Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Spezielle Eignungsanforderungen
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei
Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr
als drei Jahre zurückliegen,
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Mindestens in zwei Referenzen müssen mindestens drei verschiedene Foto-
Typen (gemäß Ziffer 7.1.2.) und mindestens 10.000 Digitalisate pro Woche bearbeitet
worden sein.
- Mindestens eine Referenz muss nachweisen, dass ursprünglich analoge und
digitale Informationen in mehr als drei IPTC-Felder eingetragen worden sind
(Komplexität der Metadaten).
- Mindestens eine Referenz muss die Lagerung von mehr als 50.000 Einzelbildern
nachweisen.
- Mindestens eine Referenz muss die Bereitstellung eines Web-Portals bzw. einer
Online-Plattform belegen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Ausführung/Leistungszeit
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher
Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden
mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.