprojekt beeinflusste Verkehrsinfrastruktur werden wie folgt Punkte vergeben: Durch das Baufeld verlaufen keine Verkehrswege: 0 Punkte || Durch das Baufeld verlaufen verkehrstechnisch untergeordnete Verkehrswege (Wirtschaftswege etc.): 2,5 Punkte || Durch das Baufeld verlaufen verkehrstechnisch bedeutsame Verkehrswege (z.B. Bundes-, Landes, Kreis- oder Gemeindestraßen oder mindestens mehrmals täglich befahrene Schienenverkehrswege oder mehrmals täglich von (gewerblicher) Fracht- oder Fahrgastschifffahrt genutzte Wasserstraßen): 5 Punkte
dd) Für die umliegende Bebauung des Referenzprojekts werden wie folgt Punkte vergeben: Baufeld des Referenzprojekts grenzt nicht an Wohn- und/oder Industriebebauung: 0 Punkte || Baufeld des Referenzprojekts grenzt an Wohn- und/oder Industriebebauung, die jedoch nicht durchgehend ist: 2,5 Punkte || Baufeld des Referenzprojekts grenzt an eine durchgehende Wohn- und/oder Industriebebauung: 5 Punkte. Eine Wohn- und/oder Industriebebauung ist "durchgehend", wenn sie als "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" i.S.d. § 34 BauGB i.V.m. der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu bewerten ist.
b) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Es findet keine kumulierte Betrachtung mehrerer eingereichter Referenzprojekte statt, um die zu vergebenen Punkte zu ermitteln. Die Punkte werden durch separate Bewertung der einzelnen Referenzprojekte ermittelt. Zu beachten sind auch die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden, die die vorgenannten Mindeststandards aufweisen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriterium 1.3 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 2.:
Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von Planungsleistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts erfüllen.
Davon müssen mindestens zwei Referenz-Projekte jeweils für sich separat betrachtet mindestens folgendes zum Gegenstand gehabt haben:
a) Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021 und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021 für ein Brückenbauwerk in Stahl-/Stahlverbundbauweise,
b) mindestens Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) mindestens Genehmigungs- und Ausführungsplanung entsprechend LPH 4 und 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung),
c) Abschluss der Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Es wird auf die Berücksichtigung der Anzahl und des Gegenstandes der Referenzprojekte gemäß Abschnitt II.9 im Rahmen der Auswahlkriterien hingewiesen.
Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen:
Für alle einzureichenden Referenzen gemäß III.1.3) 1.1 bis III.1.3)2. gelten zudem folgende Mindeststandards:
Für die Eigenerklärungen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Anderenfalls werden die Referenzen nicht gewertet.
Die Eigenerklärung muss Angaben zu mindestens folgenden Aspekten des Referenzprojekts enthalten:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der im eigenen Unternehmen erbrachten Gewerke
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
- Auftragnehmer der Referenz / Leistungserbringendes Unternehmen
- Leistungszeitraum
- alle Angaben die jeweiligen Mindeststandards betreffend.
Bei Referenzprojekten, die zusammen mit anderen ARGE-Partnern oder Unterauftragnehmern erbracht wurden, muss das Unternehmen, das zum Nachweis der Eignung herangezogen werden soll (= das Bewerbergemeinschaftsmitglied oder der Unterauftragnehmer), die Leistungen eigenverantwortlich erbracht haben. Für die Referenz von Planungsleistungen nach III.1.3) 2. genügt es, wenn diese als verantwortlicher Generalplaner erbracht wurden.