Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Gerätewagens Logistik 2
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Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Produkte/Dienstleistungen: FB04
📦
Produkte/Dienstleistungen: MD02
📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Gerätewagens Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Soltau, Ortsfeuerwehr Soltau laut Leistungsverzeichnis.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: FB04
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Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Soltau, Scheibenstraße 10 in 29614 Soltau
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Fahrgestell und Aufbau eines Gerätewagens Logistik 2, laut Leistungsverzeichnis.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-21 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-24
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-24
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 29614 Soltau, Poststraße 12
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen...”
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Fragen sind spätestens bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltende Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (§§ 155 ff GWB). Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1.) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eine Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 138-393703 (2022-07-15)