Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr - Verkehrskennwerte im Wesentlichen basierend auf Floating Car Daten (FCD) - durch die Auftraggeber für bis zu 5 Jahre. Die Daten werden in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg inklusive einem umlaufenden Randstreifen von ca. 20 km um Baden-Württemberg zu den angrenzenden Regionen (Frankreich, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Schweiz) benötigt. Die Daten sind zur kontinuierlichen Nutzung durch die Auftraggeber und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, sowie für einzelne Projekte und Förderprojekte im Land vorgesehen. Eine Kostenaufteilung unter den nutzungsberechtigten Institutionen ist zulässig. Der Weiterverkauf der Daten an Dritte, die nicht als Nutzer bestimmt sind, ist jedoch ausgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsfluss-Messsystem
Referenznummer: 2022/1600
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr - Verkehrskennwerte im Wesentlichen basierend auf Floating Car Daten (FCD) - durch die Auftraggeber für bis zu 5 Jahre. Die Daten werden in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg inklusive einem umlaufenden Randstreifen von ca. 20 km um Baden-Württemberg zu den angrenzenden Regionen (Frankreich, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Schweiz) benötigt. Die Daten sind zur kontinuierlichen Nutzung durch die Auftraggeber und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, sowie für einzelne Projekte und Förderprojekte im Land vorgesehen.
Eine Kostenaufteilung unter den nutzungsberechtigten Institutionen ist zulässig. Der Weiterverkauf der Daten an Dritte, die nicht als Nutzer bestimmt sind, ist jedoch ausgeschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr - Verkehrskennwerte im Wesentlichen basierend auf Floating Car Daten (FCD) - durch die Auftraggeber für bis zu 5 Jahre. Die Daten werden in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg inklusive einem umlaufenden Randstreifen von ca. 20 km um Baden-Württemberg zu den angrenzenden Regionen (Frankreich, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Schweiz) benötigt. Die Daten sind zur kontinuierlichen Nutzung durch die Auftraggeber und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, sowie für einzelne Projekte und Förderprojekte im Land vorgesehen.
Eine Kostenaufteilung unter den nutzungsberechtigten Institutionen ist zulässig. Der Weiterverkauf der Daten an Dritte, die nicht als Nutzer bestimmt sind, ist jedoch ausgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsfluss-Messsystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Verkehrsleiteinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-24 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 120-337939
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr - Verkehrskennwerte im Wesentlichen basierend auf Floating Car Daten (FCD) - durch die Auftraggeber für bis zu 5 Jahre. Die Daten werden in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg inklusive einem umlaufenden Randstreifen von ca. 20 km um Baden-Württemberg zu den angrenzenden Regionen (Frankreich, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Schweiz) benötigt. Die Daten sind zur kontinuierlichen Nutzung durch die Auftraggeber und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, sowie für einzelne Projekte und Förderprojekte im Land vorgesehen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Echtzeitdaten im Individualverkehr - Verkehrskennwerte im Wesentlichen basierend auf Floating Car Daten (FCD) - durch die Auftraggeber für bis zu 5 Jahre. Die Daten werden in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung für das gesamte Gebiet von Baden-Württemberg inklusive einem umlaufenden Randstreifen von ca. 20 km um Baden-Württemberg zu den angrenzenden Regionen (Frankreich, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Schweiz) benötigt. Die Daten sind zur kontinuierlichen Nutzung durch die Auftraggeber und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, sowie für einzelne Projekte und Förderprojekte im Land vorgesehen.
Eine Kostenaufteilung unter den nutzungsberechtigten Institutionen ist zulässig. Der Weiterverkauf der Daten an Dritte, die nicht als Nutzer bestimmt sind, ist jedoch ausgeschlossen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: siehe oben
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart 2.3 Laufzeit und Ort
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren (01.11.2022 - 30.10.2025). Er kann um zwei weitere Jahre verlängert werden (bis 30.10.2027). Spätester Start der technischen Implementierung in die Systemarchitektur des Auftraggebers ist der 1.10.2022.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 3 Jahren (01.11.2022 - 30.10.2025). Er kann um zwei weitere Jahre verlängert werden (bis 30.10.2027). Spätester Start der technischen Implementierung in die Systemarchitektur des Auftraggebers ist der 1.10.2022.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Abgabe ist unzulässig.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Abgabe ist unzulässig.
5.5 Nachunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Nachunternehmen) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Nachunternehmen) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Nachunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Die Beauftragung von Nachunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter mindestens 3 Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vergleichbarer Art vorzulegen. Im Rahmen dieser Nachweise sind die Referenzen zu beschreiben und die Zusammenhänge zu den Inhalten dieser Ausschreibung aufzuzeigen.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter mindestens 3 Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vergleichbarer Art vorzulegen. Im Rahmen dieser Nachweise sind die Referenzen zu beschreiben und die Zusammenhänge zu den Inhalten dieser Ausschreibung aufzuzeigen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Die Rechnungsstellung erfolgt rückwirkend. In die Zukunft gerichtete Abschlagszahlungen sind nach der Landeshaushaltsordnung unzulässig.
Seit dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung ist der zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichbar ist. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
Seit dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung ist der zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichbar ist. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- das Angebot des Bieters, insbesondere inklusive der Erklärung zur Datennutzung
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Der Auftraggeber behält sich einen Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote vor.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert; siehe dazu die Hinweise unter www.nvbw.de/vergabeverfahren.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert; siehe dazu die Hinweise unter www.nvbw.de/vergabeverfahren.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 14.07.2022, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich auf dem gleichen Weg gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich auf dem gleichen Weg gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind zulässig.
Der Bieter hat den schriftlichen Nachweis der vollständigen Gleichwertigkeit seines Nebenangebotes zur erbringen. Die Auftraggeber behalten sich die Prüfung, Wertung und Akzeptanz eines Nebenangebotes vor.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBRVK3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 120-337939 (2022-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022/1610
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Der Auftraggeber behält sich einen Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote vor.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind zulässig.
Der Bieter hat den schriftlichen Nachweis der vollständigen Gleichwertigkeit seines Nebenangebotes zur erbringen. Die Auftraggeber behalten sich die Prüfung, Wertung und Akzeptanz eines Nebenangebotes vor.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB661E
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Der Auftraggeber behält sich einen Termin zur Präsentation und ggfls. zur Aufklärung der Angebote vor.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind zulässig.
Der Bieter hat den schriftlichen Nachweis der vollständigen Gleichwertigkeit seines Nebenangebotes zur erbringen. Die Auftraggeber behalten sich die Prüfung, Wertung und Akzeptanz eines Nebenangebotes vor.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote:
4.1. Abgabe in deutscher Sprache: Das Angebot sind in allen Bestandteilen, inklusive aller geforderten
Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen,
4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalt umfassen,
dabei ist die vorgegebene Gliederung einzuhalten,
4.3. Vollständigkeit des Angebotes: Das Angebot muss vollständig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB661E
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-27 📅
Name: INRIX Europe GmbH
Postanschrift: Hufelandstr. 21
Postort: Muenchen
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4