CW 2016-10/D.01.05 Photovoltaikanlage

Zentrum für Psychiatrie Calw

- PV Anlage auf dem Dach ca. 90kWp

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Referenznummer: CW 2016-10 Neubau PSM/D.01.05 Photovoltaikanlage
Kurze Beschreibung: - PV Anlage auf dem Dach ca. 90kWp
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Calw 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrum für Psychiatrie Calw
Postanschrift: Im Lützenhardter Hof
Postleitzahl: 75365
Postort: Calw
Kontakt
Internetadresse: http://www.kn-calw.de 🌏
E-Mail: r.haeusler@kn-calw.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-185303036c7-534fcebe315fe505 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Datum des Beginns: 2023-04-03 📅
Datum des Endes: 2024-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-724424
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
keine Teilnahme der Bieter -elektronische Vergabe-

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neubau Zentrum für Psychosomatik (ZfP) + Verbinder ZfP(E0/E1)
Stammheimer Feld III
75365 Calw

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
keine Teilnahme der Bieter
-elektronische Vergabe-

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ZfP-Klinikum Nordschwarzwald, Abt. Bau & Technik, Im Lützenhardter Hof, 75365 Calw-Hirsau
Internetadresse: www.kn-calw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-185303036c7-534fcebe315fe505 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg (im Regierungspräsidium Karlsruhe)
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 248-724424 (2022-12-20)