Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel. Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern. Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus eine einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr). Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2022G9000006
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel.
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus eine einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel.
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus eine einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbekampagnen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-02 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 147-421112
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), fördert durch eine Reihe von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen unter der Dachmarke „Bayern“ den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel.
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern.
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland, Markterschließungsmaßnahmen sowie Gemeinschaftsauftritte auf Plattformen (z. B. Messen). Die Einbindung von Wirtschaft, Verbänden und Institutionen ist ein wichtiges Schlüsselelement der alp Bayern.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen inklusive Mediaplanung und -Schaltung sowie zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender Kommunikationsmedien.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal 4 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus eine einseitige Vertragsverlängerungsoptionen für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen, die als Anlage den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.
Geschätzter Gesamtwert: 5 037 200 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 037 200 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden, so dass der Vertrag max. bis zum 31.12.2026 laufen kann (einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber). Siehe Besondere Vertragsbedingungen.
Beschreibung der Optionen:
Vertragsverlängerungsoption um ein weiteres Jahr (siehe Besondere Vertragsbedingungen).
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Angaben zum Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden zum Zweck der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV bewertet (siehe Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung). Newcomer, die keinen Umsatz für drei Jahre vorweisen können, haben eine Null einzutragen und eine Erklärung hierzu als Anlage zu ihrem Angebot hochzuladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Angaben zum Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden zum Zweck der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV bewertet (siehe Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung). Newcomer, die keinen Umsatz für drei Jahre vorweisen können, haben eine Null einzutragen und eine Erklärung hierzu als Anlage zu ihrem Angebot hochzuladen.
2) Erklärung und Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung und Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzuladen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht berücksichtigt.
1) Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht berücksichtigt.
Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte.
Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte.
Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.
Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.
2) Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen im Eignungskriterienkatalog angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
2) Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen im Eignungskriterienkatalog angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter/Bewerber hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Der Bieter/Bewerber hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Mindeststandards:
Siehe 1): Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen anzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen
Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei
geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den
Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen),
aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht
berücksichtigt.
Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung
der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen
Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können
auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend
geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie
als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte. Die Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung sind den Darstellungen des Bewertungsmaßstabs am Ende der jeweiligen Referenz zu entnehmen. Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte. Die Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung sind den Darstellungen des Bewertungsmaßstabs am Ende der jeweiligen Referenz zu entnehmen. Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.
Nettogesamtumsatz
Des Weiteren hat der Bewerber eine Erklärung über den Nettogesamtumsatz pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Die Angaben zum Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden zum Zweck der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Des Weiteren hat der Bewerber eine Erklärung über den Nettogesamtumsatz pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Die Angaben zum Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden zum Zweck der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV bewertet.
Newcomer, die keinen Umsatz für drei Jahre vorweisen können, haben eine Null einzutragen und eine Erklärung hierzu als Anlage zu ihrem Angebot hochzuladen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-30 📅
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Teilnahmebedingungen" zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Teilnahmebedingungen" zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl. Anlagen hierzu sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
6) Beachten Sie die Frist für Bewerberfragen (siehe Teilnahmebedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
7) Teilnahmeanträge, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solcher Antrag ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
8) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, allein bei dem betreffenden Bewerber.
8) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, allein bei dem betreffenden Bewerber.
9) Die Bewerber haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 147-421112 (2022-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-29 📅
Name: CUBE Kommunikationsagentur gmbh
Postort: München
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem unter Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 angegebenen Preis
von 0,01 EUR um einen fiktiven Wert handelt. Der konkrete Wert wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht