Aufzug Mensagebäude:
- 2 Etagen
- Förderhöhe ca. 3,70 m
- Kabinengröße 1100 x 2100 mm
- Traglast 1000 kg
Aufzug Turnhalle:
- 4 Etagen
- Förderhöhe ca. 11,60
- Kabinengröße 1100 x 2100 mm
- Traglast 1000 kg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzüge für Neubau Grund-und Mittelschule Füssen
7-0452-3-1-che-22-006
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Kurze Beschreibung:
“Aufzug Mensagebäude:
- 2 Etagen
- Förderhöhe ca. 3,70 m
- Kabinengröße 1100 x 2100 mm
- Traglast 1000 kg
Aufzug Turnhalle:
- 4 Etagen
- Förderhöhe ca....”
Kurze Beschreibung
Aufzug Mensagebäude:
- 2 Etagen
- Förderhöhe ca. 3,70 m
- Kabinengröße 1100 x 2100 mm
- Traglast 1000 kg
Aufzug Turnhalle:
- 4 Etagen
- Förderhöhe ca. 11,60
- Kabinengröße 1100 x 2100 mm
- Traglast 1000 kg
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge und Fördereinrichtungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Ort der Leistung: Ostallgäu🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Füssen
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufzug Mensagebäude:
- 2 Etagen
- Förderhöhe ca. 3,70 m
- Kabinengröße 1100 x 2100 mm
- Traglast 1000 kg
Aufzug Turnhalle:
- 4 Etagen
- Förderhöhe ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Aufzug Mensagebäude:
- 2 Etagen
- Förderhöhe ca. 3,70 m
- Kabinengröße 1100 x 2100 mm
- Traglast 1000 kg
Aufzug Turnhalle:
- 4 Etagen
- Förderhöhe ca. 11,60
- Kabinengröße 1100 x 2100 mm
- Traglast 1000 kg
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-30 📅
Datum des Endes: 2024-07-26 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Wartungsvertrag
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für
Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für
Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister,
Handwerkskammer)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1) 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1) 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (Ausführung 2017- 12/2021) stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-25
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-02-25
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: entfällt
Postort: entfällt
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZV KDZ Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Postort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 804179269-0📞
Fax: +49 804179269-99 📠
Quelle: OJS 2022/S 018-042473 (2022-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Zentrale Beschaffungsstelle Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland”
Telefon: +49 80417926971📞
Fax: +49 80417926999 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen und Rolltreppen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 153294.17 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge📦
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 018-042473
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 22-006
Titel: Aufzüge für Neubau Grund-und Mittelschule Füssen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KONE GmbH Aufzüge Rolltreppen
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 317
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 153113.73 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 153294.17 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich
15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).