Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare,andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestelltenFormblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind diefolgenden Nachweise zu erbringen:
1) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht:
Unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
3) Scientology- Schutzerklärung. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Auftrags
vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im
Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem
Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben). Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gern. §§ 123 und 124 GWB“ auch vom Eignungsleihgeber
auszufüllen und von dem Bewerber zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.