Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Angebot/Leistungsverzeichnis, vollständig elektronisch über das Bietercockpit einzureichen, vgl. Hinweise zur Abgabe elektronischer Angebote
- Produktbeschreibung und technische Datenblätter in deutscher Sprache je Arbeitsplatz-Tischleuchte
- Nachweis eines Prüfzeichens: ENEC (mindestens aber VDE oder GS-Zeichen) je Arbeitsplatz-Tischleuchte
Hinweis: Es findet eine Bemusterung der angebotenen Arbeitsplatz-Tischleuchten statt. Bei der Bemusterung wird das Zuschlagskriterium "Qualität" geprüft. Darüber hinaus wird im Rahmen der Bemusterung die Erfüllung der Mindestanforderungen überprüft. Weitere Informationen enthält das Leistungsverzeichnis sowie die Anlage "Bewertungsmatrix_Qualität". Diese Unterlagen können über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund heruntergeladen werden.
Die Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform
(
www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer) abzugeben.
Dafür müssen Sie:
sich auf der Vergabeplattform anmelden, unter Beachtung des
"Benutzerhandbuches Bietercockpit" die Software
"Bietercockpit" herunterladen und unter Nutzung dieser
Software elektronische Angebote erstellen und absenden.
Elektronische Angebote in Textform müssen bei juristischen
Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und
die Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das
Angebot für den Bieter abgibt, nennen.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und
Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die
elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten
Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher und
Signaturen, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden,
enthalten.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Die elektronische Angebotsrücknahme erfolgt durch den Bieter auf der Vergabeplattform.
Die Vergabeunterlagen bestehen aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, den Bedingungen zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe und den Vertragsunterlagen. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Es wird empfohlen, auf ein gesondertes Anschreiben zu verzichten, um zu vermeiden, dass versehentlich Änderungen am Angebot vorgenommen werden (z.B. Erklärungen des Angebotes als unverbindlich, Verweis auf eigene AGB).