Beschreibung der Beschaffung
Die Baustromversorgung einschl. der Beleuchtung erfolgt über
die bestehende Zuleitung aus der NSHV Geb.08 zur späteren
GHV Geb.09. Über den Bauhauptverteiler im KG Geb. 09
werden die Bauunterverteiler der einzelnen Etagen von Geb.09
KG - 6. OG, die UV für Heizung, Funkantennen, Außenbeleuchtung etc. sowie dem Kranverteiler und dem Verteiler des Außenbereiches gespeist.
Die Baustromanlage ist für eine Gesamtzeit von 24 Monaten zu
liefern und zu betreiben. Dies bedeutet auch ein Austauschen
und Umhängen der Leuchtkörper.
Der Aufwand für notwendige Abstimmungsgespräche sind in die
EP einzurechnen und werden nicht separat vergütet.
Bohrungen durch Decken und Wände für die Versorgung der
Betriebsmittel wie Leuchten, Schalter, etc. einschl. Schuttbeseitigung sind in die Einheitspreise der Baustromversorgung einzurechnen und werden nicht separat vergütet.
Die benötigten Kernbohrungen und der Kabelverlauf für die
Baustromversorgung ist mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Bei der Verlegung von Kabel und Leitungen ist darauf zu achten,
dass diese nicht durch offene Türen und Fenster geführt
werden. Auch sind die Kabel provisorisch gegen äußere
Beschädigungen zu schützen. Dies ist in den EP einzurechnen.
Sämtliche für vorgenannte Leistungen erforderliche Arbeiten
und Umschlussarbeiten sind in die Einheitspreise der folgenden
Positionen einzukalkulieren.
Die regelmäßigen Prüfungen, Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten müssen für die Dauer von 24 Monate
kalkuliert werden, siehe Position 01.06.1 A.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.