Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 1 „Rheingau / Inselrhein“ Rhein-km 508,00 bis 528,00 soll in den Jahren 2022 bis 2024 bzw, 2025 ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt werden. Dieses beinhaltet die Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögel von Rhein-km 508,00 (Budenheim bei Mainz) bis Rhein-km 530,40 (einschließlich Mäuseturminsel). Die Kartierung ist in einem ersten Schritt für zwei Jahre geplant und kann optional auf eine dritte Kartierperiode erweitert werden. Der unten angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf eine zweijährige Kartierung: Kartierung der Brutvögel in den Jahren 2023, 2024 und optional 2025: Revierkartierung auf einer Fläche von ca. 1.215 ha Linienkartierung auf einer Fläche von ca. 1.200 ha Kartierung der Zug- und Rastvögel: 2022/2023, 2023/2024 und optional 2024/2025: Raumnutzungsbeobachtungen auf einer Fläche von ca. 2.785 ha Insgesamt sollen von 2022 bis 2024 bzw. 2025 Zwischenberichte, gegebenenfalls ein qualifizierter Zwischenbericht und ein Abschlussbericht (Fachgutachten) erstellt werden. Die Ergebnisse des Fachgutachtens sollen für die spätere Erstellung des UVP-Berichtes sowie die notwendigen Fachbeiträge zum Artenschutz, und zur FFH-Verträglichkeit sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan genutzt werden können. Gegebenenfalls wird der Untersuchungsumfang durch eine Plausibilitätskontrolle im späteren Verfahrensverlauf überprüft und aktualisiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 3806E233.03/E/136-0000-5080
Kurze Beschreibung:
Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 1 „Rheingau / Inselrhein“ Rhein-km 508,00 bis 528,00 soll in den Jahren 2022 bis 2024 bzw, 2025 ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt werden. Dieses beinhaltet die Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögel von Rhein-km 508,00 (Budenheim bei Mainz) bis Rhein-km 530,40 (einschließlich Mäuseturminsel). Die Kartierung ist in einem ersten Schritt für zwei Jahre geplant und kann optional auf eine dritte Kartierperiode erweitert werden. Der unten angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf eine zweijährige Kartierung:
Kartierung der Brutvögel in den Jahren 2023, 2024 und optional 2025:
Revierkartierung auf einer Fläche von ca. 1.215 ha
Linienkartierung auf einer Fläche von ca. 1.200 ha
Kartierung der Zug- und Rastvögel: 2022/2023, 2023/2024 und optional 2024/2025:
Raumnutzungsbeobachtungen auf einer Fläche von ca. 2.785 ha
Insgesamt sollen von 2022 bis 2024 bzw. 2025 Zwischenberichte, gegebenenfalls ein qualifizierter Zwischenbericht und ein Abschlussbericht (Fachgutachten) erstellt werden. Die Ergebnisse des Fachgutachtens sollen für die spätere Erstellung des UVP-Berichtes sowie die notwendigen Fachbeiträge zum Artenschutz, und zur FFH-Verträglichkeit sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan genutzt werden können. Gegebenenfalls wird der Untersuchungsumfang durch eine Plausibilitätskontrolle im späteren Verfahrensverlauf überprüft und aktualisiert.
Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 1 „Rheingau / Inselrhein“ Rhein-km 508,00 bis 528,00 soll in den Jahren 2022 bis 2024 bzw, 2025 ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt werden. Dieses beinhaltet die Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögel von Rhein-km 508,00 (Budenheim bei Mainz) bis Rhein-km 530,40 (einschließlich Mäuseturminsel). Die Kartierung ist in einem ersten Schritt für zwei Jahre geplant und kann optional auf eine dritte Kartierperiode erweitert werden. Der unten angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf eine zweijährige Kartierung:
Kartierung der Brutvögel in den Jahren 2023, 2024 und optional 2025:
Revierkartierung auf einer Fläche von ca. 1.215 ha
Linienkartierung auf einer Fläche von ca. 1.200 ha
Kartierung der Zug- und Rastvögel: 2022/2023, 2023/2024 und optional 2024/2025:
Raumnutzungsbeobachtungen auf einer Fläche von ca. 2.785 ha
Insgesamt sollen von 2022 bis 2024 bzw. 2025 Zwischenberichte, gegebenenfalls ein qualifizierter Zwischenbericht und ein Abschlussbericht (Fachgutachten) erstellt werden. Die Ergebnisse des Fachgutachtens sollen für die spätere Erstellung des UVP-Berichtes sowie die notwendigen Fachbeiträge zum Artenschutz, und zur FFH-Verträglichkeit sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan genutzt werden können. Gegebenenfalls wird der Untersuchungsumfang durch eine Plausibilitätskontrolle im späteren Verfahrensverlauf überprüft und aktualisiert.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-07 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 005-008040
ABl. S-Ausgabe: 5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 1 „Rheingau / Inselrhein“ Rhein-km 508,00 bis 528,00 soll in den Jahren 2022 bis 2024 bzw, 2025 ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt werden. Dieses beinhaltet die Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögel von Rhein-km 508,00 (Budenheim bei Mainz) bis Rhein-km 530,40 (einschließlich Mäuseturminsel). Die Kartierung ist in einem ersten Schritt für zwei Jahre geplant und kann optional auf eine dritte Kartierperiode erweitert werden. Der unten angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf eine zweijährige Kartierung:
Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 1 „Rheingau / Inselrhein“ Rhein-km 508,00 bis 528,00 soll in den Jahren 2022 bis 2024 bzw, 2025 ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt werden. Dieses beinhaltet die Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögel von Rhein-km 508,00 (Budenheim bei Mainz) bis Rhein-km 530,40 (einschließlich Mäuseturminsel). Die Kartierung ist in einem ersten Schritt für zwei Jahre geplant und kann optional auf eine dritte Kartierperiode erweitert werden. Der unten angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf eine zweijährige Kartierung:
Kartierung der Brutvögel in den Jahren 2023, 2024 und optional 2025:
Revierkartierung auf einer Fläche von ca. 1.215 ha
Linienkartierung auf einer Fläche von ca. 1.200 ha
Kartierung der Zug- und Rastvögel: 2022/2023, 2023/2024 und optional 2024/2025:
Raumnutzungsbeobachtungen auf einer Fläche von ca. 2.785 ha
Insgesamt sollen von 2022 bis 2024 bzw. 2025 Zwischenberichte, gegebenenfalls ein qualifizierter Zwischenbericht und ein Abschlussbericht (Fachgutachten) erstellt werden. Die Ergebnisse des Fachgutachtens sollen für die spätere Erstellung des UVP-Berichtes sowie die notwendigen Fachbeiträge zum Artenschutz, und zur FFH-Verträglichkeit sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan genutzt werden können. Gegebenenfalls wird der Untersuchungsumfang durch eine Plausibilitätskontrolle im späteren Verfahrensverlauf überprüft und aktualisiert.
Insgesamt sollen von 2022 bis 2024 bzw. 2025 Zwischenberichte, gegebenenfalls ein qualifizierter Zwischenbericht und ein Abschlussbericht (Fachgutachten) erstellt werden. Die Ergebnisse des Fachgutachtens sollen für die spätere Erstellung des UVP-Berichtes sowie die notwendigen Fachbeiträge zum Artenschutz, und zur FFH-Verträglichkeit sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan genutzt werden können. Gegebenenfalls wird der Untersuchungsumfang durch eine Plausibilitätskontrolle im späteren Verfahrensverlauf überprüft und aktualisiert.
zu a) Nachweis der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss der im Vertrag genannte
Versicherungsschutz der genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen)
mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden
Zu b) Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen
Die erreichte Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt bewertet sein. Werden die Mindestanforderungen nicht
erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien s. III.1.2 b)
a) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Wichtung 50 %)
Nachweis gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 9.
Vergleichbare Leistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert: Erarbeitung von avifaunistischen Fachgutachten für große Projekte.
Bewertungsmaßstab:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Mehrjährige avifaunistische Untersuchungen mit Gewässerbezug für ein Gebiet mit einer Größe > 2.000 ha
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Mehrjährige avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe > 2.000 ha
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe > 2.000 ha
- 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe > 1.000 ha
- 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe > 500 ha
- 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe ≤ 500 ha
b) Erklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten inklusive externem ornithologischem Fachpersonal, das nachweislich für dieses Projekt aquiriert wird (Wichtung 25%)
Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 10.
Die Nachweise gem. Nr. 8 des Formblatts 133/333b-L/F über die berufliche Befähigung des Bewerbers nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV werden nicht
als Eignungsnachweise abgefordert. Diese Nachweise finden bei den Zuschlagskriterien Berücksichtigung. Deshalb darf keine Eintragung hierzu
in der Eigenerklärung Eignung (Formblatt 133/333b-L/F) vorgenommen werden.
Mindeststandards:
zu a) Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Ein Bewerber, der nicht mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen benennt
und vorlegt, erhält 0 Punkte bei diesem Eignungskriterium und wird ausgeschlossen.
Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird
dann der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung für das Eignungskriterium multipliziert.
Zu b) Jährliches Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 Jahren. Die erreichte
Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt bewertet sein. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Die Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-04-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 005-008040 (2022-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 468 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge