Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen (30 %)
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem.
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit 1 Jahr die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziff. 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte Nähe zu den dort beschriebenen Technologien aufweisen.
b) Bewertung der Personalkennzahlen (20 %):
Für das Kriterium „Personalkennzahlen“ hat der Auftraggeber Anforderungsblöcke gebildet:
— Anzahl der Gesamtbeschäftigten 20 % (15 % Los2).
— Anzahl der Beschäftigten, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind.
30 % in Los 1 & Los 3 bis 5
25 % in Los 2
80 % in Los 6
— Anzahl FTE (rechnerisch Vollzeitarbeitsplätze), die für das jeweilige Los vorgesehen werden 50 % (40 %Los2).
— Anzahl Beschäftigter mit gültiger Steigeberechtigung (20 % nur Los2).
Für das Kriterium „Personalkennzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 1 bis 5 Punkten basierend auf seinen
Angaben unter Berücksichtigung folgender Bewertungsregeln:
— Benotung der Kontinuität der Mitarbeiterwicklung:
5 Punkte für eine kontinuierliche Mitarbeiterwicklung; andernfalls 0 Punkte. Die Mitarbeiterwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie in den letzten 3 Geschäftsjahren keine negativen Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der zu vergebenden Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmerschaften gilt der Durchschnitt der Einzelnachweise der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen bzw. eines Nachunternehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
- Benotung der Anzahl der Beschäftigten, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind:
0 Pkt 1 Pkt 2 Pkt 3 Pkt 4 Pkt 5 Pkt
Los 1: Anzahl MA: < 6 7 8 10 12 > 12
Los 2, 3+5: Anzahl MA: < 4 8 12 16 20 > 20
Los 4+6: Anzahl MA: < 2 5 8 11 14 > 14
- Benotung der Anzahl FTE (rechnerisch Vollzeitarbeitsplätze), die für das jeweilige Los vorgesehen werden:
0 Pkt 1 Pkt 2 Pkt 3 Pkt 4 Pkt 5 Pkt
Los 1: Anzahl MA: < 0 1 3 5 7 > 7
Los 2-4: Anzahl MA: < 2 4 6 8 10 > 10
Los 5: Anzahl MA: < 3 6 9 12 15 > 15
- Benotung der Anzahl Beschäftigter mit gültiger Steigeberechtigung (nur Los2):
0 Pkt 1 Pkt 2 Pkt 3 Pkt 4 Pkt 5 Pkt
Anzahl MA: < 1 3 5 7 9 > 9
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
c) Darstellung Qualifiziertes Personal (50 %):
Die in den Losen beschriebenen Tätigkeiten sollen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bewerbers nachgewiesen werden, die zur Leistungserbringung bezüglich des Beschaffungsgegenstandes geeignet sind.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass vom Bieter im Falle der Aufforderung zu Verhandlungen im Rahmen der Angebotsabgabe die Verfügbarkeit des angebotenen Personals durch Vorlage der konkreten Profile (d.h. erneute Vorlage der-selben Profile unter Namensangabe) nachzuweisen und vertraglich zuzusichern ist.
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 basierend auf seinen Angaben zu den Personalprofilen gemäß der am Ende der Teilnahmeunterlage dargestellten Notensystems und unter Berücksichtigung folgender Bewertungsregeln:
Die Bewertung der Personalprofile erfolgt auf Basis der Nähe zu den im jeweiligen Los beschriebenen Aufgaben.
Jedes Einzelprofil kann maximal 5 Leistungspunkte erzielen. Es werden die fünf besten Profile in jedem Los addiert und die Summe durch 5 geteilt. Sind weniger als fünf Profile benannt, werden die fehlenden mit null Punkten bewertet.
Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Nachunternehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Die für die drei Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 30 = 150 Punkte). Auf diese Weise sind bei den drei Kriterien maximal 150, 100 und 250 Punkte, insgesamt also 500 Punkte zu erreichen.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht und die nachstehenden Mindestkriterien erfüllt.
Die erreichte Punktzahl (max. 500) fließt mit einem Gewicht von 80 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
Aus der in III.1.2) und III.1.3) ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet (höchste Punktzahl = Rang 1 usw.). Bei gleicher Punktzahl werden in der Rangfolge vorrangig Bewerber berücksichtigt, die im Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ einen höheren Punktwert erzielt haben. Die Rangfolge ist maßgeblich für die Auswahl der Bewerber (siehe II.2.9).