Beschreibung der Beschaffung
Vorgesehen ist ein Auftragsvolumen in Höhe von insgesamt 1.300 Stunden. Pro Woche sind regelmäßig 15 Stunden vorgesehen, pro Monat: 65 Stunden. Insgesamt verteilt auf ca. 18 Monate bis zum 31.12.2023.
Beratung der Händler in der Innnestadt bezüglich Digitalisierung.
I. Eignungskriterien:
a. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Das vom Bieter eingesetzte Personal muss folgende berufliche Qualifikationen aufweisen:
- Fachinformatiker, Wirtschaftsinformatiker oder vergleichbare Ausbildung (Tätigkeitsschwerpunkt: E-Commerce: Aufbau und Unterhaltung von Online-Shops, Online-Marketing)
- Erfahrung in der Beratung diesbezüglich
Diese Qualifikation ist entsprechend mittels Zeugnisse und Referenzen nachzuweisen.
b. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €).
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
III. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
Die Maßnahme wird überwiegend durch Fördermittel finanziert.