Die Gemeinde Nordwalde beschafft für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrfahrzeug vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (Katastrophenschutz). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 8 ist die Ausstattung mit einem Allradantrieb, die spurgleiche Single-Bereifung, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und der Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden erforderlich. Der Bieter von Los 1 muss sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau als Gesamtleistung anbieten. Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch Beistellungen der Feuerwehr Nordwalde und durch den Auftragnehmer des Loses 2 bereitgestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 30-01.59.06-16-20-EU
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Nordwalde beschafft für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrfahrzeug vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (Katastrophenschutz). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 8 ist die Ausstattung mit einem Allradantrieb, die spurgleiche Single-Bereifung, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und der Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden erforderlich.
Der Bieter von Los 1 muss sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau als Gesamtleistung anbieten. Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch Beistellungen der Feuerwehr Nordwalde und durch den Auftragnehmer des Loses 2 bereitgestellt.
Die Gemeinde Nordwalde beschafft für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrfahrzeug vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (Katastrophenschutz). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 8 ist die Ausstattung mit einem Allradantrieb, die spurgleiche Single-Bereifung, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und der Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden erforderlich.
Der Bieter von Los 1 muss sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau als Gesamtleistung anbieten. Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch Beistellungen der Feuerwehr Nordwalde und durch den Auftragnehmer des Loses 2 bereitgestellt.
Die Lieferung erfolgt an den Auftragnehmer des Loses 1. Dieser wird zeitnah mitgeteilt.
Die Lieferung dieses Loses 2 an den Fahrzeugaufbauhersteller entsprechend Los 1 hat so zu erfolgen, dass die Auslieferung des funktionsfähigen Fahrzeuges bis spätestens 28.02.2025 gewährleistet ist.
Die Lieferung erfolgt an den Auftragnehmer des Loses 1. Dieser wird zeitnah mitgeteilt.
Die Lieferung dieses Loses 2 an den Fahrzeugaufbauhersteller entsprechend Los 1 hat so zu erfolgen, dass die Auslieferung des funktionsfähigen Fahrzeuges bis spätestens 28.02.2025 gewährleistet ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Nordwalde beschafft für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrfahrzeug vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (Katastrophenschutz). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 8 ist die Ausstattung mit einem Allradantrieb, die spurgleiche Single-Bereifung, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und der Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden erforderlich.
Die Gemeinde Nordwalde beschafft für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrfahrzeug vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (Katastrophenschutz). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 8 ist die Ausstattung mit einem Allradantrieb, die spurgleiche Single-Bereifung, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und der Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden erforderlich.
Der Bieter von Los 1 muss sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau als Gesamtleistung anbieten. Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch Beistellungen der Feuerwehr Nordwalde und durch den Auftragnehmer des Loses 2 bereitgestellt.
Der Bieter von Los 1 muss sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau als Gesamtleistung anbieten. Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch Beistellungen der Feuerwehr Nordwalde und durch den Auftragnehmer des Loses 2 bereitgestellt.
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Feuerwehrfahrzeug vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (Katastrophenschutz). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 8 ist die Ausstattung mit einem Allradantrieb, die spurgleiche Single-Bereifung, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und der Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden erforderlich.
Feuerwehrfahrzeug vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (Katastrophenschutz). Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 8 ist die Ausstattung mit einem Allradantrieb, die spurgleiche Single-Bereifung, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und der Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden erforderlich.
Der Bieter von Los 1 muss sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau als Gesamtleistung anbieten.
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Feuerwehrfahrzeug vom Typ Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (Katastrophenschutz).
Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch Beistellungen der Feuerwehr Nordwalde und durch den Auftragnehmer des Loses 2 bereitgestellt.
Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung erfolgt an den Auftragnehmer des Loses 1. Dieser wird zeitnah mitgeteilt.
Die Lieferung dieses Loses 2 an den Fahrzeugaufbauhersteller entsprechend Los 1 hat so zu erfolgen, dass die Auslieferung des funktionsfähigen Fahrzeuges bis spätestens 28.02.2025 gewährleistet ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Nordwalde Bispingallee 44 48356 Nordwalde
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1
- Vertragswerkstatt im Umkreis von 30 km vom Standort der Feuerwehr Nordwalde sowie Betriebszeiten der Vertragswerkstatt und Reaktionszeiten im Reparaturfall
- Referenzen gleichwertiger Produkte in den letzten 2 Jahren
- Reaktionszeit durch einen Servicetechniker (des Aufbauherstellers) vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Los 2
- Reaktionszeit durch einen Servicetechniker vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Mindeststandards:
Los 1
- Pos. 1.9.10: Nachweis Vertragswerkstatt im Umkreis von 30 km vom Standort der Feuerwehr Nordwalde sowie Betriebszeiten der Vertragswerkstatt und Reaktionszeiten im Reparaturfall
- Pos. 1.38.17: Referenzen gleichwertiger Produkte in den letzten 2 Jahren
- Pos. 1.40.4: Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker (des Aufbauherstellers) vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Los 2
- Pos. 2.11.7: Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Überschreitung der Ausführungsfristen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber eine von ihm nach § 315 BGB festzusetzende Vertragsstrafe verlangen, deren Angemessenheit gerichtlich überprüft werden kann. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für jede vollendete Woche der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Wertes der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung angemessen ist, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % der zu erbringenden Leistung. Bei beiden Werten handelt es sich um Nettowerte. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die §§ 339 bis 345 BGB.
Bei Überschreitung der Ausführungsfristen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber eine von ihm nach § 315 BGB festzusetzende Vertragsstrafe verlangen, deren Angemessenheit gerichtlich überprüft werden kann. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für jede vollendete Woche der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Wertes der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung angemessen ist, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % der zu erbringenden Leistung. Bei beiden Werten handelt es sich um Nettowerte. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die §§ 339 bis 345 BGB.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen
Los 1
- Pos. 1.1.14: Auflistung und Erläuterungen der Maßnahmen Wasserdurchfahrtsfähigkeit
- ggf. Pos. 1.4.2: technische Ausführung Reifen mit Notlaufeigenschaften
- Pos. 1.9.10: Nachweis Vertragswerkstatt im Umkreis von 30 km vom Standort der Feuerwehr Nordwalde sowie Betriebszeiten der Vertragswerkstatt und Reaktionszeiten im Reparaturfall
- Pos. 1.21.4: Erläuterung der Bauart des feuerwehrtechnischen Aufbaus
- Pos. 1.21.20: Erläuterung der Anordnung Dachkasten auf dem Fahrzeugdach
- ggf. Pos.1.22.6: Beschreibung alternative Lagerungsmöglichkeiten zu Sitzkästen im Mannschaftsraum
- ggf. Pos. 1.22.17: Beschreibung einer alternativen Lösung zur Zentralverriegelung
- ggf. Pos. 1.23.0: Erläuterung einer Notbedienung bei pneumatisch oder elektrisch betätigten Umschaltventilen
- Pos. 1.23.3: Abbildung des möglichen Pumpenbedienfeldes oder eines gleichwertigen Referenzfahrzeuges
- Pos. 1.23.19: Erläuterung der angebotenen Leistungen der Feuerlöschkreiselpumpe
- ggf. Pos. 1.34.4: Erläuterung technische Umsetzung und Gleichwertigkeit einer Alternative zur Sondersignalanlage
- ggf. Pos. 1.34.6: Erläuterung Maßnahmen und Zusatzkosten bei Installation des Kompressors für die Sondersignalanlage im Fahrer- oder Mannschaftsraum
- Pos. 1.35.14: Beleuchtungsstärkennachweis
- Pos. 1.38.3: Gewichtsbilanz
- Pos. 1.38.4: Energiebilanz nach E DIN 14502-2
- Pos. 1.38.16: Auflistung sonstiger Kosten
- Pos. 1.38.17: Referenzen gleichwertiger Produkte in den letzten 2 Jahren
- Pos. 1.40.4: Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker (des Aufbauherstellers) vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Los 2
- Pos. 2.11.7: Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2022/S 191-540202 (2022-09-29)
Ergänzende Angaben (2022-10-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 477 242 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.