Die fortschreitende Verbreitung des Internets in fast allen Lebensbereichen bedingt, dass hochleistungsfähige Breitbandinfrastrukturen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Anbindung an eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Faktor zur Schaffung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen. Auch für Schulen und Bildungseinrichtungen ist die Anbindung an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz von enormer Bedeutung für die Sicherstellung eines zukunftsfähigen Lernens und Lehrens. Zielsetzung der Stadt Krefeld als Schulträger ist deshalb die flächendeckende Versorgung der Schulen mit leistungsfähigen Zugängen zur Breitbandinfrastruktur. Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Anbindung von Schulgebäuden im Gebiet der Stadt Krefeld an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz. Die Stadt ist Schulträger der ausgeschriebenen Schulen. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 durch. Die funktionale Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und beschreibt den Ausschreibungsgegenstand, die Anforderungen an den Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Planung und Errichtung und ferner die Bewertungskriterien zum Ausschreibungsverfahren. Die Angaben in der funktionalen Leistungsbeschreibung sind zu beachten und für die Angebotserstellung verbindlich. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: 2022-40-401-Re-1
Kurze Beschreibung:
Die fortschreitende Verbreitung des Internets in fast allen Lebensbereichen bedingt, dass hochleistungsfähige Breitbandinfrastrukturen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Anbindung an eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Faktor zur Schaffung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen. Auch für Schulen und Bildungseinrichtungen ist die Anbindung an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz von enormer Bedeutung für die Sicherstellung eines zukunftsfähigen Lernens und Lehrens. Zielsetzung der Stadt Krefeld als Schulträger ist deshalb die flächendeckende Versorgung der Schulen mit leistungsfähigen Zugängen zur Breitbandinfrastruktur.
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Anbindung von Schulgebäuden im Gebiet der Stadt Krefeld an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz. Die Stadt ist Schulträger der ausgeschriebenen Schulen.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 durch.
Die funktionale Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und beschreibt den Ausschreibungsgegenstand, die Anforderungen an den Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Planung und Errichtung und ferner die Bewertungskriterien zum Ausschreibungsverfahren. Die Angaben in der funktionalen Leistungsbeschreibung sind zu beachten und für die Angebotserstellung verbindlich.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.
Die fortschreitende Verbreitung des Internets in fast allen Lebensbereichen bedingt, dass hochleistungsfähige Breitbandinfrastrukturen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Anbindung an eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Faktor zur Schaffung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen. Auch für Schulen und Bildungseinrichtungen ist die Anbindung an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz von enormer Bedeutung für die Sicherstellung eines zukunftsfähigen Lernens und Lehrens. Zielsetzung der Stadt Krefeld als Schulträger ist deshalb die flächendeckende Versorgung der Schulen mit leistungsfähigen Zugängen zur Breitbandinfrastruktur.
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Anbindung von Schulgebäuden im Gebiet der Stadt Krefeld an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz. Die Stadt ist Schulträger der ausgeschriebenen Schulen.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 durch.
Die funktionale Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und beschreibt den Ausschreibungsgegenstand, die Anforderungen an den Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Planung und Errichtung und ferner die Bewertungskriterien zum Ausschreibungsverfahren. Die Angaben in der funktionalen Leistungsbeschreibung sind zu beachten und für die Angebotserstellung verbindlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bieter erhalten die Möglichkeit, für ein, zwei oder alle Lose ein Angebot abzugeben. Die Möglichkeit, ein Gesamtangebot abzugeben, ist nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die fortschreitende Verbreitung des Internets in fast allen Lebensbereichen bedingt, dass hochleistungsfähige Breitbandinfrastrukturen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Anbindung an eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Faktor zur Schaffung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen. Auch für Schulen und Bildungseinrichtungen ist die Anbindung an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz von enormer Bedeutung für die Sicherstellung eines zukunftsfähigen Lernens und Lehrens. Zielsetzung der Stadt Krefeld als Schulträger ist deshalb die flächendeckende Versorgung der Schulen mit leistungsfähigen Zugängen zur Breitbandinfrastruktur.
Die fortschreitende Verbreitung des Internets in fast allen Lebensbereichen bedingt, dass hochleistungsfähige Breitbandinfrastrukturen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Anbindung an eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Faktor zur Schaffung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen. Auch für Schulen und Bildungseinrichtungen ist die Anbindung an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz von enormer Bedeutung für die Sicherstellung eines zukunftsfähigen Lernens und Lehrens. Zielsetzung der Stadt Krefeld als Schulträger ist deshalb die flächendeckende Versorgung der Schulen mit leistungsfähigen Zugängen zur Breitbandinfrastruktur.
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Anbindung von Schulgebäuden im Gebiet der Stadt Krefeld an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz. Die Stadt ist Schulträger der ausgeschriebenen Schulen.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 durch.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 durch.
Die funktionale Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und beschreibt den Ausschreibungsgegenstand, die Anforderungen an den Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Planung und Errichtung und ferner die Bewertungskriterien zum Ausschreibungsverfahren. Die Angaben in der funktionalen Leistungsbeschreibung sind zu beachten und für die Angebotserstellung verbindlich.
Die funktionale Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und beschreibt den Ausschreibungsgegenstand, die Anforderungen an den Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Planung und Errichtung und ferner die Bewertungskriterien zum Ausschreibungsverfahren. Die Angaben in der funktionalen Leistungsbeschreibung sind zu beachten und für die Angebotserstellung verbindlich.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die auf dieser Plattform heruntergeladen werden können.
Bezeichnung des Loses: Schulen West
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung
Dauer: 20 Monate
Zusätzliche Informationen:
Bieter erhalten die Möglichkeit, für ein, zwei oder alle Lose ein Angebot abzugeben. Die Möglichkeit, ein Gesamtangebot abzugeben, ist nicht vorgesehen.
Bezeichnung des Loses: Schulen Süd
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schulen Ost
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Krefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis zu allen Teilnahmebedingungen:
In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Auftraggeber überprüft. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der durch die Bieter mit dem Angebot eingereichten Eigenerklärungen.
Die Eignungskriterien sind von jedem Bieter in seinem Angebot nachzuweisen. Werden einzelne der in den genannten Abschnitten aufgeführten Eignungskriterien nicht bereits in dem Angebot nachgewiesen, wird die Vergabestelle einmalig eine angemessene Nachfrist zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bieter auch inner-halb dieser Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, erfolgt ein Ausschluss des entsprechenden Bieters vom weiteren Verfahren. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die Nach-weise zur Erfüllung der Eignungskriterien zu erbringen.
Die Eignungskriterien sind von jedem Bieter in seinem Angebot nachzuweisen. Werden einzelne der in den genannten Abschnitten aufgeführten Eignungskriterien nicht bereits in dem Angebot nachgewiesen, wird die Vergabestelle einmalig eine angemessene Nachfrist zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bieter auch inner-halb dieser Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, erfolgt ein Ausschluss des entsprechenden Bieters vom weiteren Verfahren. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die Nach-weise zur Erfüllung der Eignungskriterien zu erbringen.
Der Auftraggeber wird die vorgelegten Eignungsnachweise auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit überprüfen. Sofern die vorgelegten Nachweise die Eignung des Bieters im Hinblick auf ein oder mehrere Eignungskriterien nicht belegen können, entscheidet die Vergabestelle nach pflicht-gemäßem Ermessen über einen Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren.
Der Auftraggeber wird die vorgelegten Eignungsnachweise auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit überprüfen. Sofern die vorgelegten Nachweise die Eignung des Bieters im Hinblick auf ein oder mehrere Eignungskriterien nicht belegen können, entscheidet die Vergabestelle nach pflicht-gemäßem Ermessen über einen Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren.
Zum Zwecke der Eignungsprüfung sind die im angegebenen Vergabeportal abrufbaren Formulare vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und dem Angebot beizufügen (vgl. den Verweis auf ein bereitgestelltes Formular).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Firmenprofil des Bieters (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen);
1. Firmenprofil des Bieters (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen);
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" (bereitgestelltes Formular 531 EU-EN");
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher" (bereitgestellte Formulare 532 EU-EN und 533 EU-EN).
7. Bestätigung der Einhaltung der Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW). Es wird da-rauf hingewiesen, dass diese Vertragsbestandteil werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung und - soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt - Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen ab-gedeckt sind;
2. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt;
2. Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 Punkte
Kostenkriterium (Name): Herstellungskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 Punkte
Kostenkriterium (Name): Endkundenprodukte
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 Punkte
Das Verfahren ist gerichtet auf die Vergabe einer Dienstleistung im Oberschwellenbereich. Das Verfahren wird als offenes Verfahren gem. § 15 VgV durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wird zunächst die Eignung der Bewerber auf Grundlage der mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise gemäß Ziffer 3 geprüft (vgl. auch Ziff. 5.3 der Leistungsbeschreibung, siehe Vergabeunterlagen auf dieser Plattform). Bieter haben daher mit ihrem Angebot die unter Ziffer 3 genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
Das Verfahren ist gerichtet auf die Vergabe einer Dienstleistung im Oberschwellenbereich. Das Verfahren wird als offenes Verfahren gem. § 15 VgV durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wird zunächst die Eignung der Bewerber auf Grundlage der mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise gemäß Ziffer 3 geprüft (vgl. auch Ziff. 5.3 der Leistungsbeschreibung, siehe Vergabeunterlagen auf dieser Plattform). Bieter haben daher mit ihrem Angebot die unter Ziffer 3 genannten Eignungskriterien nachzuweisen.
Weiterführende Informationen zu der Verfahrensart, zur Einreichung von Angeboten und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Vergabeunterlagen auf dieser Plattform).
Bieterfragen können bis zehn Tage vor der vorgenannten Angebotsfrist über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals an die Vergabestelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Bieter-fragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal beantworten. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern in transparenter und nicht diskriminierender Weise unverzüglich durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt.
Bieterfragen können bis zehn Tage vor der vorgenannten Angebotsfrist über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals an die Vergabestelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird die Bieter-fragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal beantworten. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern in transparenter und nicht diskriminierender Weise unverzüglich durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt.
Eine Bindefrist ist mindestens bis zum 30.11.2022 zu gewähren. Sofern sich das Verfahren bzw. die Bearbeitung des Förderantrags verzögern sollte, behält sich die Vergabestelle vor, von den Bietern die Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist anzufordern.
Eine Bindefrist ist mindestens bis zum 30.11.2022 zu gewähren. Sofern sich das Verfahren bzw. die Bearbeitung des Förderantrags verzögern sollte, behält sich die Vergabestelle vor, von den Bietern die Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist anzufordern.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 durch.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 durch.
Die abschließende Klärung der Anbindung obliegt dem Bieter. Anbindungspunkte und Trassengestaltung sind daher nicht zwingend vorgegeben. Den Anbietern wird generell so viel Freiheit wie möglich gelassen, um das vorgegebene Ziel mit minimalem Aufwand zu erreichen.
Die abschließende Klärung der Anbindung obliegt dem Bieter. Anbindungspunkte und Trassengestaltung sind daher nicht zwingend vorgegeben. Den Anbietern wird generell so viel Freiheit wie möglich gelassen, um das vorgegebene Ziel mit minimalem Aufwand zu erreichen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich unter http://ted.europa.eu und das vorliegende Vergabeportal bekannt gemacht.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, so-fern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, so-fern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 125-354457 (2022-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Krefeld hat die Anbindung von Schulgebäuden im Gebiet der Stadt Krefeld an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz beauftragt und diesbezüglich eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 bewilligt erhalten.
Die Stadt Krefeld hat die Anbindung von Schulgebäuden im Gebiet der Stadt Krefeld an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz beauftragt und diesbezüglich eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen - Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie" vom 14. Dezember 2021 bewilligt erhalten.
Gesamtwert des Auftrags: 740326.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge