Beschreibung der Beschaffung
Allgemeines zur Unterkunft:
- Der Betrieb der Unterkunft ist von einem Team bestehend aus Einrichtungsleitung und Haussicherheits- und Servicepersonal zu führen. Für nähere Angaben zur Ausgestaltung der Einrichtungsleitung verweisen wir auf Ziffer I.3.1.1, sowie Ziffer I.3.2 und für Angaben zum Haussicherheits- und
Servicepersonal auf Ziffer I.3.1.2 und Ziffer I.3.3.
- Neben dem Personaleinsatz (Ziffer I.3.1) sind in Ziffer I.3.2 und I.3.3 die wesentlichen Aufgaben und Tätigkeiten der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers dargestellt. Aufgrund des breiten Aufgabenspektrums sind die beschriebenen Aufgaben die Wesentlichen, aber nicht abschließend zu verstehen. Die Auftragnehmerin /der Auftragnehmer erhält daher von der
Auftraggeberin fortlaufend detaillierte Informationen und
Unterstützung (siehe Ziffer II.2).
- Insb. Sicherheitsdienst-, Hausmeisterdienst-, Reinigungsdienst- und weitere Leistungen (siehe Ziffer II.2 der Leistungsbeschreibung) sind bzw. werden an externe Fachdienstleisterinnen/Fachdienstleister vergeben und sind
nicht Vertragsgegenstand.
- Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung, auf welche sich auch die genannten Ziffern beziehen.
- Mit Zuschlagserteilung kommt ein verbindlicher Vertrag gemäß dieser Ausschreibung zustande.
1. Einrichtungsleitung (EL)
Von Montag bis Freitag außer Feiertags mit einem Umfang von wöchentlich insgesamt 40 Std. (8 Std. tägl. zzg. 30 Minuten Pause) in der Zeit von 7.30 bis 18.00 Uhr (in der Zeit von 9.30 bis 15.00 Uhr muss mindestens eine EL vor Ort sein; ausgemommen 30 Minuten Pause). Der Leistungsumfang kann durch maximal 2 Personen (EL) erbracht werden. Die gleichzeitige Anwesenheit von 2 Einrichtungsleitungen ist zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu beschränken.
Für Einzelheiten s. I.3.1.1 der Leistungsbeschreibung.
2. Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP)
Mit einem Umfang von wöchentlich insgesamt 184 Stunden (Spätschicht: 7 Schichten x 2 HSP x 8 Stunden. Frühschicht werktags (ausgenommen Samstag): 5 Schichten x 1 HSP x 8 Stunden. Frühschicht Samstag, Sonntag und Feiertag: 2
Schichten x 2 HSP x 8 Stunden). Die HSP-Kräfte werden in Frühschicht (7:30 - 16:00 Uhr inkl. 30 Minuten Pause) und Spätschicht (15:30 - 24:00 Uhr inkl. 30 Minuten Pause) von Montag bis Sonntag (auch feiertags) eingeteilt. Fällt ein
Feiertag auf einen Wochentag von Montag bis Freitag, ist die Frühschicht ebenfalls mit 2 HSP-Kräften zu besetzen.
Jede Schicht (insgesamt 14 Schichten pro Woche) ist grundsätzlich mit 2 HSP-Kräften zu besetzen. In der Frühschicht ist eine HSP-Kraft ausreichend, wenn am selben Tag eine EL zeitgleich mindestens von 8:00 bis 16:00 Uhr vor Ort tätig ist. Soll in einem begründeten Ausnahmefall von der regulären Schichtbesetzung abgewichen werden, ist dies mit der Auftraggeberin im Vorfeld zu besprechen. Bei einem unvorhersehbaren Ereignis ist die Abweichung am folgenden
Werktag zu melden.
Für Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung, Ziff. I. 3.1.2
3. Laufzeit
Die Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung, die hiermit ausgeschrieben wird, beginnt am 14.07.2022 und endet mit Ablauf des 07.05.2024. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen Kündigung
bedarf es hierzu nicht.
Verlängerungsoptionen der Auftraggeberin ergeben sich aus Ziff. II.1.1. der Leistungsbeschreibung, ein Anspruch auf Ziehung der Optionen besteht nicht.