Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) bietet seit 2012 Jugendämtern in Bayern die Möglichkeit, über einen Rahmenvertrag 49 verschiedene Elternbriefe drucken und liefern zu lassen. Dies soll auch Gegenstand dieser Ausschreibung sein, zudem soll ein Webshop für die direkte Onlinebestellung von Elternbriefen in Paketen a 100 Stück durch Jugendämter sowie Institutionen bei der Druckerei mit ausgeschrieben werden. Die geschätzte Maximal-Anzahl der Exemplare für 96 bayerische Jugendämter sowie bisher abrufenden Institutionen liegt bei 2 Millionen Elternbriefen in vier Jahren; bei aktuell teilnehmenden 42 von maximal 96 Jugendämtern sind dies ca. 260.000 Exemplare pro Jahr. Diese werden jeweils zum Abruftermin 31.1. bzw. 31.7. von den teilnehmenden Jugendämtern bestellt. Voraussichtliche Mengen sowie konkrete Leistungsanforderungen können den Aufgaben "Produkte/Leistungen" sowie "Leistungskriterien" und der Anlage „weitere Rahmenbedingungen“ entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck und Webshop Elternbriefe Bayern
2022000421
Produkte/Dienstleistungen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) bietet seit 2012 Jugendämtern in Bayern die Möglichkeit, über einen Rahmenvertrag 49 verschiedene Elternbriefe drucken...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) bietet seit 2012 Jugendämtern in Bayern die Möglichkeit, über einen Rahmenvertrag 49 verschiedene Elternbriefe drucken und liefern zu lassen. Dies soll auch Gegenstand dieser Ausschreibung sein, zudem soll ein Webshop für die direkte Onlinebestellung von Elternbriefen in Paketen a 100 Stück durch Jugendämter sowie Institutionen bei der Druckerei mit ausgeschrieben werden. Die geschätzte Maximal-Anzahl der Exemplare für 96 bayerische Jugendämter sowie bisher abrufenden Institutionen liegt bei 2 Millionen Elternbriefen in vier Jahren; bei aktuell teilnehmenden 42 von maximal 96 Jugendämtern sind dies ca. 260.000 Exemplare pro Jahr. Diese werden jeweils zum Abruftermin 31.1. bzw. 31.7. von den teilnehmenden Jugendämtern bestellt. Voraussichtliche Mengen sowie konkrete Leistungsanforderungen können den Aufgaben "Produkte/Leistungen" sowie "Leistungskriterien" und der Anlage „weitere Rahmenbedingungen“ entnommen werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
1. Allgemeine Vorhabensbeschreibung
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages im Zuge eines europaweiten Vergabeverfahrens. Gesucht wird ein Unternehmen für den Druck und das Anbieten eines Webshops für die bestehenden, teilweise in Überarbeitung befindlichen Elternbriefe für eine Laufzeit von 2 Jahren vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024. Darüber hinaus wird eine automatische Verlängerungsoption von weiteren 2 Jahren, vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 angestrebt, die von beiden Vertragspartnern bis zum 30.4.2024 gekündigt werden kann.
Die zu erwartende Mengenrabattierung stellt einen Vorteil einer gemeinsamen Rahmenvertragsausschreibung dar. Auch kann die (erworbene) Kompetenz des Auftragnehmers so längerfristig und umfassend genutzt werden. Der Abschluss eines Rahmenvertrags ist weiterhin unverzichtbare Voraussetzung für eine kontinuierliche Versorgung der Familien des Freistaats Bayern mit Elternbriefen, wobei sich der Zentralversand der letzten Jahre als nicht auf weitere Kommunen erweiterbar herauskristallisiert hat und daher eingestellt wird.
Ausschreibungstechnisch sollen alle Kommunen als potentiell für den Elternbriefdruck abrufberechtigt eingestuft und bekannt gemacht werden, so dass ein späterer Beitritt ohne Vertragsänderungen/-Erweiterungen vollzogen werden kann (vgl. Link auf die Liste der Bayerischen Jugendämter in „Weitere Rahmenbedingungen“).
Hauptziel des Rahmenvertrags ist eine kostengünstige Vergabe des Drucks und der Lieferung für möglichst alle Elternbriefe – und deren vollständige und möglichst weiträumige Verbreitung aller bayerischen Elternbriefe an bayerische Familien, sowie die zusätzliche Möglichkeit der Bestellung der Elternbriefe für Institutionen.
2. Konkrete Vorhabensbeschreibung
Konkret geht es um einen Rahmenvertrag zum Druck und zur Lieferung von derzeit 49 verschiedenen Elternbriefausgaben inklusive EB 1 extra – „Krippenleitlinien“ in jeweils unterschiedlicher Auflagenhöhe Dies soll künftig ausschließlich über einen Webshop angeboten werden. In diesem Webshop sollen Jugendämter und Institutionen ihren Bedarf an Elternbriefen decken können in Blöcken a 100 Exemplare. Die Bestellungen sollen wie bisher zum 31.1. und 31.7. jeden Jahres erfolgen.
Die Gesamtauflage der Elternbriefe beträgt auf Basis der bisherigen Zahlen schätzungsweise 2 Mio. Exemplare bei Betrachtung der maximalen Gesamtlaufzeit (inkl. VO) vom 1.1.2023 bis 31.12.2026. Die Schätzzahl dient aber nur der Kalkulationsgrundlage der Anbieter und damit der Vergleichbarkeit der Angebote, begründet für den Auftraggeber jedoch keinerlei Abnahmeverpflichtung. Die Seitenzahlen betragen 8, 12, 16 Seiten. Für die Kostenkalkulation der Auftragnehmer soll ein grobes Mengengerüst der bisherigen Elternbriefe mitgeliefert werden, damit die Bieter einen Anhaltspunkt haben, mit welchen Auflagen sie in etwa rechnen müssen. Für die Vergleichbarkeit sollen Pakete a 100 Stück mit verschiedenen Seitenzahlen bepreist werden, die an Jugendämter frei Haus zu liefern sind. Kleinstauflagen an Institutionen können im Karton mit zusätzlichen Versandkosten des Paketanbieters im Webshop angeboten werden.
Die Druckexemplare sollen von dem Rahmenvertragspartner frei Haus an das Bayerische Landesjugendamt sowie an bis zu 96 verschiedene Landkreise bzw. kreisfreie Städte in Bayern geliefert bzw. (in Kartons) versendet werden sowie in Einzelfällen an im Webshop einzutragende Adressen bestellender Institutionen (mit zusätzlichen Versandkosten für bspw. Pakete).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Haptik/Optik und Lieferfristen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten (01.01.2023 bis 31.12.2024) und kann im Wege einer Verlängerungsoption um weitere 24 Monate, also vom...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten (01.01.2023 bis 31.12.2024) und kann im Wege einer Verlängerungsoption um weitere 24 Monate, also vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“* Erklärung gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
* Eigenerklärung russische Unternehmen
*...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
* Erklärung gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
* Eigenerklärung russische Unternehmen
* Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister (Abfrage Unternehmensdaten für die Anforderung der
Auskunft aus dem GZR/WebReg)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“* Erklärung Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (insgesamt für 3 Jahre)
* Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu Sach-,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
* Erklärung Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (insgesamt für 3 Jahre)
* Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu Sach-, Personen- und Vermögensschäden
* Erklärung zur finanziellen Situation
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“* Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre
* Vorlage von Beispielen speziell zu Webshops mit Nennung der URL/ Websiteadressen und Kooperationspartnern vor...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
* Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre
* Vorlage von Beispielen speziell zu Webshops mit Nennung der URL/ Websiteadressen und Kooperationspartnern vor Ort zur Nachfrage bezüglich der Referenzen. Laden Sie hierzu bitte eine eigene Anlage hoch.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-26
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-26
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Nürnberg
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2026/27
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 140-397283 (2022-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-16) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 140-397283
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Druck und Webshop Elternbriefe Bayern
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Es sind in der hier gegenständlichen Ausschreibung bis zum Ende der Angebotsfrist (26.08.2022) nur zwei Angebote (Nr. 1 und 2) eingegangen. Diese waren aber...”
Es sind in der hier gegenständlichen Ausschreibung bis zum Ende der Angebotsfrist (26.08.2022) nur zwei Angebote (Nr. 1 und 2) eingegangen. Diese waren aber aus formellen Gründen gem. § 57 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 - 4 der Vergabeverordnung (VgV) vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Es sind daher im Ergebnis keine Angebote eingegangen, welche den Bedingungen entsprechen. Das Verfahren wurde deshalb gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
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Quelle: OJS 2022/S 182-514990 (2022-09-16)