Im BSH Rostock ist ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 eine Versandstelle einzurichten. Zu den Aufgaben der Versandstelle gehört das Verpacken, sowie das Versenden von Druckererzeugnissen und Produkten des BSH ins In- und Ausland.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb einer Versandstelle im BSH Rostock und Versand von Briefen und Paketen ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2026
1114/002/01358”
Produkte/Dienstleistungen: Postversand📦
Kurze Beschreibung:
“Im BSH Rostock ist ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 eine Versandstelle einzurichten. Zu den Aufgaben der Versandstelle gehört das Verpacken, sowie das...”
Kurze Beschreibung
Im BSH Rostock ist ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 eine Versandstelle einzurichten. Zu den Aufgaben der Versandstelle gehört das Verpacken, sowie das Versenden von Druckererzeugnissen und Produkten des BSH ins In- und Ausland.
1️⃣
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock
Beschreibung der Beschaffung:
“Im BSH Rostock ist eine Versandstelle einzurichten. Zu den Aufgaben der Versandstelle gehört das Verpacken, sowie das Versenden von Druckererzeugnissen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im BSH Rostock ist eine Versandstelle einzurichten. Zu den Aufgaben der Versandstelle gehört das Verpacken, sowie das Versenden von Druckererzeugnissen und Produkten des BSH ins In- und Ausland. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-20
11:00 📅
“Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV
digital über die...”
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV
digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen.
Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do .
Rechnungszugang und Fälligkeit
Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH
entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch
gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie §
17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 155-442963
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
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Text:
“EIGENERKLÄRUNG DER EIGNUNG (E.1 der Leistungsbeschreibung)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit sind grundsätzlich im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu...”
Text
EIGENERKLÄRUNG DER EIGNUNG (E.1 der Leistungsbeschreibung)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit sind grundsätzlich im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu erbringen:
Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
(Ausschlusskriterium).
Bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
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Text:
“ANFORDERUNGEN AN DIE TÄTIGEN MITARBEITER*INNEN (E.2 der Leistungsbeschreibung)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveaustufe mindestens B2)
-...”
Text
ANFORDERUNGEN AN DIE TÄTIGEN MITARBEITER*INNEN (E.2 der Leistungsbeschreibung)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveaustufe mindestens B2)
- Grundkenntnisse in Englisch (Niveaustufe mindestens A2)
- PC Kenntnisse
- Die Bereitschaft und das Verständnis sich in PC Programme einzuarbeiten.
- Das Angebot muss den Einsatz von qualifizierten Personal vor Ort berücksichtigen
- Die geforderten Betriebszeiten laut Punkt.3.2 der Leistungsbeschreibung sind einzuhalten.
ANFORDERUNGEN AN DAS UNTERNEHMEN DES AUFTRAGNEHMERS (E.3 der Leistungsbeschreibung)
- Namentliche Benennung der beim AG eingesetzten Mitarbeiter
- Stellung von Ersatzpersonal bei Ausfall des hier tätigen Mitarbeiters bis spätestens 12:00 Uhr des gleichen Werktages
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist erforderlich und wird voraussichtlich in der KW 35 und 36 durchgeführt. Für die Teilnahme an der Ortsbesichtigung und genaue Terminabsprache wenden Sie sich bitte per E-Mail an juliane.glaser@bsh.de.
- Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten. Personenbezogene Daten sind nicht weiterzugeben. Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen sind streng vertraulich zu behandeln. Jegliche Werbung ist untersagt.
- Die Entlohnung der hier tätigen Mitarbeiter erfolgt tarifgerecht und ist auf Verlangen nachzuweisen. Es gilt der aktuell geltende Tarifvertrag der Speditions- und Logistik-Branche.
- Aufgaben und Leistungen sind jährlich anzupassen.
- Es ist zu gewährleiten, dass arbeitstäglich Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung stehen.
- Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber die gesetzlichen und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften im Rahmen einer eventuellen Auftragsdurchführung aufgrund dieses Angebotes einhalten wird.
ANFORDERUNGEN AN DIE ZU BEAUFTRAGENDEN VERSANDDIENSTLEISTER (E.4 der Leistungsbeschreibung)
- Der AN muss sicherstellen, dass die Paketfahrer der zu beauftragenden Versanddienstleister EU Bürger sind oder ansonsten aufgrund ihrer Nationalitäten Liegenschaften, die erhöhte Sicherungsanforderungen stellen, befahren dürfen (wie bspw. Bundeswehreinrichtungen).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
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Text:
“VOL/B zu finden auf: http://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Downloads/Rechtsgrundlagen/VOLB.html?__blob=/
Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.1)
Ort des zu ändernden Textes: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag
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Text: nein
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Text: ja
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.1)
Ort des zu ändernden Textes: Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen
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Text: Nach Ablauf der vertragsdauer wird dieser Vertrag erneut ausgeschrieben werden.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Aufträge werden elektronisch erteilt
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Text: ja
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
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Text: ja
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Die Zahlung erfolgt elektronisch
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Neuer Wert
Text: ja
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
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Text:
“Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV
digital über die...”
Text
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV
digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen.
Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do .
Rechnungszugang und Fälligkeit
Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH
entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch
gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie §
17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B.
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Text:
“Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die...”
Text
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen.
Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do .
Rechnungszugang und Fälligkeit
Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B.
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk,- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
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Text:
“Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft.
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Text
Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 164-466877 (2022-08-22)
Ergänzende Angaben (2022-09-12)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-09-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2022-10-04 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2022-09-20 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2022-10-04 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2022/S 179-507304 (2022-09-12)
Ergänzende Angaben (2022-12-05)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Ort, Haupt-Kontaktstelle
Alter Wert
Text: 20359 Hamburg
Neuer Wert
Text: Hamburg
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“Betrieb einer Versandstelle im BSH Rostock und Versand von Briefen und Paketen ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2026” Neuer Wert
Text:
“Betrieb einer Versandstelle im BSH Rostock und Versand von Briefen und Paketen ab dem 01.04.2023 bis zum 31.03.2027” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Alter Wert
Datum: 2022-10-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-03-31 📅
Quelle: OJS 2022/S 238-687132 (2022-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Hamburg
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb einer Versandstelle im BSH Rostock und Versand von Briefen und Paketen ab dem 01.04.2023 bis zum 31.03.2027
1114/002/01358”
Kurze Beschreibung:
“Im BSH Rostock ist ab dem 01.04.2023 bis zum 31.03.2027 eine Versandstelle einzurichten. Zu den Aufgaben der Versandstelle gehört das Verpacken, sowie das...”
Kurze Beschreibung
Im BSH Rostock ist ab dem 01.04.2023 bis zum 31.03.2027 eine Versandstelle einzurichten. Zu den Aufgaben der Versandstelle gehört das Verpacken, sowie das Versenden von Druckererzeugnissen und Produkten des BSH ins In- und Ausland.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 155-442963
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1114/002/01358
Titel:
“Betrieb einer Versandstelle im BSH Rostock und Versand von Briefen und Paketen ab dem 01.04.2023 bis zum 31.03.2027”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBRo versandservice GmbH
Postort: Roggentin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landkreis Rostock🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 727222.00
Höchstes Angebot: 799488.00
“Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die...”
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen.
Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do .
Rechnungszugang und Fälligkeit
Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B.
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk,- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft.
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 001-000838 (2022-12-28)