Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens sechs geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Nettowert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die eingereichten Referenzen müssen mindestens sechs unterschiedliche Beratungsfelder gemäß der Leistungsbeschreibung abdecken, wobei eine Referenz auch mehrere Beratungsfelder abdecken kann.
- Mindestens zwei der sechs einzureichenden Referenzen müssen Beratungsleistungen zu Lizenzmodellen folgender Softwarehersteller (Microsoft, Oracle, IBM, SAP oder Adobe) beinhalten.
- Mindestens eine der sechs einzureichenden Referenzen müssen Beratungsleistungen zur Einführung von bzw. zum Wechsel zu mindestens einem weitverbreiteten Software Asset Management-Tools beinhalten (hierunter fallen bspw. die Produkte von Flexera, USU, Snow, ServiceNow oder Matrix 42).
- Mindestens drei der sechs einzureichenden Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein,
- Jede Referenz hat einen Umfang von mindestens 30 Personentagen
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Die "Referenzbeschreibung" sollte folgende Punkte enthalten:
- Projektinhalt und Projektziele,
- durchgeführte Beratungsleistungen (Übergeordnete Tätigkeiten wie Projektmanagement, Qualitätssicherung etc. sind separat auszuweisen),
- Umfange der Referenz in Personentagen,
- Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand,
- erzielte Beratungsergebnisse und
- eingesetzte Methoden und Werkzeuge.
Sollten Sie in einem Projekt als Generalunternehmer, Nachunternehmer oder Mitglied einer Bietergemeinschaft tätig geworden sein, so geben Sie bitte auch Art und Umfang der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten an. Es können nur Tätigkeiten berücksichtigt werden, die Sie selber durchgeführt haben.
Die "Referenzbeschreibung" (ab Seite 2 der Anlage) sollte einen Umfang von maximal zwei DIN-A4-Seiten mit insgesamt 900 Wörtern für beide Seiten nicht überschreiten. Die Verwendung von Grafiken ist nicht erlaubt.
Es sind nur sechs Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.