Beschaffung von Wasserzählern

Gemeinde Wölfersheim

Rahmenvereinbarung (max. 2 Jahre) zur Beschaffung von ca. 3.500 Wasserzählern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-04-21 Auftragsbekanntmachung
2022-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserzähler
Referenznummer: 6094-22
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung (max. 2 Jahre) zur Beschaffung von ca. 3.500 Wasserzählern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wasserzähler 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchflussmessgeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wetteraukreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wölfersheim
Postanschrift: Hauptstraße 60
Postleitzahl: 61200
Postort: Wölfersheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.woelfersheim.de 🌏
E-Mail: jonas.asgodom@leinemann-partner.de 📧
Telefon: +49 6036973771 📞
Fax: +49 6974093874 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d6cb499d-4435-4586-9e4c-3a857bc8a934 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d6cb499d-4435-4586-9e4c-3a857bc8a934 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 081-217650
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeberin ist die hessische Gemeinde Wölfersheim.
Sie beabsichtigt die Beschaffung von ca. 3.500 Wasserzählern für die gemeindliche Verwendung durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
1. Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung wird über eine Erstlaufzeit von 1 Jahr abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber (AG) oder vom Auftragnehmer (AN) spätestens ein Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach Ablauf von 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vom AN angebotenen Einheitspreise sind über die mögliche Gesamtlaufzeit von 2 Jahren bindend.
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Voraussichtlicher Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 31.05.2022. Die nachfolgend beschriebenen Lieferleistungen mit den entsprechend vom AN angebotenen Einheitspreisen wären somit bindend bis zum 31.12.2023 (Bei späterem Vertragsbeginn verschiebt sich das Laufzeitende entsprechend). Maßgeblich für die Vertragsbindung ist der Tag der Erteilung des Einzelauftrags, nicht das Lieferdatum.
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Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Stückzahlen stellen nach derzeitigem Kenntnisstand den geschätzten Bedarf des AG über die o.g. maximale Gesamtlaufzeit dar. Daraus ergibt sich in Zusammenhang mit den anzugebenden Einheitspreisen das in Aussicht genommene Auftragsvolumen. Die Stückzahl und somit auch das zahlenmäßige Auftragsvolumen ist nicht abschließend festgelegt.
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Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt 300.000,- € netto.
Die vom Bieter angebotene Lieferleistung beinhaltet die Lieferung der in den einzelnen Positionen beschriebenen Produkte bis zur Lagerstelle des AG:
Betriebshof Gemeinde Wölfersheim, Waldstraße 4, 61200 Wölfersheim
Die Produkte werden in Einzelaufträgen abgerufen. Nach Erteilung des Einzelauftrags durch den AG sind die Produkte in der im Einzelauftrag genannten Stückzahl binnen 4 Wochen zu liefern. Eine Lieferung in Teilchargen pro Einzelauftrag ist mit dem AG abzustimmen.
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Fracht- und Lieferkosten sowie Verpackungs- und Versicherungskosten des AN (Auftragnehmer) werden nicht gesondert vergütet und sind entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die maximale Lieferfrist pro Auftrag beträgt 8 Wochen. Wird die Lieferfrist überschritten, besteht seitens des AG ein außerordentliches Kündigungsrecht der Rahmenvereinbarung.
Der AN hat in diesem Fall keinen Anspruch mehr darauf, dass der AG die beauftragte Ware (Einzelauftrag) entgegennimmt. Weiterhin besteht kein Anspruch mehr auf Vergütung der nicht entgegen genommenen Lieferung sowie evtl. anderer Forderungen (Schadensersatz, entgangener Gewinn, etc.).
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Weiterhin besteht nach der außerordentlichen Kündigung kein Anspruch mehr auf die Fortführung der Rahmenvereinbarung sowie auf evtl. anderer Forderungen (Schadensersatz, entgangener Gewinn, etc.).
Die gesetzl. Gebühren für die MID Konformitätserklärung (Konformitätsentgelt/ früher Eichgebühren) sind in den jeweiligen Einheitspreisen separat auszuweisen und vom Bieter entsprechend einzutragen. Ändert ich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung das Konformitätsentgelt, so darf das Konformitätsentgelt entsprechend vom AN angepasst und die Differenz an den AG weitergegeben werden.
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2. Hygienische Unbedenklichkeit
Dem Angebot ist eine Bestätigung (Eigenerklärung) über die hygienische Unbedenklichkeit des Produktes vorzulegen. Alternativ kann ein entsprechendes Konzept des Herstellers vorgelegt werden, welches darauf abzielt, Bakterien, die für die Gesundheit des Menschen schädlich sind, in einem schädlichen Ausmaß auszuschließen.
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Ebenso muss bestätigt werden, dass die Anforderungen nach § 17 Trinkwasserverordnung für die verwendeten Materialien und Werkstoffe eingehalten werden.
Fehlen diese Bestätigungen bei Angebotsabgabe, können sie von der Vergabestelle unter Setzung einer Frist nachgefordert werden. Liegen die Bestätigungen nach Ablauf der Frist immer noch nicht vor, so wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Die genannten Anforderungen sind über die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten und auf Anforderung des AG erneut zu bestätigen.
Der AG behält sich vor, Lieferungen unmittelbar nach Wareneingang von einem akkreditierten Institut mikrobiologisch untersuchen zu lassen. Sofern ein Befund auf Pseudomonas aeruginosa oder ein Befund bezüglich der Überschreitung mikrobiologischer Parameter nach Trinkwasserverordnung vorliegt, behält sich der AG vor, die Ware mängelbedingt an den AN zurückzugeben.
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3. Hinweise zu weiteren Anforderungen an das Produkt
Sind in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses "Weitere Anforderungen" an das Produkt gestellt, welche durch Nachweise, Zertifikate, etc. zu belegen sind (z.B. zugelassen nach DVGW Arbeitsblattes W 270, etc.), sind die entsprechenden Nachweise, Zertifikate, etc. dem Angebot beizufügen.
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Fehlen diese Angaben bei Angebotsabgabe, können sie von der Vergabestelle unter Setzung einer Frist nachgefordert werden. Liegen die Angaben nach Ablauf der Frist immer noch nicht vor, so wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
4. Hinweise zu den Bieterangaben
Die Wasserzähler sind mit einer Zulassung nach MID (RICHTLINIE 2014/32/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) zu liefern.
Die Produktbezeichnungen der vom Bieter angebotenen Fabrikate sind in den Positionen des Leistungsverzeichnisses jeweils unter Bieterangaben in das vorbereitete Textfeld "Angebotenes Fabrikat" einzutragen.
Fehlt bei Angebotsabgabe an dieser Stelle die Bieterangabe zum angebotenen Fabrikat, so wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Den angebotenen Fabrikaten ist weiterhin ein Datenblatt beizufügen, welches als Mindestangabe folgende Werte beinhaltet:
- Q1, Q2, Q3, Q4
- Durchfluss-Verhältnis Q3/Q1
- Anlaufwert
- Druckverlust bei Q3
- Druckverlust bei Q4
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber (AG) oder vom Auftragnehmer (AN) spätestens ein Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Die Höchstlaufzeit beträgt 24 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Mittlerer Jahresumsatz
- Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
- Mittlerer Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018): EUR 1 Mio. netto.
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. EUR 3,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf EUR 3,0 Mio. erhöht werden können.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: - Referenzen
Mindeststandards:
- Nachweis von drei Referenzprojekten in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre.
Als vergleichbar wird anerkannt:
Lieferung von mindestens 1.000 Wasserzählern an eine Gemeinde/ Stadt/ Kommunale Gesellschaft (z.B. Eigenbetrieb oder Stadtwerke) oder einen Zweckverband, der für den Einbau und den Betrieb dieser Wasserzähler zuständig ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.woelfersheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d6cb499d-4435-4586-9e4c-3a857bc8a934 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leinemann Partner Rechtsanwälte
Postanschrift: Eschersheimer Landstraße 6
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Telefon: +49 6974093873 📞
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.leinemann-partner.de 🌏
: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 611327648534 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 081-217650 (2022-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 222 681 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-398473
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 081-217650
ABl. S-Ausgabe: 140

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeberin ist die hessische Gemeinde Wölfersheim. Sie beabsichtigt die Beschaffung von ca. 3.500 Wasserzählern für die gemeindliche Verwendung durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.  1. Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung wird über eine Erstlaufzeit von 1 Jahr abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber (AG) oder vom Auftragnehmer (AN) spätestens ein Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach Ablauf von 2 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vom AN angebotenen Einheitspreise sind über die mögliche Gesamtlaufzeit von 2 Jahren bindend. Voraussichtlicher Beginn der Rahmenvereinbarung ist der 31.05.2022. Die nachfolgend beschriebenen Lieferleistungen mit den entsprechend vom AN angebotenen Einheitspreisen wären somit bindend bis zum 31.12.2023 (Bei späterem Vertragsbeginn verschiebt sich das Laufzeitende entsprechend). Maßgeblich für die Vertragsbindung ist der Tag der Erteilung des Einzelauftrags, nicht das Lieferdatum.Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Stückzahlen stellen nach derzeitigem Kenntnisstand den geschätzten Bedarf des AG über die o.g. maximale Gesamtlaufzeit dar. Daraus ergibt sich in Zusammenhang mit den anzugebenden Einheitspreisen das in Aussicht genommene Auftragsvolumen. Die Stückzahl und somit auch das zahlenmäßige Auftragsvolumen ist nicht abschließend festgelegt.  Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt 300.000,- € netto. Die vom Bieter angebotene Lieferleistung beinhaltet die Lieferung der in den einzelnen Positionen beschriebenen Produkte bis zur Lagerstelle des AG: Betriebshof Gemeinde Wölfersheim, Waldstraße 4, 61200 Wölfersheim Die Produkte werden in Einzelaufträgen abgerufen. Nach Erteilung des Einzelauftrags durch den AG sind die Produkte in der im Einzelauftrag genannten Stückzahl binnen 4 Wochen zu liefern. Eine Lieferung in Teilchargen pro Einzelauftrag ist mit dem AG abzustimmen. Fracht- und Lieferkosten sowie Verpackungs- und Versicherungskosten des AN (Auftragnehmer) werden nicht gesondert vergütet und sind entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren.  Die maximale Lieferfrist pro Auftrag beträgt 8 Wochen. Wird die Lieferfrist überschritten, besteht seitens des AG ein außerordentliches Kündigungsrecht der Rahmenvereinbarung.Der AN hat in diesem Fall keinen Anspruch mehr darauf, dass der AG die beauftragte Ware (Einzelauftrag) entgegennimmt. Weiterhin besteht kein Anspruch mehr auf Vergütung der nicht entgegen genommenen Lieferung sowie evtl. anderer Forderungen (Schadensersatz, entgangener Gewinn, etc.). Weiterhin besteht nach der außerordentlichen Kündigung kein Anspruch mehr auf die Fortführung der Rahmenvereinbarung sowie auf evtl. anderer Forderungen (Schadensersatz, entgangener Gewinn, etc.). Die gesetzl. Gebühren für die MID Konformitätserklärung (Konformitätsentgelt/ früher Eichgebühren) sind in den jeweiligen Einheitspreisen separat auszuweisen und vom Bieter entsprechend einzutragen. Ändert ich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung das Konformitätsentgelt, so darf das Konformitätsentgelt entsprechend vom AN angepasst und die Differenz an den AG weitergegeben werden.  2. Hygienische Unbedenklichkeit Dem Angebot ist eine Bestätigung (Eigenerklärung) über die hygienische Unbedenklichkeit des Produktes vorzulegen. Alternativ kann ein entsprechendes Konzept des Herstellers vorgelegt werden, welches darauf abzielt, Bakterien, die für die Gesundheit des Menschen schädlich sind, in einem schädlichen Ausmaß auszuschließen. Ebenso muss bestätigt werden, dass die Anforderungen nach § 17 Trinkwasserverordnung für die verwendeten Materialien und Werkstoffe eingehalten werden. Fehlen diese Bestätigungen bei Angebotsabgabe, können sie von der Vergabestelle unter Setzung einer Frist nachgefordert werden. Liegen die Bestätigungen nach Ablauf der Frist immer noch nicht vor, so wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.Die genannten Anforderungen sind über die gesamte Vertragslaufzeit einzuhalten und auf Anforderung des AG erneut zu bestätigen.Der AG behält sich vor, Lieferungen unmittelbar nach Wareneingang von einem akkreditierten Institut mikrobiologisch untersuchen zu lassen. Sofern ein Befund auf Pseudomonas aeruginosa oder ein Befund bezüglich der Überschreitung mikrobiologischer Parameter nach Trinkwasserverordnung vorliegt, behält sich der AG vor, die Ware mängelbedingt an den AN zurückzugeben.  3. Hinweise zu weiteren Anforderungen an das Produkt Sind in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses "Weitere Anforderungen" an das Produkt gestellt, welche durch Nachweise, Zertifikate, etc. zu belegen sind (z.B. zugelassen nach DVGW Arbeitsblattes W 270, etc.), sind die entsprechenden Nachweise, Zertifikate, etc. dem Angebot beizufügen. Fehlen diese Angaben bei Angebotsabgabe, können sie von der Vergabestelle unter Setzung einer Frist nachgefordert werden. Liegen die Angaben nach Ablauf der Frist immer noch nicht vor, so wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.  4. Hinweise zu den Bieterangaben  Die Wasserzähler sind mit einer Zulassung nach MID (RICHTLINIE 2014/32/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) zu liefern.Die Produktbezeichnungen der vom Bieter angebotenen Fabrikate sind in den Positionen des Leistungsverzeichnisses jeweils unter Bieterangaben in das vorbereitete Textfeld "Angebotenes Fabrikat" einzutragen. Fehlt bei Angebotsabgabe an dieser Stelle die Bieterangabe zum angebotenen Fabrikat, so wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.  Den angebotenen Fabrikaten ist weiterhin ein Datenblatt beizufügen, welches als Mindestangabe folgende Werte beinhaltet: - Q1, Q2, Q3, Q4- Durchfluss-Verhältnis Q3/Q1- Anlaufwert - Druckverlust bei Q3- Druckverlust bei Q4
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-21 📅
Name: Diehl Metering GmbH
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91505
Land: Deutschland 🇩🇪
Ansbach, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 222 681 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 140-398473 (2022-07-18)