Beschreibung der Beschaffung
Das derzeitige Sportgelände wird durch den SC Sperber betrieben und umfasst mehrere Objekte:
Ein Funktionsgebäude aus den 1960-er Jahren mit ca.160m² BGF, einen Naturrasenplatz mit Zuschauertribüne sowie Tennisplätze, Tennishalle und Verwaltungsgebäude mit Kneipe sowie zum Sportgelände gehörende Parkflächen.
Die FHH verfolgt das Ziel, Sport und Bewegung über alle Bevölkerungsgruppen hinweg zu befördern, indem attraktive Sporträume geschaffen werden, die unterschiedlichen Nutzungen und vielfältigen Bedarfen entsprechen. Um dem wachsenden Bedarf im Stadtgebiet und den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Klimaschutzzielen der Stadt Hamburg gerecht zu werden, ist eine Modernisierung der Sportanlage erforderlich.
Dieses Projekt umfasst
• einen Ersatzneubau für das Funktionsgebäude, sowie den Abbruch des bestehenden Gebäudes (inkl. Garage),
• die Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen witterungsunabhängigen Kunstrasenplatz,
• die Verlegung und Wiederherstellung zweier Tennisplätze,
• sowie die Herstellung bzw. Sanierung notwendiger Stellplätze.
Hierbei soll das Funktionsgebäude auf Basis der Bedarfsermittlung und unter Berücksichtigung der Projektziele eine neue Grundrissstruktur erhalten, um den jetzigen und den zukünftigen Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden. Dabei muss das Funktionsgebäude auf dem Gelände neuverortet werden, da sich am derzeitigen Standort Einschränkungen ergeben, die den Bau eines hinreichend großen Gebäudes (etwa 600-800m² BGF) ausschließen. Anordnung und Entwurf des Gebäudes sollen dabei die Beziehung der einzelnen Bereiche der Sportanlage untereinander herstellen bzw. unterstützen und die Entstehung eines homogenen Gesamtbildes unterstützen. Das Funktionsgebäude muss barrierefrei im KfW 40 Standard (u.a. PV-Anlage) hergestellt werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Neubauten. Es gibt eine gemeinsame Finanzierung zwischen der FHH und Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides. Die FHH, Bezirksamt Hamburg-Nord, in der Rolle des Bedarfsträgers/Bauherrn und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager). Durch die Verwendung von Bundesmitteln ergeben sich Rahmenbedingungen die bei der Projektplanung zu berücksichtigen und in allen Projektphasen umzusetzen sind.
Der Naturrasenplatz soll in einen ganzjährig bespielbaren Kunstrasenplatz umgewandelt werden, zusätzlich sollen zwei Tennisplätze neu in der Anlage verortet und nach dem Abbruch des alten Funktionsgebäudes wiederhergestellt werden.
Die Fertigstellung des Projektes wird für September 2025 geplant.
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 5,5 Mio. Euro brutto.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI,
• Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Leistungen als SiGeKo während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung.
• Leistungen als SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Abs. 3 Baustellenverordnung
• Wirtschaftlichkeitsberechnung – Beispielsweise berechnen der Wirtschaftlichkeit durch Gegenüberstellung der Wechselwirkung zwischen Investitionen und zu erwartenden Betriebskosten (Baunutzungskosten)
• Einbeziehung der Objektplanung Freianlage gem. §§ 38 HOAI in die Gesamtkoordination des Projekts in allen Leistungsphasen
• Baustelleneinrichtungspläne mit Darstellung der wesentlichen Bauphasen als Teil der Leistungsphase 3 (koordiniert inkl. KG 500)
• Durchführen von ggf. erforderlichen baurechtlichen Voranfrage
• Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung mit Ende Leistungsphase 3 (zusätzlich zur bauteilorientierten Auflistung nach DIN 276)
• Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
• Aufstellen von Raumbüchern und Fortschreiben in allen Leistungsphasen
• Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
• Erstellen aller erforderlichen brandschutztechnischen Unterlagen (insbesondere Brandschutzkonzept) im Sinne der AHO Nr. 17 „Leistungen für Brandschutz“, Stand Juni 2015
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen.
Vertreter des Sportvereins SC Sperber und weiterer behördlicher Vertreter werden ggf. neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.