Beschreibung der Beschaffung
Das Forschungsprojekt und seine Ergebnisse dienen der Erfüllung des gesetzlichen Auf-trags und sollen Grundlage sowohl für die Evaluation nach wissenschaftlichem Standard als auch für den Bericht der Bundesregierung sein. Der Evaluationszeitraum erstreckt sich von 2019 bis an den aktuellen Rand, wobei Entwicklungen und Veränderungen zur letzten Evaluation, 2017-2019, und zum letzten Bericht, 2017-2019, darzustellen sind. Insofern sollten die Ergebnisse des ausgeschriebenen Forschungsprojektes an die Erkenntnisse der letzten Evaluation und des letzten Berichts anschlussfähig sein, vgl. Bundesdrucksache 19/11470.
Folgende Aufgaben sind für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin zwingend vorgesehen und umzusetzen.
Begleitung der Evaluation nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG
Im Mittelpunkt des Forschungsprojektes zur Begleitung der Evaluation nach § 23 Abs. 1 EntgTranspG stehen:
- die Erhebung und Auswertung der mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Gesetzes auf den Adressatenkreis, deren Verhalten in Bezug auf Entgeltgleichheit zwi-schen Frauen und Männer sowie die potentiellen Auswirkungen auf Entgelte und Entgeltregelungen
- die Anwendung und Umsetzung der Instrumente (Auskunftsanspruch, freiwilliges Prüfverfahren und Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit).
- die Aufarbeitung der zum EntgTranspG ergangenen Rechtsprechung
Zum Aufbau einer aussagekräftigen Datengrundlage soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin eine repräsentative Befragung unter den vom Gesetz betroffenen Arbeitgebern mit mehr als 200 Beschäftigten in einem Betrieb bzw. in einer Dienststelle zur Umset-zung und Bekanntheit des Gesetzes durchführen. Zu untersuchen sind insbesondere der Einfluss der Regelungen auf betriebliche Entwicklungen, veränderte Verhaltensmuster und ein Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile des Gesetzes. Die Befragung sollte auf den Erhebungen, die zur letzten Evaluation 2019 durchgeführt wurden, aufbauen und diese ggf. weiterführen, um Veränderungsprozesse und Entwicklungen nachvollziehen zu können.
Dazu sind u. a. folgende Fragen vorzusehen:
- Ist das Entgeltgleichheitsgebot im Betrieb bzw. Dienststelle bekannt?
- Wie wird das Gebot beachtet?
- Wie oft wurde der Auskunftsanspruch im Evaluationszeitraum gestellt und beantwor-tet?
- Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessenvertretungen?
- Wurde ein betriebliches Prüfverfahren durchgeführt und wenn ja mit welchem Ergebnis?
- Was sind die Hinderungsgründe, wenn kein betriebliches Prüfverfahren durchgeführt wurde?
- Welche Erfahrungen wurden insgesamt mit der Umsetzung des Gesetzes gemacht?
- Gab es bereits Veränderungen oder die Anpassung von Entgeltregelungen aufgrund des Gesetzes oder eines einzelnen Instruments des Gesetzes, z. B. als Reaktion auf das Ergebnis eines Auskunftsanspruchs oder die Durchführung eines betrieblichen Prüfverfahrens?
Der endgültige Fragebogen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch die betrieblichen Interessenvertretungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und Beschäftigte einzubeziehen.
Des Weiteren ist die im Evaluationszeitraum zum Entgeltgleichheitsgebot und zum Entg-TranspG ergangene Rechtsprechung,höchst- und instanzgerichtlich, schwerpunktartig aufzuarbeiten.
Als Grundlage für das Projekt kann der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch auf die vorhandenen amtlichen Datenquellen des Statistischen Bundesamtes sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und vorhandene Statistiken anderer Institute zurückgreifen und diese auswerten.
Um Forschungsfragen zu eruieren und Ergebnisse zu validieren sollte der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch Interviews bzw. Workshops mit Experten und Expertin-nen aus dem fachlichen und politischen Umfeld vorsehen.
Zusätzliche Ansätze können vom Auftragnehmer/von der Auftragnehmerin optional angeboten werden. Diese Optionen sind im Kostenplan gesondert auszuweisen.
Begleitung der Berichterstattung nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG
Weiterhin soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin auch die nach § 23 Abs. 2 EntgTranspG vorgeschriebene Berichterstattung der Bundesregierung unterstützen und die Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben erkunden, die aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl, in der Regel weniger als 200 Beschäftigten, nicht vom Anwendungskreis der Instrumente des EntgTranspG erfasst werden.
Dazu soll er auch in diesem Anwenderkreis eine repräsentative Befragung durchführen und Entwicklungen zum Thema Entgeltgleichheit ermitteln. Im Mittelpunkt stehen hier Fragen zum Bekanntheitsgrad des Entgeltgleichheitsgebotes sowie ggf. schon erfolgter Umsetzungsmaßnahmen zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes. Die Befragung sollte ebenfalls auf die Datenerhebung zum Bericht aus 2019 aufbauen und diesen weiterentwickeln. Der dazugehörige Fragebogen ist ebenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Als weitere Adressaten der Befragung sind auch hier die betrieblichen Interessenvertre-tungen sowie die Gewerkschaftsvertretungen und Beschäftigte einzubeziehen.
Bündelung der Ergebnisse und Formulierung potentiellen Weiter- und Änderungsbedarfs des Gesetzes
Die Ergebnisse sind zu bündeln und zusammenzufassen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sind die vorhandenen Regelungen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und etwaigen Anpassungsbedarf zu bewerten.
Die Ergebnisse der Evaluation sollen durch eine Fachveranstaltung begleitet werden. Da-bei soll der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin die Ergebnisse der Evaluation präsentieren und für weitere Diskussionen zur Verfügung stehen. Die Organisation der Fachveranstaltung fällt nicht in den Aufgabenbereich des Auftragnehmers/der Auftragneh-merin.
Das Einholen der Stellungnahmen der Sozialpartner gemäß § 23 Abs. 3 EntgTranspG soll ebenfalls übernommen werden.
Durchführung, Laufzeit
Die Laufzeit des Projekts wird mit 14 Monaten veranschlagt. Als Durchführungszeitraum ist Mai 2022 bis Juni 2023 vorgesehen.
Zwischenbericht, Ende Oktober 2022, und Endbericht, Ende Januar 2023, sind für die Auftraggeberin und in einer zur Veröffentlichung geeigneten Form aufzubereiten. Die erhobenen Daten sind auch grafisch darzustellen.
Die Erstellung des Evaluationsberichts der Bundesregierung ist bis zum Juni 2023 zu begleiten. Neue Erkenntnisse sind bis zu diesem Datum auszuwerten und ggf. in die jeweils vorhandene Berichtsfassung einzuarbeiten.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll für die o. g. Fachveranstaltung zur Verfü-gung stehen.