Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bitte geben Sie als Beleg Ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Fachkräfte an, die im Zusammenhang der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Geeignet sind nur solche Bieter, die Mitarbeiter in ausreichender Anzahl bereit stellen können, die bereits Schulungskampagnen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit für Auftraggeber durchgeführt haben, die mit den bedarfstragenden Behörden in Größe und Organisation bzgl. der Anforderungen an die IT-Sicherheit vergleichbar sind.
Die vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten müssen bereits Schulungserfahrungen in der Erwachsenenbildung sowie über aktuelles Fachwissen, passend zum Auftragsgegenstand, verfügen.
Die eingesetzten Beraterinnen und Berater müssen Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Projekten in Organisationen, die in Größe, Organisation und Anforderungen an die IT-Sicherheit mit den bedarfstragenden Behörden der öffentlichen Verwaltung vergleichbar sind, aufweisen; die Erfahrungen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Die von der bzw. vom Auftragnehmenden für die Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen die deutsche Sprache sehr gut beherrschen (mindestens Level C1 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen").
Bitte reichen sie als Nachweis Mitarbeiterprofile ein. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die Anforderungen an die Erfahrungen des Personals erfüllt werden:
- Stellen Sie die einzelnen Mitarbeiter kurz vor und stellen sie die Qualifikationen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, den beruflichen Werdegang, sowie die Erfahrungen der jeweiligen Mitarbeiter dar.
Sie können darauf verzichten die Mitarbeiter namentlich zu benennen und entsprechende Zeugnisse und Nachweise mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Angeboten die Angaben verifizieren und die Angabe von Namen und Nachweise über Qualifikation in Form z.B. von Zeugnissen, sowie Angabe von Ansprechpartnern der Auftraggeber der in den Mitarbeiterprofilen genannten Referenzen fordern.
Es wird erwartet, dass ausschließlich zuverlässige und kompetente Fachkräfte mit einschlägigen fachlichen Kenntnissen und entsprechender Berufserfahrung mit den Aufgaben betraut werden. Fachkräfte, die nicht im Angebot vorgestellt wurden, dürfen nur mit Genehmigung der BAköV zur Auftragserfüllung eingesetzt werden.