Zu Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide Eintragung von 0.01 EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).