Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1 Referenzen (A-Kriterium)
Bitte reichen Sie mindestens drei (3) vergleichbare geeignete Referenzen mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung ein.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie mindestens den Prozess der Schriftgutdigitalisierung bis zur Bereitstellung der Dokumente in digitaler Form sowie zwei (2) weitere der folgenden Aspekte umfasst:
• Lagerung der digitalisierten Originale
• Vernichtung der digitalisierten Originale
• Post- und Transportlogistik
• Digitalisierung nach BSI Technische Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN)
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf (5) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung).
• Der Auftragswert jedes Referenzprojektes muss mindestens eine (1) Millionen € netto betragen.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Das Projekt muss bereits seit mind. sechs (6) Monaten laufen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung). Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Der Leistungsgegenstand des Referenzprojekts wird schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrags, Zeitraum der Leistungserbringung.
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Es werden nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
3.2 Inhaltliche Anforderungen an die Referenzprojekte (B-Kriterium, 25 Gewichtungspunkte)
Das jeweilige Referenzprojekt beinhaltet die Verarbeitung von Schriftgut unterschiedlicher Kunden/Mandanten an einem Produktionsstandort unter Berücksichtigung der Mandantenfähigkeit.
3.3 Inhaltliche Anforderungen an die Referenzprojekte (B-Kriterium, 20 Gewichtungspunkte)
Das jeweilige Referenzprojekt beinhaltet den Einsatz von qualifizierten elektronischen Signaturen zur Verifizierung der inhaltlichen und bildlichen Übereinstimmung von Abbild und Original.
3.4 Inhaltliche Anforderungen an die Referenzprojekte (B-Kriterium, 15 Gewichtungspunkte)
Das jeweilige Referenzprojekt beinhaltet entweder die Verarbeitung von VS-klassifiziertem Schriftgut (mindestens VS-NfD nach SÜG oder vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen) ODER den Einsatz von sicherheitsüberprüftem Personal im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Schriftgut (mindestens SÜ1 nach SÜG oder vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen).
Hinweis zur Bewertung der auf die Referenzen bezogenen B-Kriterien (3.2 - 3.4):
Jede den Anforderungen des Kriteriums 3.1 entsprechende Referenz wird mit 2 Bewertungspunkten (BP) pro erfülltem Kriterium 3.2 - 3.4 bewertet. Falls mehr als die geforderten drei Referenzen eingereicht wurden, fließen in die Gesamtpunktzahl nur die besten drei gemäß 3.1 "zugelassenen" Referenzen ein. Die besten drei Referenzen sind die Referenzen mit den höchsten Summenprodukten aus Bewertungspunkten und Gewichtungspunkten der Kriterien 3.2 - 3.4.
3.5 Zertifizierung nach ISO 9001 (A-Kriterium)
Das Unternehmen weist durch die Vorlage eines Zertifikats nach, dass es im Bereich des Qualitätsmanagements nach ISO 9001:2015 (bzw. aktuelle Fortschreibungen) oder vergleichbar gem. § 49 Abs. 1 Satz 2 VgV zertifiziert ist.
3.6 Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (B-Kriterium, 10 Gewichtungspunkte)
Das Unternehmen weist nach, dass es über ein Energiemanagementsystem in Anlehnung an DIN EN ISO 50001:2018 (bzw. aktuelle Fortschreibungen) oder an EMAS III oder vergleichbar gem. § 49 Abs. 1 Satz 2 VgV verfügt. Abgabe in Form eines Zertifikats ODER Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters ODER Anbietererklärung - als gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 erfüllt sind - mit folgenden Informationen: Energiestrategie des Unternehmens, Effizienzsteigerungsziele, Optimierungsmaßnahmen, Verantwortlichkeiten sowie Monitoring. Bewertungsmaßstab:
0 BP = Es ist kein Energiemanagementsystem vorhanden.
1 BP = Ein Energiemanagementsystem ist vorhanden und wird mittels einer Anbietererklärung dargelegt. Die Erklärung legt nachvollziehbar und plausibel die Vergleichbarkeit des im Einsatz befindlichen Energiemanagementsystems mit Anforderungen der DIN EN ISO 50001 oder des EMAS III dar.
2 BP = Ein Energiemanagementsystem ist vorhanden und wird mittels eines Zertifikats oder der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters belegt.
3.7 Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 (B-Kriterium, 10 Gewichtungspunkte)
Das Unternehmen weist nach, dass es über ein Umweltmanagementsystem in Anlehnung an DIN EN ISO 14001:2015 (bzw. aktuelle Fortschreibungen) oder an EMAS III oder vergleichbar gem. § 49 Abs. 1 Satz 2 VgV verfügt. Abgabe in Form eines Zertifikats ODER Vorlage der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters ODER Anbietererklärung - als gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 erfüllt sind - mit folgenden Informationen: Umweltstrategie des Unternehmens, Optimierung des Managementsystems, kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung, Verantwortlichkeiten sowie Monitoring. Bewertungsmaßstab:
0 BP = Es ist kein Umweltmanagementsystem vorhanden.
1 BP = Ein Umweltmanagementsystem ist vorhanden und wird mittels einer Anbietererklärung dargelegt. Die Erklärung legt nachvollziehbar und plausibel die Vergleichbarkeit des im Einsatz befindlichen Umweltmanagementsystem mit Anforderungen der DIN EN ISO 14001 oder des EMAS III dar.
2 BP = Ein Umweltmanagementsystem ist vorhanden und wird mittels eines Zertifikats oder der Validierungsurkunde des EMAS-Umweltgutachters belegt.