a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html).
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
b) Interkommunale Zusammenarbeit
Nein (trifft nicht zu)
c) Zuschlag
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 202 218 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsnetz📦
“Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im...”
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013, sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (BayGibitR, vom 29.01.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
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Quelle: OJS 2022/S 159-454577 (2022-08-16)