Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzen] 50 %
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach festgelegten Regeln, je nach Qualität und Quantität der eingereichten Referenzprojekte (Eine konkrete Differenzierung ist unter Ziffer 5.4.2.2 der Teilnahmeunterlage enthalten).
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
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Entwicklung der Beschäftigtenzahlen: 5 %
[Auswertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen]
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von
0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahl die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsre-levante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“.
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Darstellung Qualifiziertes Personal: 25 %
[Auswertung der ANLAGE Qualifiziertes Personal]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkategorie-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z. B von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“.
Die Einzelnoten für jede Skillkategorie werden wie folgt vergeben:
5 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zehnfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
4 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Achtfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
3 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Sechsfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
2 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Vierfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
1 Punkt: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zweifache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl.
0 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt weniger als das Zweifache der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“.
Der Nachweis ANLAGE Qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: 5 %
[Auswertung der ANLAGE Qualitätsmanagement]
5 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige Zertifizierung;
3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss;
1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zur Qualitätssicherung;
0 Punkte wenn keine geeigneten QM-Maßnahmen nachgewiesen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Bewerbergemeinschaften sowie Bewerber mit privilegierten Unterauftragnehmerschaften haben zusätzlich den Vordruck ANLAGE Qualitätsmanagement Zusatzerklärung einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemein-schaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
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Maßnahmen zur IT-Sicherheit: 5 %
[Auswertung der ANLAGE IT-Sicherheit]
Zusätzlich für das IT-Sicherheitsmanagement:
5 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung;
3 Punkte für ein dem Standard ISO 27001 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Vorgaben der ISO 27001 dargestellt sein muss;
1 Punkt für ein zwar nicht dem Standard ISO 27001 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System für das IT-Sicherheitsmanagement;
0 Punkte wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.
Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werten der Auftraggeber und die Vergabestelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.