Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
-Benennung von mindesten 1 Referenz für: Einsatzes von Beton in Infrastrukturbauten / Hochbauten über eine Bausumme 5.000.000 € in den letzten 5/10 Jahren,
- Benennung von mindesten 1 Referenz für: Instandsetzung von Betonbrücken oder massiven Bogenbrücken - Baujahr bis 1980 über 5.000.000 € in den letzten 10 Jahren,
- Benennung von mindesten 1 Referenz für: Instandsetzung von Stahlbrücken Baujahr bis 1980 über 5.000.000 € in den letzten 10 Jahren,
- Benennung von mindesten 1 Referenz für: Nachweis der Errichtung von Stahlbrücken über ein Gleisbett von mind. 50 m Breite über 5.000.000 € in den letzten 10 Jahren
- Gültige Bescheinigung nach DIN EN 1090 (Schweißzertifikat und EG-Zertifikat) für min. die Ausführungsklasse 2 (EXC 2),
- Zertifizierung gemäß DIN EN 1090-1 (Neubau Stahlfachwerk),
- Entsorgungsfachbetrieb gemäß KrWG § 56 (Strahlabfälle Sanierung),
- Nachweis Kampfmittelräumung Erlaubnis gem. § 7 SprengG,
- SAKRA / SIPO / Bahnerder Gem. BGV D33,
- Bauüberwacher Bahn FB/KIB gem EBO, VV Bau, bzw. VV Bau-STE,
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) Nachweis
gemäß RAB 30,
- MVAS 99-Nachweis(e) zum Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen zur Sicherung von Arbeitsstellen und Straßen, mind. 1 Person,
- KOR-Schein nach ZTV-ING Teil 4-Stahlbau, Stahlverbundbau,
- SIVV-Schein (Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken),
- Nachweis der verantwortlichen Person gem. § 19 des SprengG, Feuerwerker mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, mind. 1 Person,
- Vereinfachter Bauzeitenplan (Grobablauf der Hauptgewerke) mit Darstellung der Abhängigkeiten unter Einhaltung der Vertragsfristen.