Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen. Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden. Umfang der Leistung ist die Erstellung einer Umfangreichen Vorab-Dokumentationen samt Pflichtenheft, die Lieferung, Montage und der Aufbau des dig. Grubenfunksystems sowie die zukünftige Wartung dessen. Es sind entsprechende Lösungen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzustellen und anzubieten, inkl. Migrationskonzept. • Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen.
Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden.
Umfang der Leistung ist die Erstellung einer Umfangreichen Vorab-Dokumentationen samt Pflichtenheft, die Lieferung, Montage und der Aufbau des dig. Grubenfunksystems sowie die zukünftige Wartung dessen.
Es sind entsprechende Lösungen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzustellen und anzubieten, inkl. Migrationskonzept.
• Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)
Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen.
Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden.
Umfang der Leistung ist die Erstellung einer Umfangreichen Vorab-Dokumentationen samt Pflichtenheft, die Lieferung, Montage und der Aufbau des dig. Grubenfunksystems sowie die zukünftige Wartung dessen.
Es sind entsprechende Lösungen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzustellen und anzubieten, inkl. Migrationskonzept.
• Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kabelinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Kommunikationsgeräten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de🌏
E-Mail: svenja.noethling@bge.de📧
Telefon: +49 5171/43-1563📞
Fax: +49 5171/43-1502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E37288659🌏
Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen.
Die BGE - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (im folgenden BGE genannt) hat am Standort Konrad im Grubenbetrieb, in Tiefen von 800 bis 1.200 m, ein analoges Funksystem zur Sicherstellung des §13 (4) der ABBergV installiert. Die BGE hat sich aus technischen Gründen dazu entschlossen, ein neues digitales Funksystem zu beschaffen.
Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden.
Aufgrund zunehme Reparaturanfälligkeit bei gleichzeitig erschwerter Ersatzteilversorgung kann die Funktionsfähigkeit des gegenwärtigen analogen Grubenfunksystems nicht auf Dauer sichergestellt werden. Daher, und auch wegen unzureichender Funkversorgung, sollen die bisherigen Funkanlagen durch ein standardisiertes, digitales Bündelfunksystem auf TETRA-Systembasis in Kombination mit LTE abgelöst werden.
Umfang der Leistung ist die Erstellung einer Umfangreichen Vorab-Dokumentationen samt Pflichtenheft, die Lieferung, Montage und der Aufbau des dig. Grubenfunksystems sowie die zukünftige Wartung dessen.
Es sind entsprechende Lösungen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzustellen und anzubieten, inkl. Migrationskonzept.
• Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)
• Tiefe von 800 bis 1200m, Streckennetz / Funkversorgungsgebiet von ca. 39 km • Als Umgebungsbedingungen sind Temperaturen von 10°C bis 50°C, eine Luftfeuchtigkeit von 35% bis zu 55% sowie eine Erzstaub-belastete Umgebungsluft zu beachten • Basisstationen Tetra und LTE - diese sollen in einen klimatisierten und Staubgeschützten Schrank verbaut werden oder bereits ein eigenes Outdoor-Gehäuse besitzen (mindestens IP54) • Verlegung von Strahler- und LWL-Kabel • Sichere Funkkommunikation mit genau festgelegtem Funktionsumfang und bestimmten Eigenschaften • 150 KFZ-Funkgeräte (TETRA) mit Halterung usw. mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 75 Handfunkgeräte (TETRA) mit Tastatur mindestens IP54 - kein ex-Schutz erforderlich • 25 LTE-Smartphones inkl. PTT-Taste • 1 Dispatcher-Arbeitsplatz in der zentr. Warte Konrad 1 über Tage • Zentrale Administration und Überwachung • Selektivruf, Gruppenruf, Allgemeinruf • Alarm-/Notfallmodus (optisch und akustisch) auslösbar aus der zentralen Warte K1 über Tage und wechselseitig von einem beliebigen untertägigen Gerät im Alarmfalle (Notruf, Alarmmeldung, Grubenalarmierung, Evakuierung) • Störmeldemodus, d. h. Aufschaltung auf anlagennahe Bedienterminals und permanenter Kontakt mit Instandhaltungsabteilung • redundante Bedienterminals (Touch-PC, Schwanenhalsmikrofon, Headsets) in der ZWK1 • Verbindung mit Telefonanlage Typ Unify (IP)
Dauer: 25 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schacht Konrad, Bleckenstedter Str. 52, 38239 Salzgitter
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-06-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept einschl. Migration
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service, Wartung und Ersatzteilpflege
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 55 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: BGE mbH
Internetadresse: www.bge.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37288659🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
5 / 5 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 071-188147 (2022-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4468741.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge