Beschreibung der Beschaffung
Der Dienstleister erledigt auf der Basis der grundlegenden Vorgaben der Stadt Ratingen eigenständig die komplette operative Bewirtschaftung der Rathauskantine und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Kantinenbetriebs. Dies umfasst insbesondere:
- Öffnung der Kantine zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Zeiten: Ganzjährig von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr. Schließtage Samstag, Sonntag, Feiertage sowie bis zu 10 weitere Tage p.a. gemäß individueller Vorgabe durch die Stadt Ratingen.
- Gestellung des für den Kantinenbetrieb einschließlich Vor- und Nachlaufzeiten erforderlichen Fach- und Hilfspersonals einschließlich Vertretungen.
- Anweisung, Schulung und Überwachung des Kantinenpersonals und Gestellung der Mitarbeiterkleidung.
- Beachtung und Einhaltung sämtlicher für den Kantinenbetrieb relevanter gesetzlicher und behördlicher Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien.
- Verantwortliche Umsetzung der Hygienerichtlinien im Rahmen eines HACCP-Konzepts.
- Fachkundiges Erstellen der wöchentlichen Speisenpläne mit Allergenkennzeichnung auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.
- Erledigung des Einkaufs der benötigten Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel auf der Basis des von der Stadt Ratingen vorgegebenen Sortiments.
- Erledigung des Einkaufs weiterer für den Betrieb der Rathauskantine erforderlicher Verbrauchsgüter / Non-Food-Artikel wie Spül- / Reinigungsmittel und Servietten.
- Sparsame und kostenbewusste Erledigung des Einkaufs unter Berücksichtigung einer angemessenen Qualität.
- Zubereitung / Regenerieren der Speisen auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.
- Verkauf der Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Preisen.
- Stellung des Kassensystems, Vereinnahmung der Umsätze und ordnungsgemäße Kassenführung.
- Unterstützung der Stadt Ratingen bei der Sortiments- und Preisgestaltung und der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Angebots.
- Gestaltung von Aktionsangeboten in Abstimmung mit der Stadt Ratingen.
- Übernahme der Spüldienste und Müllentsorgung.
- Organisation der Nassmüllentsorgung.
- Monatliche Eigenkontrolle des Fettabscheiders und bedarfsgerechte Organisation der Fettabscheider-Abfuhr und Reinigung.
- Reinigung des gesamten Küchen-, Wirtschafts-, Lager- und Ausgabebereichs der Kantine einschließlich Unterhaltsreinigung.
- Reinigung der Tische und Stühle in den Gastbereichen.
- Regelmäßige Kontrolle, Bestückung und Reinigung des Heißgetränkeautomaten in den Diensträumen der Stadt.
- Situativer Sitzungs- / Besprechungsservice mit Heiß- und Softgetränken sowie gegebenenfalls Gebäck / Snacks während der Öffnungszeiten der Kantine auf Anforderung. Einschließlich Erstellen hiermit verbundener Abrechnungen.
Die Anforderungen an die gastronomische Versorgung sind wie folgt spezifiziert:
- Die Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung mit kalten und warmen Speisen und Getränken sowie Handelswaren orientiert sich an den Bedürfnissen und typischen Präferenzen der städtischen Mitarbeiter*innen sowie der externen Gäste.
- Geschlechterspezifische, ethnische, religiöse und weltanschauliche Verzehrgewohnheiten bzw. Verzehrrestriktionen werden möglichst berücksichtigt.
- Das Angebot ist zeitgemäß unter Berücksichtigung von Regionalität und Saisonalität gestaltet. Die Speisen und Getränke sind schmackhaft. Nachfragetrends fließen in die Gestaltung und Weiterentwicklung des Angebots ein.
- Das Sortiment wird in angemessener Qualität und Portionierung angeboten und ansprechend präsentiert. Die DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung werden berücksichtigt.
- Das täglich wechselnde Mittagsangebot umfasst mindestens ein Vollkostgericht und ein eigenständiges vegetarisches Gericht. Unter den Beilagen können die Gäste frei wählen.
- Im Rahmen einer auch im Wochenverlauf abwechslungsreichen Speisenplangestaltung werden sowohl traditionelle Gerichte bzw. Hausmannskost als auch moderne bzw. internationale Speisen angeboten.
- Einzelne Mittagsmenüs wiederholen sich frühestens alle acht Wochen, die Wochenspeisenpläne frühestens alle zwölf Wochen.
- Zusätzlich wird täglich ein attraktives frisches Salatangebot mit verschiedenen Dressings und Toppings vom Büffet angeboten.
- Die Speisen, Getränke und Handelswaren werden in ausreichender Menge vorgehalten, wobei ein geringer Verderb angestrebt wird.
- Die Speisen, Getränke und Handelswaren werden sowohl zum Vor-Ort-Verzehr als auch zur Mitnahme angeboten. Die to-go verkauften Speisen und Getränke müssen in einem Mehrwegsystem abgegeben werden, wobei die Stellung, Pflege und Abrechnung des Mehrwegsystems Sache des Dienstleisters sind. Einwegverpackungen sind nicht zulässig.
Des Weiteren ist der Dienstleister verpflichtet, bei vereinzeltem Bedarf auch Sitzungen, Empfänge und sonstige Veranstaltungen in der Kantine bzw. im oder am Rathaus ausserhalb der Kantinenbetriebszeiten zu bewirten und die Abrechnungen hierzu zu erstellen. Einen mit solchen Bewirtungen gegebenenfalls verbundenen Mehraufwand an Personalstunden muss der Dienstleister zu marktüblichen Preisen anbieten und abrechnen. Kostenvorteile aus der Betriebsbesetzung im Rahmen des regulären Kantinenbetriebs sind hierbei angemessen zu berücksichtigen. Ein Alleinbewirtschaftungsrecht besteht nicht.