Die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH schreibt eine LAN/W-LAN Infrastruktur, Hardware und Servicedienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der VgV und des GWB aus. Sie beabsichtigt die gesamte IT-Infrastruktur in den Bereichen LAN und WLAN zu erneuern. Diese Infrastruktur stellt zukünftig die Basis für die moderne Digitalisierung im Klinikum sicher. Heutige und zukünftige Applikationen im Gesundheitswesen und im Speziellen im KLI AB-ALZ-Klinikum gehen i.d.R. von einer modernen, hoch performanten und hoch verfügbaren IT-Infrastruktur aus. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Anspruch an die ausgeschriebene IT-Infrastruktur und deren Komponenten inkl. Software für den Zeitraum von mindestens 5 Jahren den Stand der Technik widerzuspiegeln und sich an zukünftige Gegebenheiten ohne größeren Hardwaretausch anpassen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internetdienste
Kurze Beschreibung:
Die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH schreibt eine LAN/W-LAN Infrastruktur, Hardware und Servicedienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der VgV und des GWB aus.
Sie beabsichtigt die gesamte IT-Infrastruktur in den Bereichen LAN und WLAN zu erneuern. Diese Infrastruktur stellt zukünftig die Basis für die moderne Digitalisierung im Klinikum sicher.
Heutige und zukünftige Applikationen im Gesundheitswesen und im Speziellen im KLI AB-ALZ-Klinikum gehen i.d.R. von einer modernen, hoch performanten und hoch verfügbaren IT-Infrastruktur aus. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Anspruch an die ausgeschriebene IT-Infrastruktur und deren Komponenten inkl. Software für den Zeitraum von mindestens 5 Jahren den Stand der Technik widerzuspiegeln und sich an zukünftige Gegebenheiten ohne größeren Hardwaretausch anpassen zu können.
Die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH schreibt eine LAN/W-LAN Infrastruktur, Hardware und Servicedienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der VgV und des GWB aus.
Sie beabsichtigt die gesamte IT-Infrastruktur in den Bereichen LAN und WLAN zu erneuern. Diese Infrastruktur stellt zukünftig die Basis für die moderne Digitalisierung im Klinikum sicher.
Heutige und zukünftige Applikationen im Gesundheitswesen und im Speziellen im KLI AB-ALZ-Klinikum gehen i.d.R. von einer modernen, hoch performanten und hoch verfügbaren IT-Infrastruktur aus. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Anspruch an die ausgeschriebene IT-Infrastruktur und deren Komponenten inkl. Software für den Zeitraum von mindestens 5 Jahren den Stand der Technik widerzuspiegeln und sich an zukünftige Gegebenheiten ohne größeren Hardwaretausch anpassen zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internetdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den
Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft
ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars
zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung
des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den
Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft
ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars
zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung
des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH schreibt eine LAN/W-LAN Infrastruktur, Hardware und Servicedienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der VgV und des GWB aus.
Sie beabsichtigt die gesamte IT-Infrastruktur in den Bereichen LAN und WLAN zu erneuern. Diese Infrastruktur stellt zukünftig die Basis für die moderne Digitalisierung im Klinikum sicher.
Heutige und zukünftige Applikationen im Gesundheitswesen und im Speziellen im KLI AB-ALZ-Klinikum gehen i.d.R. von einer modernen, hoch performanten und hoch verfügbaren IT-Infrastruktur aus. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Anspruch an die ausgeschriebene IT-Infrastruktur und deren Komponenten inkl. Software für den Zeitraum von mindestens 5 Jahren den Stand der Technik widerzuspiegeln und sich an zukünftige Gegebenheiten ohne größeren Hardwaretausch anpassen zu können.
Heutige und zukünftige Applikationen im Gesundheitswesen und im Speziellen im KLI AB-ALZ-Klinikum gehen i.d.R. von einer modernen, hoch performanten und hoch verfügbaren IT-Infrastruktur aus. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Anspruch an die ausgeschriebene IT-Infrastruktur und deren Komponenten inkl. Software für den Zeitraum von mindestens 5 Jahren den Stand der Technik widerzuspiegeln und sich an zukünftige Gegebenheiten ohne größeren Hardwaretausch anpassen zu können.
Vergleiche Ziffer II.1.4)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum Aschaffenburg-Alzenau an den Standorten Aschaffenburg und Alzenau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gefordert wird gemäß Abschnitt V Ziffer 7 des Teilnahmeformulars eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über eine vorherige Umsetzung einer Software Defined Enterprise (SDE). Dabei muss mindestens eine im Feld befindliche Netzwerk-Installation für ein Underlay (LAN u. W-LAN) in Verbindung mit einem Overlay (Software Defined Enterprise / SDE) umgesetzt worden sein.
Eigenerklärung über eine vorherige Umsetzung einer Software Defined Enterprise (SDE). Dabei muss mindestens eine im Feld befindliche Netzwerk-Installation für ein Underlay (LAN u. W-LAN) in Verbindung mit einem Overlay (Software Defined Enterprise / SDE) umgesetzt worden sein.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Unternehmenszertifizierung von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE Accredited Technical Professional (ATP) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der HPE Accredited Solutions Expert (ASE) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE…
Eigenerklärung über mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Aufträge mit einer LAN/W-LAN Infrastruktur, Hardwarebeschaffung und Servicedienstleistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 19.4.2019 bis 19.4.2022, c) Leistungserbringer, d) Referenzierter Leistungsgegenstand, e) Art des Auftraggebers und f) Bettenanzahl des Klinikums (mindestens 100 Betten).
Eigenerklärung über mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Aufträge mit einer LAN/W-LAN Infrastruktur, Hardwarebeschaffung und Servicedienstleistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 19.4.2019 bis 19.4.2022, c) Leistungserbringer, d) Referenzierter Leistungsgegenstand, e) Art des Auftraggebers und f) Bettenanzahl des Klinikums (mindestens 100 Betten).
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 19.4.2019 bis 19.4.2022, c) Leistungserbringer, d) Referenzierter
Leistungsgegenstand, e) Art des Auftraggebers und f) Bettenanzahl des Klinikums (mindestens 100 Betten) nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über eine vorherige Umsetzung einer Software Defined Enterprise (SDE). Dabei muss mindestens eine im Feld befindliche Netzwerk-Installation für ein Underlay (LAN u. W-LAN) in Verbindung mit einem Overlay (Software Defined Enterprise / SDE) umgesetzt worden sein.
Eigenerklärung über eine vorherige Umsetzung einer Software Defined Enterprise (SDE). Dabei muss mindestens eine im Feld befindliche Netzwerk-Installation für ein Underlay (LAN u. W-LAN) in Verbindung mit einem Overlay (Software Defined Enterprise / SDE) umgesetzt worden sein.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Unternehmenszertifizierung von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE Accredited Technical Professional (ATP) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der HPE Accredited Solutions Expert (ASE) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE…
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 19.4.2019 bis 19.4.2022, c) Leistungserbringer, d) Referenzierter
Leistungsgegenstand, e) Art des Auftraggebers und f) Bettenanzahl des Klinikums (mindestens 100 Betten) nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet,
die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach
dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder
§ 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet…
… dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl.
… dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl.
… dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl.
… dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl.
… die Summe aus der bei Abschnitt V Ziffern 2 bis 6 erreichten Punktzahlen.
… schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den
Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft
ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars
zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung
des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 057-149735 (2022-03-17)
Ergänzende Angaben (2022-03-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Teilnahmefrist wurde auf den 25.4.2022 verlängert. Daher wurde der Zeitraum für die Referenzen auf 25.4.2019 bis 25.4.2022 angepasst.
Quelle: OJS 2022/S 076-208683 (2022-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Objekt Umfang der Beschaffung
Zu Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-17 📅
Name: Cancom GmbH
Postort: Jettingen-Scheppach
Land: Deutschland 🇩🇪 Günzburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)": Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Zu Abschnitt V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)": Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).